Freistaat Sachsen-Altenburg
Wappen | Flagge |
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Das bisherige kleine sachsen-altenburgische Wappen (das sogenannte sächsische Rautekranzwappen) | Weiß-Grün (Artikel 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Verfassung vom 27. März 1919) |
Lage im Deutschen Reich | |
Entstanden aus | Fürstentum Sachsen-Altenburg |
Aufgegangen in | Land Thüringen |
Daten aus dem Jahr 1919 | |
Landeshauptstadt | Altenburg |
Regierungsform | Republik |
Bestehen | 1918–1920 |
Fläche | 1.323 km² |
Einwohner | 209.904 Einwohner |
Bevölkerungsdichte | 159 Ew./km² |
Religionen | 96,2 % Ev. 3,4 % Röm.-Kath. 0,5 % Sonstige |
Reichsrat | 1 Stimme |
Kfz-Kennzeichen | SA |
Verwaltung | 1 Stadtkreis und 3 Verwaltungsbezirke |
Karte | |
Der Freistaat Sachsen-Altenburg war ein Freistaat im (heutigen) östlichen Thüringen, der von 1918, der Abdankung des Herzogs von Sachsen-Altenburg, bis 1920, zur Gründung des Landes Thüringen, bestand. In seinem Flächenzuschnitt war er mit dem Herzogtum Sachsen-Altenburg identisch.
Geschichte
Nach der Abdankung des Herzoges Ernst II. am 13. November 1918 wurde der Freistaat Sachsen-Altenburg gegründet. Die Residenzstadt Altenburg wurde daraufhin zur Landeshauptstadt des neuen Freistaates. Leitender Staatsminister der Übergangsregierung wurde Wilhelm Tell. Nach der Landtagswahl, die am 26. Januar 1919 stattfand, bildeten die Parteien SPD und DDP die neue Regierung. Sie setzte sich mit Ausnahme Wilhelm Tells aus der Übergangsregierung zusammen. Der neue Staatsminister war August Frölich (SPD). Der Landtag des Freistaates Sachsen-Altenburg beschloss am 27. März 1919 ein Gesetz zur vorläufigen Regelung der Verfassung.
Am 1. Mai 1920 ging der Freistaat im Land Thüringen auf. Bis 1. April 1923 behielt er noch als „Gebiet Altenburg“ den Status als Kommunalverband höherer Ordnung mit eigener Gebietsregierung und Gebietsvertretung.[1] Zudem musste in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Thüringer Landesverfassung von 1921 stets ein Mitglied der Landesregierung aus dem Altenburger Gebiet kommen.[2]
Städte
Stadt | Einwohner (1919) |
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Altenburg | 37.289 |
Schmölln | 10.924 |
Eisenberg | 10.030 |
Meuselwitz | 9.171 |
Verwaltungsgliederung
Der Freistaat Sachsen-Altenburg bestand aus der kreisfreien Stadt Altenburg sowie den drei Landratsämtern Altenburg, Roda und Ronneburg.
Wahl zum ersten Landtag
Am 26. Januar 1919 fand die Wahl zum ersten Landtag statt.
Wahl zum 1. Landtag 1919 | |||
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Partei | Stimmanteil in % | Sitze | |
SPD | 58,55 % | 24 Sitze | |
DDP | 24,64 % | 10 Sitze | |
DNVP | 16,82 % | 6 Sitze |
Auf 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene
Einzelnachweise
- ↑ Joachim Emig: Landesversammlung des Freistaats Sachsen-Altenburg und Gebietsvertretung Altenburg 1919–1923. In: Thüringer Landtag, Harald Mittelsdorf (Hrsg.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Hain, Rudolstadt 2002, S. 161–182.
- ↑ Bernhard Post, Volker Wahl: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995. Böhlau, Weimar 1999, S. 326.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flagge des Herzogtums Anhalt und auch der Stadt Augsburg
Flagge Bayerns
Flagge des Herzogtums Braunschweig; Verhältnis (2:3)
Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
Flagge der Hansestadt Lübeck
„Die Flagge ist von alters her waagerecht geteilt, oben weiß und unten rot. Sie zeigt in der der Flaggenstange zugekehrten oberen Ecke den lübeckischen Doppeladler.
Das Banner zeigt im oberen Teil auf weißem Grund den lübeckischen Doppeladler. Der untere Teil ist senkrecht geteilt, links weiß und rechts rot.“
(§ 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck, genehmigt am 22. Januar 1941)
Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
Civil flag of Oldenburg (1774–1919)
Autor/Urheber: Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt ., Lizenz: CC BY-SA 3.0
Flag of the Free State of Prussia (1918–1933).
Flag of Saxony (1815-1935 and 1947-1952) 3:2
Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Flag of the Territory of the Saar Basin between July 28, 1920 and March 1, 1935.
Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Die Länder des Deutschen Reiches und ihre Hauptstädte im Gebietsstand von 1920 ohne kleinere Exklaven. Das Saargebiet und die Freie Stadt Danzig sind ebenfalls dargestellt.