Friedhofsrecht
Das Friedhofs- und Bestattungsrecht umfasst in Deutschland die gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Bestattung und der Nutzung von Friedhöfen einschließlich der Bestimmungen zum Bestattergewerbe, der Totenfürsorge, der Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen und des strafrechtlichen Schutzes von Bestattungsfeiern und der Totenruhe (§ 167a, § 168 StGB).[1][2]
Gesetzgebungszuständigkeit
Bund
Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 10 GG auf die Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft. Von dieser Zuständigkeit hat der Bund mit dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft von 1952 Gebrauch gemacht.
Im übrigen haben die Länder das Recht der Gesetzgebung (Art. 70 GG).
Länder
Bestattungspflicht und Friedhofszwang sind in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz geregelt. Die Bestattungsgesetze bestimmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beispielsweise die Notwendigkeit einer Leichenschau, das Ausstellen von Todesbescheinigungen, die Aufbewahrung und Beförderung von Leichen sowie die zulässigen Friedhofsträger. Die Gemeinden werden zum Erlass von Benutzungs- und Gebührensatzungen ermächtigt.
Gemeinden
Die Gemeinden regeln die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch Friedhöfe gehören, durch Satzung. Diese enthalten außer Bestimmungen über die Widmung und Entwidmung der Friedhofsfläche etwa die Öffnungszeiten des Friedhofs, die Benutzung der Leichenhalle, Vorschriften über die Gestaltung der Grabstellen und ihre Pflege sowie das würdige Verhalten von Friedhofsbesuchern. Der Kreis der Nutzungsberechtigten beschränkt sich in der Regel auf die verstorbenen Einwohner der betreffenden Gemeinde. Die Benutzungsgebühren können in gesonderten Satzungen geregelt werden und variieren zumeist nach der Art der Grabstätte.
Kirchliche Friedhofsträger
Die Religionsgemeinschaften haben als Träger von Friedhöfen in Kirchengesetzen und Satzungen Grundsätze über die Bestattung normiert und neben den kommunalen Satzungen entsprechende Detailregelungen getroffen. Die katholische Kirche hat im Codex Iuris Canonici (CIC) aus dem Jahre 1983 Regelungen über das kirchliche Begräbnis getroffen. Die evangelischen Kirchen verfügen demgegenüber nicht über ein einheitliches Kirchen- und Bestattungsrecht. Die Landeskirchen haben die Bestattung vielmehr in eigenen Ordnungen geregelt.[1][3]
Literatur
- Günter Böttcher: Das aktuelle Praxishandbuch des Friedhofs- und Bestattungswesens. WEKA-Media, Kissing 1998, ISBN 3-8276-7234-1 (auch als reine Onlineausgabe erhältlich).
- Horst Deinert, Wolfgang Jegust, Rolf Lichtner, Anne Bisping: Todesfall- und Bestattungsrecht. Alle Bestimmungen des Bundes und der Länder. 5. Auflage. Fachverlag des Bestattungsgewerbes, Düsseldorf 2014, ISBN 978-3-936057-43-0.
- Jürgen Gaedke, Torsten F. Barthel: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechtes. 13. Auflage. Heymanns, Köln 2022, ISBN 978-3-452-29697-9.
- Dietmar Kurze, Désirée Goertz: Bestattungsrecht in der Praxis. 2. Auflage. zerb, Bonn 2016, ISBN 978-3-95661-051-6.
- Siegfried Platz: Rechtsfragen beim Todesfall – ein Leitfaden für die Kundenberatung. 4. Auflage. Deutscher Sparkassenverlag, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-09-304989-7.
- Walter Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall (= Beck-Rechtsberater im dtv; 5632). 6. Auflage. dtv/Beck, München 2010, ISBN 978-3-423-05632-8.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Jürgen Vahle: Friedhofs- und Bestattungsrecht. Deutsche Verwaltungspraxis 2018, S. 316–324.
- ↑ vgl. Jürgen Gaedke (Hrsg.): Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts. Bearbeitet von Torsten F. Barthel. Carl Heymanns Verlag, 13. Aufl. 2022. ISBN 978-3-452-29697-9.
- ↑ vgl. beispielsweise Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13. November 1973, KABl. 1974, S. 1. PDF.
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