Friesisch-Gesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid |
Kurztitel: | Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts |
Abkürzung: | FriesischG / FriiskG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Schleswig-Holstein |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/17hq/page/bsshoprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-FriesischGSH2004rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint |
Ursprüngliche Fassung vom: | 13. Dezember 2004 |
Inkrafttreten am: | 24. Dezember 2004 |
Neubekanntmachung vom: | 29. Juli 2016 |
Letzte Neufassung vom: | 30. Juni 2016 |
Inkrafttreten der Neufassung am: | 29. Juli 2016 |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 29. Juli 2016 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG[1]) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.
Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte:
- Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
- Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
- Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
- Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
- Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
- Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
- Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
- Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
- Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
- Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet
Weblinks
- Meldung über Verabschiedung in: Hamburger Abendblatt, 12. November 2004
- Gesetzentwurf (PDF; 31 kB)
- Gültige Version seit 30. Juni 2016
Einzelnachweise
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Autor/Urheber: Timt, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Description in de wikipedia
- Beschreibung: Ortsschild Niebüll, zweisprachig
- Fotograf: Timt, photo selbst gemacht, 03. June 2005
- Lizenz: GFDL