Vertrag von Lausanne

Grenzziehung und Interessensphären nach dem Vertrag von Sèvres 1920

Der Vertrag von Lausanne wurde am 24. Juli 1923 zwischen der Türkei sowie Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Griechenland, Rumänien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen im Palais de Rumine geschlossen. Tagungsort der Verhandlungen war das Schloss Ouchy.

Mit diesem Vertrag konnte die Türkei, nachdem sie 1922 den Griechisch-Türkischen Krieg gewonnen hatte, die Bestimmungen des nach dem Ersten Weltkrieg abgeschlossenen Vertrags von Sèvres teilweise nach ihren Vorstellungen revidieren.

Das Abkommen legalisierte nachträglich die vollzogene Vertreibung von Griechen bzw. Türken. Die aktuelle Grenze zwischen Griechenland und der Türkei hat ihren Ursprung in diesem Vertrag, obwohl es bis in die heutige Zeit Territorialkonflikte zwischen Griechenland und der Türkei gibt.

Inhalt des Vertrages

Alte Grenzziehung nach dem Vertrag von Sèvres 1920
Neue Grenzziehung nach dem Vertrag von Lausanne 1922

Die Friedensgespräche waren am 30. November 1922 vom Völkerbund, repräsentiert durch Fridtjof Nansen, initiiert worden, der am 1. Dezember 1922[1] in Lausanne eintraf. Nach der Eröffnungszeremonie im Lausanner Casino de Montbenon bereits am 20. November 1922[1] fand am 2. Dezember[1] die erste Sitzung statt, am 28. Dezember[1] folgte die zweite Sitzung. Ein bedeutender Zwischenschritt war die am 30. Januar 1923[1] vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei (siehe unten). Vom 4. Februar bis 23. April 1923 pausierten die Gespräche.[1]

Laut Vertrag erhielt die Türkei Ost- und Südostanatolien (Ostanatolien war im Vertrag von Sèvres für Armenien vorgesehen gewesen), Ostthrakien (seitdem der europäische Teil der Türkei) sowie Izmir (griechisch Smyrna). Griechenland behielt Westthrakien.

Die Türkei stimmte nachträglich der bereits am 5. November 1914 proklamierten Annexion Zyperns durch Großbritannien zu, bis zu dieser Zustimmung hatte Zypern formal noch zur Türkei gehört. Zudem gab die Türkei ihre Ansprüche gegenüber Ägypten und dem Sudan auf.

Des Weiteren wurde die italienische Besetzung rund um Antalya revidiert. Im Gegenzug erkannte der türkische Staat die italienische Souveränität über den Dodekanes und Libyen an, die als Ergebnis des Osmanisch-Italienischen Krieges an Italien gefallen waren.

Der Vertrag bestimmte die Religionszugehörigkeit als Kriterium für die nationale Zugehörigkeit und damit für die Umsiedlung. Er regelte im Abschnitt über den Minderheitenschutz (Artikel 37–45) die Rechte der verbleibenden nicht-muslimischen Minderheiten in der Türkei sowie der muslimischen Minderheiten in Griechenland. In der Türkei wurden Juden, Griechen und Armenier als Minderheiten anerkannt. Sie sollten in der Türkei dieselben Bürgerrechte haben wie die muslimischen Türken.

Am 6. August 1923 wurde im Hotel Beau-Rivage Palace der Amerikanisch-Türkische Vertrag unterzeichnet.[1] Stellvertretender Leiter der türkischen Delegation war Rıza Nur.[2]

Die Rolle der Schweiz als Gastgeberland

Am Rande der Verhandlungen nutzte der antikommunistische Russlandschweizer Moritz Conradi am 10. Mai 1923 die Anwesenheit der sowjetischen Delegation für einen politischen Mord an Wazlaw Worowski. Die Tat wurde als Conradi-Affäre bekannt.[1]

Die Schweizer Regierung und die Wirtschaftsverbände nutzten die Verhandlungen auf ihrem Boden für Gespräche des für die Bank Credit Suisse tätigen Julius Frey[1] mit der türkischen Delegation über Eisenbahnkonzessionen und Staatsschulden. Auch der Wirtschaftsvertreter und Faschist Arthur Fonjallaz[1] wurde vorstellig. Mustafa İsmet Pascha war am 26. Juli 1923[1] Staatsgast in Bern. Nestlé produzierte ab 1927 auch in der Türkei (Feriköy in Istanbul) Schokolade.[1]

Konvention über den Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und der Türkei

Die am 30. Januar 1923 zwischen Griechenland und der Türkei vereinbarte Konvention zum Bevölkerungsaustausch war Teil des Vertrags von Lausanne (gemäß Artikel 142).

Inhalt der Konvention

Auf Grund dieser Konvention wurden die in Kleinasien ansässigen türkischen Staatsangehörigen griechisch-orthodoxen Glaubens (zumeist gebürtige Griechen), aber auch Türken christlichen Glaubens (etwa 1,5 Millionen) nach Griechenland ausgewiesen, die griechischen Staatsangehörigen muslimischen Glaubens (ca. 0,5 Millionen, zumeist gebürtige Türken und Griechen, die zum Islam konvertiert hatten) mussten in die Türkei auswandern.[3]

Ausgenommen vom Bevölkerungsaustausch waren insgesamt 110.000 Griechen in der Türkei und 106.000 Türken in Griechenland:[4]

  • die alteingesessene griechische und griechisch-orthodoxe Bevölkerung Istanbuls (offiziell als Rum bezeichnet).
  • die Westthrakientürken (Türken, Pomaken und Xoraxane-Roma östlich der 1913 im Vertrag von Bukarest festgelegten Grenzlinie). Sie sollten als muslimische Einwohner Westthrakiens in Griechenland bleiben. Griechenlands Ansprechpartner für diese drei Ethnien ist seitdem die Türkei.
  • die Bevölkerung der Inseln Imbros/Gökçeada und Tenedos/Bozcaada. (Dieser Punkt war noch kein Bestandteil der Konvention vom 30. Januar, aber Teil des Hauptvertrages, Artikel 14.)[5]

Außerhalb der Konvention und des Vertrags von Lausanne wurden weitere Bevölkerungsgruppen vom Bevölkerungsaustausch ausgenommen:

  • Nach Verhandlungen zwischen Griechenland und Albanien, die sich bis 1926 hinzogen, wurden die muslimischen Çamen in der Region Epirus ausgenommen, deren albanische Nationalität schließlich anerkannt wurde.[6]
  • arabischsprachige Orthodoxe, die nicht dem Istanbuler Patriarchat unterstanden[7]
  • Nicht betroffen waren weiter Bewohner derjenigen heutigen griechischen bzw. türkischen Gebiete, die 1923 noch nicht zu Griechenland bzw. der Türkei gehörten. Dies sind

Einordnung

Karikatur darüber, dass die Türkei durch diesen Vertrag keine Verantwortung für den Völkermord an den Armeniern und Assyrern tragen muss.

Ziel des Bevölkerungsaustausches war es, die durch nationale Minderheiten ausgelösten Spannungen zu vermindern. So sollte der Frieden auf Basis klarer definierter Nationalitätengrenzen gesichert werden. Für viele Politiker jener Zeit wie auch für den Völkerbund galt Bevölkerungsaustausch als Paradigma für die friedliche Lösung ethnischer Konflikte. Bereits im Vertrag von Neuilly-sur-Seine im Jahre 1919 hatten Griechenland und Bulgarien einen Bevölkerungsaustausch vereinbart.[3]

Allerdings brachte die Umsiedlung großes Leid über die Betroffenen: Sie verloren ihre Heimat und durften nur ihr bewegliches Eigentum mitnehmen, das durch die Konvention ausdrücklich geschützt war. Unbewegliches Eigentum wurde liquidiert und die Eigentümer entschädigt. Viele starben während der oft brutal durchgeführten Umsiedlungsmaßnahmen. Der größte Teil der zur Umsiedlung vorgesehenen Bevölkerungsgruppen war jedoch schon vor 1923 vertrieben und viele Angehörige der Minderheiten dabei ermordet worden.

Der britische Außenminister und führende Vertreter des Imperialismus George N. Curzon bezeichnete den Vertrag von Lausanne als „eine durch und durch schlechte und böse Lösung, für welche die Welt während der nächsten hundert Jahre noch eine schwere Buße werde entrichten müssen“.[8]

Die vom Bevölkerungsaustausch offiziell ausgenommenen Bevölkerungsgruppen in der Türkei und in Griechenland (siehe oben) konnten allein durch den Vertrag von Lausanne nicht vor Diskriminierung oder Anfeindungen geschützt werden. Auch von ihnen wanderten in den folgenden Jahrzehnten viele aus. In der Türkei bewirkte vor allem der Pogrom von Istanbul (1955) eine Vertreibung der Griechen aus Istanbul[9] (siehe auch Nachwirken des Bevölkerungsaustauschs zwischen Griechenland und der Türkei).

Nachwirkung

Im Vertrag von Montreux erhielt die Türkei am 20. Juli 1936 die volle Souveränität über die Meerengen zurück.[1]

In den 1950er Jahren erklärte die Türkei in Bezug auf Zypern einseitig, dass der Vertrag von Lausanne hinfällig werde, wenn sich am Status Zyperns etwas ändere. Großbritannien hatte zuvor als Reaktion auf griechische Unabhängigkeitsbestrebungen der seinerzeit britisch beherrschten Insel erklärt, dass Zypern auch eine Angelegenheit der Türkei sei.[10]

Im Rahmen eines Treffens mit Gemeindevorstehern Ende 2016 in Ankara stellte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan den Vertrag von Lausanne aus dem Jahre 1923 erneut in Frage.[11] Er sprach von „unfairen Bestimmungen“ und einer „Niederlage der Türkei“. Als Beispiel nannte er die griechischen Ägäis-Inseln, die in „Rufweite“ der Türkei liegen. Es gebe noch immer einen „Kampf darum, was ein Festlandsockel“ sei, „und welche Grenzen wir auf dem Land und in der Luft haben“, so der türkische Staatschef. Diejenigen, die sich damals an den Verhandlungstisch gesetzt hätten, so monierte er, seien den realen Umständen nicht gerecht geworden.

Nachdem der griechische Minister für Seefahrt und Inselpolitik Nektarios Santorinios in der ersten Januarwoche 2017 in einem an das Parlament überstellten Schreiben[12] die Besiedelung 28 kleiner Inseln in der Ägäis angekündigt hatte, warnte das türkische Außenministerium durch seinen Sprecher Hüseyin Müftüoğlu in einer Bekanntmachung die griechische Regierung vor dieser Absicht. Am 14. Januar 2017 dementierte Minister Santorinios eine griechische Besiedlungsabsicht[13] und bewertete die türkische Warnung als Einmischung in die inneren Angelegenheiten Griechenlands.

Kurden und Armenier

Die beiden Volksgruppen Kurden und Armenier gelten als die großen Verlierer des Vertrags von Lausanne. Die Armenier waren in Lausanne zwar präsent, fanden aber bei den anderen Delegationen kein Gehör, und die Kurden waren als eigenständige Delegation gar nicht vertreten, sie wurden quasi subsumiert unter den Türken. Bei der Vertragsunterzeichnung war von einem armenischen Staat in Anatolien keine Rede mehr, und die Kurden wurden auf die vier Staaten Iran, Irak, Türkei und Syrien aufgeteilt. Der größte Teil fiel an die Türkei.[14][15] 2023, hundert Jahre nach Unterzeichnung des Vertrags von Lausanne stellen die Kurden in der Türkei mit schätzungsweise 19 Prozent der Gesamtbevölkerung (ca. 15 Millionen)[16][17] die größte ethnische Minderheit in der Türkei dar.

Trivia

Der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin schenkte der Türkei am 11. November 2008 bei einem Besuch des türkischen Staatspräsidenten Abdullah Gül den Tisch, an dem der Vertrag von Lausanne 1923 unterzeichnet worden war.

Literatur

  • Sylvie Arsever: Traité de Lausanne 1923. Éditions L’Aire, Vevey 2014, ISBN 978-2-940478-98-9.
  • Roland Banken: Die Verträge von Sèvres 1920 und Lausanne 1923. Eine völkerrechtliche Untersuchung zur Beendigung des Ersten Weltkrieges und zur Auflösung der sogenannten „Orientalischen Frage“ durch die Friedensverträge zwischen den alliierten Mächten und der Türkei. Lit Verlag, Münster 2014, ISBN 3-643-12541-0.
  • Andrew Mango: From the Sultan to Atatürk: Turkey (= Makers of the Modern World: The Peace Conferences of 1919-23 and their Aftermath). Haus Publishing, 2009, ISBN 1-905791-65-8.
  • Jeremy Salt: The last Ottoman wars: the human cost, 1877–1923. The University of Utah Press, Salt Lake City 2019, ISBN 978-1-60781-704-8.
  • Ferudun Ata: The Relocation Trials in Occupied Istanbul. Manzara Verlag, Offenbach am Main 2018, ISBN 978-3-939795-92-6.
  • Hans-Lukas Kieser: Nahostfriede ohne Demokratie, der Vertrag von Lausanne und die Geburt der Türkei 1923. Chronos, Zürich 2023, ISBN 978-3-0340-1746-6.
Commons: Vertrag von Lausanne – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m Gaby Fierz, Laurent Golay, Diana Le Dinh: Frontières: Le traité de Lausanne, 1923–2023. Éditions Antipodes/Musée historique Lausanne, Lausanne 2023, ISBN 978-2-88901-244-2, S. 78 ff. und Bildteil.
  2. Hans-Lukas Kieser: Talaat Pacha: L’autre fondateur de la Turquie moderne, architecte du génocide des Arméniens. Préface d’Antoine Garapon. CNRS Éditions (Centre national de la recherche scientifique), Paris 2023, ISBN 978-2-271-14634-2, S. 530 (Ersterscheinung bei Princeton University Press, Princeton (New Jersey) 2018; übersetzt von Gari Ulubeyan von der deutschsprachigen Ausgabe, Chronos Verlag, Zürich 2021).
  3. a b Renée Hirschon: Crossing the Aegean: The Consequences of the 1923 Greek-Turkish Population Exchange: An Appraisal of the 1923 Compulsory Population Exchange Between Greece and Turkey (Studies in Forced Migration). New York 2004, ISBN 1-57181-562-7, S. 6 f.
  4. Christopher Panico: The Turks of Western Thrace. Humans Right Watch, Januar 1999, S. 2; (englisch). Band 11, Nr. 1 (PDF; 350 kB) - In 1923, the provisions of the Treaty of Lausanne left some 106,000 ethnic Turks in Thrace. The ethnic Greek minority of Istanbul […] has also shrunk in size […] from 110,000 in 1923 to an estimated 2,500 today
  5. Treaty of Lausanne. 30. Januar 1923; (englisch). - The agreements which have been, or may be, concluded between Greece and Turkey relating to the exchange of the Greek and Turkish populations will not be applied to the inhabitants of the islands of Imbros and Tenedos.
  6. Lambros Baltsiotis: The Muslim Chams of Northwestern Greece: The Grounds for the Expulsion of a "Non-Existent" Minority Community. In: European Journal of Turkish Studies. Band 12, 2011 (openedition.org).
  7. Onur Yıldırım: Diplomacy and Displacement: Reconsidering the Turco-Greek Exchange of Populations, 1922-1934. Routledge, New York, London 2006, ISBN 978-0-415-97982-5, S. 113.
  8. Norman M. Naimark: Fires of Hatred. Ethnic Cleansing in Twentieth-Century Europe. Harvard 2001, ISBN 0-674-00313-6, S. 55.
  9. Berna Pekesen: Der Pogrom von Istanbul Bundeszentrale für politische Bildung 15.Oktober 2014
  10. Heinz A. Richter: Historische Hintergründe des Zypernkonflikts. Bundeszentrale für politische Bildung, 5. März 2009, abgerufen am 16. Oktober 2023.
  11. Elisa Hübel: Ankara stellt Lausanne-Vertrag in Frage – Athen in Aufruhr. Griechenland.net, 30. September 2016;.
  12. Προκαλεί ξανά η Αγκυρα: Μην τολμήσετε να κατοικήσετε μικρά νησιά. ΗΜΕΡΗΣΙΑ On Line, 13. Januar 2017; (griechisch). Türkei warnt Griechenland vor Besiedelung 28 griechischer Inseln
  13. Minister says no plans to settle Aegean islets. H KAΘHMEPINH, online-Ausgabe, 14. Januar 2017, abgerufen am 5. August 2018 (englisch). Griechisches Ministerium dementiert Besiedlungsabsicht von 28 griechischen Inseln
  14. 100 Jahre Vertrag von Lausanne - Als in der Schweiz der Nahe Osten erfunden wurde In: Schweizer Radio und Fernsehen vom 3. Juli 2023
  15. Maurus Reinkowski: Die Gründung der modernen Türkei und der lange Schatten von Lausanne In: Neue Zürcher Zeitung vom 22. Juli 2023.
  16. TR100_2022. In: KONDA Araştırma ve Danışmanlık. Abgerufen am 5. Mai 2023 (türkisch).
  17. CIA.gov: Turkey. (Memento desOriginals vom 20. September 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.cia.gov, abgerufen am 11. September 2018.

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Autor/Urheber: Don-kun, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Karte zum Vertrag von Sèvres (Osmanisches Reich) in Deutsch.
Treaty of Sèvres map partitioning Anatolia.png
Map illustrating the partitioning of Anatolia according to the Treaty of Sèvres (1920) after World War I.
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From Dayton Ohio Daily Newspaper, 1924, after the signing of the Treaty of Lausanne, which allowed the Turkish Republic to not bear the responsibility for the Armenian massacres in the Ottoman Empire.