Friedrich Stockinger (Politiker, 1894)

Friedrich Stockinger, um 1934

Friedrich «Fritz» Stockinger (geboren 22. September 1894 in Wien, Österreich-Ungarn; gestorben 20. August 1968 in Toronto, Kanada) war ein österreichischer Politiker (CS/VF).

Leben

Friedrich Stockinger war ein Sohn des Kaufmanns Michael Stockinger. Er begann ein Hochbaustudium an der TH Wien. Im Ersten Weltkrieg war er Frontoffizier. Nach Kriegsende besuchte er einen Abiturientenkurs der Wiener Handelsakademie und trat in das Unternehmen seines Schwiegervaters, Johann Gabler Gemischtwarenhandel (Mariahilfer Straße 192), ein, dessen Alleingesellschafter er mit 1. Juni 1923 wurde; mit 9. August 1929 wurde er Alleininhaber des Gemischtwarenhandels Vinz(enz) Wagner (Wien, II., Schmelzgasse 3).

Stockinger gehörte der Christlichsozialen Partei (CS) an, mit der Eingliederung der CS 1934 wurde er Mitglied der Vaterländischen Front (VF).[1]

Kommerzialrat Stockinger, Präsident des Verbandes der Lebensmittelgroßhändler Österreichs,[Anm. 1] war (als an Jahren jüngstes Mitglied) in der Regierung Dollfuß vom 10. Mai 1933 bis zum 3. November 1936 Bundesminister für Handel und Verkehr.[2] 1934 wurde er vom Bundeskanzler zum Führer des österreichischen Gewerbes ernannt.[3] Bei der Neubildung der Regierung wurde er am 3. November 1936 von Wilhelm Taucher (1892–1962) abgelöst.

Fritz Stockinger war ein persönlicher Freund von Engelbert Dollfuß. Dollfuß, der sich in Italien zur Unterzeichnung der Römischen Protokolle befand, autorisierte Stockinger zu Verhandlungen mit dem gemäßigten Nationalsozialisten Anton Reithmüller, um die angespannte politische Situation im Frühjahr 1934 zu klären.[4]

Von 1936 bis 1938 Präsident der Verwaltungskommission der Bundesbahnen Österreichs, wurde Stockinger noch vor dem Umbruch flüchtig und war unbekannten Aufenthalts. Ab 29. April 1938 wurde per Edikt des Exekutionsgerichts die Eintreibung einer (Steuer-)Schuld von über 43.352 Schilling öffentlich ausgeschrieben (Wiener Zeitung). Im Zusammenhang mit dieser Affäre wurde in Druckmedien ausführlich über Stockingers angebliche Malversationen während der Zeit seiner Ministerschaft berichtet: Im Mittelpunkt der Vorwürde stand die Begünstigung seines eigenen Unternehmens sowie der von Freunden. Kurze Zeit später reichte die Ehefrau, Marie Stockinger geb. Gabler, die Klage auf Scheidung der 1919 geschlossenen Ehe ein. Begründung: lieblose Behandlung und boshaftes Verlassen. Der Klage wurde im Juli des Jahres stattgegeben und der abwesende Geschiedene zu 500 Reichsmark monatlicher Alimentation verurteilt.

Ab 1938 in Kanada, vertrat er während des Zweiten Weltkriegs inoffiziell österreichische Interessen. 1955 wurde er österreichischer Handelsdelegierter in Kanada.[5]

Er war ab 1912 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KÖHV Franco-Bavaria Wien im ÖCV, dessen Philistersenior von 1934 bis zur Auflösung 1938. Später wurde er noch Mitglied der ÖCV-Verbindungen KDStV Pflug Wien, KAV Bajuvaria Wien, KÖStV Rudolfina Wien, KÖHV Amelungia Wien und KHV Welfia Klosterneuburg.[6]

Auszeichnungen, Ehrungen, Preise

Literatur

  • Stockinger, Friedrich. In: Werner Röder, Herbert A. Strauss (Hrsg.): Biographisches Handbuch der deutschsprachigen Emigration nach 1933. Band 1: Politik, Wirtschaft, Öffentliches Leben. Saur, München 1980, ISBN 978-3-598-11284-3, S. 736.
Commons: Friedrich Stockinger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Austria: Ministries, political parties, etc. rulers.org; abgerufen am 16. September 2009.
  2. Handelsministerium. In: Österreich-Lexikon aeiou; abgerufen am 16. September 2009.
  3. Steirische Alpenpost, Nr. 18/1934 (L. Jahrgang), 4. Mai 1934, Seite 1 Mitte.
  4. „Die Krise der parlamentarischen Situation“. In: Walter Goldinger, Dieter A. Binder: Geschichte der Republik Österreich: 1918–1938.
  5. Friedrich Stockinger. In: Österreich-Lexikon aeiou; abgerufen am 16. September 2009.
  6. Gerhard Hartmann: BM a. D. Komm.R Friedrich Stockinger. In: ÖCV Biolex. Abgerufen am 28. März 2023.
  7. Minister Stockinger beim König von Schweden. In: Neues Wiener Journal, 23. Jänner 1934, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nwj
  8. Personalnachrichten. In: Salzburger Volksblatt, 19. Februar 1935, S. 7 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/svb
  9. Gratulationsschreiben. In: Drogisten-Zeitung, 30. November 1936, S. 5 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/drz

Anmerkungen

  1. Zugleich Mitglied des Wirtschaftsbeirates der christlichsozialen Bundesparteileitung und Mitglied der Verwaltungskommission der Bundesbahnen Österreichs.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.