Friedrich von Schönborn (Politiker)

Friedrich Graf Schönborn
Oesterreichische Illustrirte Zeitung, 1894

Graf Friedrich Erwein Maria Carl Franz von Schönborn (* 11. September 1841 in Dlažkovice bei Prag; † 21. Dezember 1907 in Wien) war ein österreichischer Politiker.

Herkunft

Seine Eltern waren Erwein Damian Hugo von Schönborn (1812–1881) und dessen Ehefrau Christine von Brühl (1817–1902), Tochter von Friedrich August von Brühl. Sein Vater war Besitzer des Fideikommiß auf Lukawitz, sowie k. u. k. Kämmerer, außerdem seit 1861 erbliches Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrates.

Leben

Er gehörte dem böhmischen Zweig des zum rheinischen Uradel zählenden Grafengeschlechts der Schönborn an. Von 1864 bis 1872 studierte er an der Universität Prag die Rechte und trat dann in den Staatsdienst. Er veröffentlichte einige juristische Schriften, kandidierte 1880 erfolglos für den Reichsrat und wurde im selben Jahr an den Staatsgerichtshof berufen. Ab 1881 war er Mitglied des Herrenhauses. Von 1881 bis 1888 war er Statthalter in Mähren und anschließend bis 1895 Justizminister unter Taaffe und Windisch-Grätz. In dieser Funktion stützte er sich vor allem auf die Juristen Emil Steinbach und Franz Klein. Er trat gegen eine zu starke Einschränkung der Pressefreiheit auf und bemühte sich um Objektivität bei Richterernennungen. Er war wesentlich am deutsch-tschechischen Ausgleich von 1890 beteiligt. Von 1895 bis 1907 stand der dem Verwaltungsgerichtshof als Präsident vor. Er war von 1901 bis 1907 Mitglied der Direktion der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien. Er gehörte auch der Anti-Duell-Bewegung an und war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung KÖStV Austria Wien

Sein ehrenhalber gewidmetes Grab befindet sich auf dem Dornbacher Friedhof (Gruppe 1A, Nummer 1A) in Wien.

Familie

Er heiratete am 30. Januar 1869 in Wien die Gräfin Theresia Czernin von und zu Chudenitz (* 19. Dezember 1843; † 26. April 1910). Die Ehe blieb kinderlos.

Literatur

Weblinks

Commons: Friedrich Schönborn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Imperial Coat of Arms of Austria.svg
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Imperial Coat of Arms of Austria used in 1915
Friedrich Graf Schönborn, k. k. Justizminister 1894 Adèle.png
Friedrich Graf Schönborn (1841–1907), österreichischer Jurist und Politiker
Se. Excellenz Dr. Friedrich Graf Schönborn, k. k. Justizminister.
Der Reformator der österreichischen Strafgesetzgebung