Friede von Münster

Gerhard ter Borch. Der Friede von Münster. Ein Spanier und sechs Niederländer beschwören im Rathaus zu Münster den spanisch-niederländischen Friedensvertrag – die sechs Verhandlungsführer mit erhöhten Fingern: Willem Ripperda, Frans van Donia, Adriaen Clant tot Stedum, Adriaan Pauw, Johan van Mathenesse und Barthold van Gent.

Der Friede von Münster (niederländisch Vrede van Münster, spanisch Tratado de Muñiste) beendete den Achtzigjährigen Krieg zwischen Spanien und der Republik der Sieben Vereinigten Niederlande.

Die Friedensverhandlungen fanden von 1646 bis 1648 im Rahmen des Westfälischen Friedenskongress in Münster statt.

Vorgeschichte

Im Laufe der 1640er Jahre trat die republikanisch gesinnte patriziatische Elite der Provinz Holland, die Gebrüder Andries, die Gebrüder Cornelis Bicker, Cornelis und Andries de Graeff,[1] sowie Jacob de Witt für eine Beendigung des Krieges mit dem spanischen Königreich Spanien sowie einer Reduzierung der Landstreitkräfte ein.[2] Dieser andauernde Kriegszustand verhinderte das wirtschaftliche Wachstum und die gesellschaftliche Entwicklung der Vereinigten Niederlande. Ebenfalls stärkte dieser Kriegszustand die Macht des Statthalters als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, etwas das nicht im Sinne der Republikaner war. Dies verstärkte den Konflikt zwischen ihnen und Statthalter Friedrich Heinrich von Oranien sowie den Reformierten Hollands. 1648 traten die Vereinigten Niederlande aufgrund des immensen politischen Drucks des gesamten Bicker-De Graeff Clans[3] in Friedensverhandlungen mit Spanien, um beim Frieden von Münster den Achtzigjährigen Krieg zu beendigen.[4]

Verhandlungen

Der spanische König war durch den Grafen von Peñaranda vertreten. Auf Seiten der Vereinigten Niederlande war Holland durch zwei Gesandte (einer davon war Godart van Reede), die übrigen sechs Provinzen Zeeland, Groningen, Utrecht, Friesland, Gelderland und Overijssel jeweils durch einen Gesandten vertreten. Verhandelt wurde in den Quartieren der beteiligten Gesandten.

Mit dem Abschluss des Vertrags endete die bisherige, gegen Spanien gerichtete Interessensgemeinschaft zwischen den Niederlanden und Frankreich. Zum Frieden zwischen Frankreich und Spanien kam es 1659.

Am 30. Januar 1648 konnte schließlich der spanisch-niederländische Vertrag im Krameramtshaus, dem Quartier der Niederländer und heutigen Haus der Niederlande, unterzeichnet werden. Am 15. Mai 1648 wurde dieser Vertrag in einer feierlichen Zeremonie im Historischen Rathaus zu Münster beschworen.

Im Frieden von Münster wurden die Vereinigten Niederlande von dem spanischen König als souverän anerkannt, womit Spanien die formell schon seit 1568 de facto existierenden niederländische Unabhängigkeit formell bestätigte:

“Inden eersten verclaert den voors. Heer Coninck ende erkent, dat de voors. Heeren Staten Generael vande Vereenichde Nederlanden, en de respective Provincien vande selve, met alle haer geassocieerde Landschappen, Steden en aenhorige Landen, sijn vrije ende Souveraine Staten, Provincien en Landen, opde welcke, noch op haer geassocieerde Landschappen, Steden en Landen voors. hij heer Coninck niet en pretendeert, noch nu, ofte namaels, voor hem selven, sijne successeurs en nacomelingen immermeer ijets sal pretenderen, ende dienvolgens te vreden te sijn met deselve Heeren Staten te tracteren, gelijck hij doet by dese jegenwoordige, een eeuwige Vrede, opde conditien hier naer beschreven en verclaert.”

„Zuallererst erklärt und erkennt der Herr König, dass die Generalstaaten der Republik der Vereinigten Niederlande, und ihre jeweiligen Provinzen, mit allen ihren assozierten Landschaften, Städten und zugehörigen Ländern freie und souveräne Staaten, Provinzen und Länder sind; einschließlich der mit ihr assozierten Landschaften, Städten und Ländern, worauf er, Herr König, weder jetzt noch in der Zukunft, weder für sich noch seine Nachfolger und Nachkommen, Anspruch erheben wird, und deswegen erklärt zuzustimmen mit denselben Herrn Staaten zu verhandeln, wie er jetzt macht mittels diesem heutigen ewigen Friede, unter den hiernach beschriebenen und erklärten Bedingungen.“

In der deutschen Geschichtsschreibung wird der Friede von Münster generell auch das endgültige Ausscheiden der Niederlande aus dem Heiligen Römischen Reich verstanden, obwohl die Habsburger die Niederlande mittels des Burgundischen Vertrags im Jahr 1548 schon weitgehend aus dem Herrschaftssystem des Heiligen Römischen Reiches herausgelöst hatten. Im Dokument des Friedens von Münster wurde weder das Heilige Römische Reich noch der Kaiser genannt.[5]

Bestimmungen des Vertrags

  • Der Achtzigjährige Krieg wurde beendet.
  • Die Republik der Vereinigten Niederlande wurde de jure als souveräner Staat anerkannt.
  • Anerkennung der Südgrenze der Republik, bzw. Nordgrenze der spanischen Niederlande, uti possidetis.
  • Formeller Abschluss des Antwerpener Hafens für Handelsschiffe.
  • Die Oktroye der Niederländischen Westindien-Kompanie (WIC) und Niederländischen Ostindien-Kompanie (VOC) wurden von Spanien anerkannt.
  • Es wurde den WIC und VOC erlaubt in der Karibik und Südostasien Freihandel zu treiben.
  • Es wurde Spanien verboten mit den niederländischen Kolonien Handel zu treiben.

Weblinks

Wikisource: Traité de Münster (janvier 1648) – Französische Originalfassung des Vertrags (französisch)
Wikisource: Vrede van Münster – Niederländische Originalfassung des Vertrags (niederländisch)

Einzelnachweise

  1. Amsterdam: a brief life of the city. Von Geert Mak, Harvill Press (1999), Seite 123
  2. Oliver Krause: Die Variabilität frühneuzeitlicher Staatlichkeit. Die niederländische „Staats“-Formierung der Statthaltosen Epoche (1650–1672) als interkontinentales Regiment (Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2018)
  3. Amsterdam: a brief life of the city. Von Geert Mak, Harvill Press (1999), Seite 123
  4. Buitenplaatsen in de Gouden Eeuw: De rijkdom van het buitenleven in de Republik. Herausgegeben von Y. Kuiper, Ben Olde Meierink, Elyze Storms-Smeets, S. 71 (2015)
  5. Siehe Volker Press: Die Niederlande und das Reich in der Frühen Neuzeit. In: Wim P. Blockmans, Herman van Nüffel (Hrsg.): Etat et Religion aux XVe et XVIe siècles. Actes du colloque à Bruxelles du 9 au 12 octobre 1984. Brüssel 1986, S. 321–338.

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