Freistaat Anhalt

Anhalt
WappenFlagge
Wappen von AnhaltFlagge von Anhalt
Lage im Deutschen Reich
Entstanden ausHerzogtum Anhalt
Heute (Teil von):Sachsen-Anhalt
Daten aus dem Jahr 1925
LandeshauptstadtDessau
RegierungsformRepublik
StaatsoberhauptMinisterpräsident
VerfassungVerfassung vom 18. Juli 1919[1]
Bestehen1918–1945
Fläche2314 km²
Einwohner351.045
Bevölkerungsdichte152 Einwohner pro km²
Religionen91,4 % Ev.
4,0 % Römisch-katholische
0,1 % andere Christen
0,3 % Juden
4,2 % Sonstige
HymneAnhalt-Lied
Reichsrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenA
Verwaltung5 (ab 1932: 4) Kreise
Karte
Anhalt 1863–1942

Der Freistaat Anhalt, ab 1934 Land Anhalt, bestand von 1918 bis 1945 als Land des Deutschen Reiches. Es war in der Weimarer Republik Nachfolger des Herzogtums Anhalt im Deutschen Kaiserreich. 1945 wurde das Land Anhalt mit Teilen Braunschweigs und Thüringens der preußischen Provinz Sachsen angeschlossen, ab 1947 bildete diese das neue Land Sachsen-Anhalt.

Entwicklung

Am 12. November 1918 wurde aus dem Herzogtum Anhalt eine Republik, da Prinzregent Aribert von Anhalt nach Straßendemonstrationen im Namen des noch minderjährigen Herzogs Joachim Ernst von Anhalt und der gesamten anhaltischen Fürstenfamilie auf den Thron verzichtete. Die Abdankung folgte der Bildung eines Arbeiter- und Soldatenrats in Dessau unter dem Vorsitz von Bürgermeister Fritz Hesse am 9. November 1918. Am 14. November kam es zur Bildung einer vorläufigen Regierung aus SPD und DDP unter Führung von Wolfgang Heine (SPD).[2]

Bei der Wahl zur konstituierenden (= verfassunggebenden) Landesversammlung am 15. Dezember 1918 erhielt die SPD eine absolute Mehrheit (58,03 %) der Wählerstimmen,[3] setzte die Koalition mit der DDP aber fort. Die von der Landesversammlung erarbeitete Verfassung für Anhalt wurde am 18. Juli 1919 beschlossen.[4]

Bei den Landtagswahlen am 24. April 1932 wurde die NSDAP mit 15 Mandaten (sechs Mandatsträger waren aus Dessau) stärkste Fraktion.[5] Mit Hilfe der bürgerlichen Rechten wurde am 21. Mai Alfred Freyberg (NSDAP) zum Ministerpräsidenten einer NSDAP/DNVP-Koalition gewählt.[6] Freyberg war der erste nationalsozialistische Ministerpräsident in Deutschland. Unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft musste unter anderem das Bauhaus in Dessau seinen Lehrbetrieb einstellen. De facto büßten alle Länder des Deutschen Reiches ihre Eigenständigkeit bereits mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31. März 1933 ein. Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte aller deutschen Länder auf das Reich über.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verlor Anhalt seine Eigenständigkeit und wurde am 20. Oktober 1946 mit der ehemaligen preußischen Provinz Sachsen zur Provinz Sachsen-Anhalt zusammengeschlossen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung führte die Kreisreform 1994 innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt zur Einrichtung des Landkreises Anhalt-Zerbst, so dass der historische Name „Anhalt“ nicht nur im Landesnamen, sondern auch in einem Kreisnamen weiterlebte; in einer neuerlichen Kreisreform wurde dieses Gebiet am 1. Juli 2007 dem neu gebildeten Landkreis Anhalt-Bitterfeld zugeschlagen, wodurch Anhalt als Bestandteil auch dieses neuen Kreisnamens weiterlebt (obwohl Teile des Landkreises, wie etwa Bitterfeld, nie zum historischen Anhalt gehörten). Das Gebiet der Evangelischen Landeskirche Anhalts entspricht noch heute dem ehemaligen Herzogtum bzw. Freistaat Anhalt.

Politik

Landtag

Der Landtag des Freistaates Anhalt hatte seinen Sitz in Dessau. Dessen konstituierende Sitzung war am 20. Februar 1919. Die Legislaturperioden dauerten ab 1923 vier Jahre, davor nur drei Jahre. Es gab als Wahlsystem ein Verhältniswahlrecht, jedoch mit geschlossenen Listen. Als Rechenverfahren wurde das Hare/Niemeyer-Verfahren benutzt. Im Reichsrat hatte das Land eine Stimme.

Ministerpräsident

Die Präsidenten des Staatsrates 1918–1922 bzw. Ministerpräsidenten des Freistaates Anhalt 1922–1933 bzw. des Landes Anhalt 1933–1945:

Reichsstatthalter

Mit dem Gleichschaltungsgesetz verloren die Länder ihre Souveränität und es wurden folgende Reichsstatthalter für Anhalt und Braunschweig mit Sitz in Dessau eingesetzt:

  • 6. Mai 1933 bis 23. Oktober 1935: Wilhelm Loeper
  • November 1935 bis 20. April 1937: Fritz Sauckel
  • 20. April 1937 bis April 1945: Rudolf Jordan

Demographie

Der Freistaat zählte im Jahre 1925 351.045 Einwohner auf einer Fläche von 2299 km². 1939 waren es 436.213 Einwohner bei einer Fläche von 2314 km².

Territoriale Gliederung

1942 wurden die preußischen Gemeinden Löbnitz a. d. Linde, Repau, Pösigk, Schierau, Priorau, Möst und Goltewitz in das Land Anhalt eingegliedert sowie die Gemeinden Tilkerode, Unterwiederstedt und Wadendorf in die Provinz Sachsen des Landes Preußen ausgegliedert.

Verwaltungsgliederung

Karte von Anhalt (1897) aus Meyers, alle zu Anhalt gehörigen Gebiete sind schwarz umrandet

Anhalt 1918–1945:

Literatur

  • Walther Eggert: Anhaltisches Mosaik: Landschafts- und Kulturbilder aus dem ehemaligen Land Anhalt. Weidlich, Frankfurt am Main 1971, ISBN 3-8035-0555-0.
  • Johannes Jansson: Das Fürstentum Anhalt und das Erzbistum Magdeburg – 1647. (Historische Karte: Principatus Anhaldinus et Magdeburgensis Archiepiscopatu) Reprint, Rockstuhl, Bad Langensalza 2003, ISBN 3-932554-92-2.
  • Wilhelm van Kempen: Schlösser und Herrensitze in Provinz Sachsen und in Anhalt. Weidlich, Frankfurt am Main 1961.
  • Norbert Michels (Hrsg.): Anhalt in alten Ansichten: Landschaft, Baukunst, Lebenswelten. Mitteldeutscher Verlag, Halle 2006. ISBN 3-89812-350-2.
  • Ralf Regener: Der Freistaat Anhalt in den Anfangsjahren der Weimarer Republik. In: Revolutionäre Zeiten zwischen Saale und Elbe. Das heutige Sachsen-Anhalt in den Anfangsjahren der Weimarer Republik. Hrsgg. v. Patrick Wagner und Manfred Hettling, Halle (Saale) 2019, S. 47–68.
  • Ralf Regener: „Und jetzt fiel die alte, morsch gewordene Eiche“ Das Ende der askanischen Herrschaft in Anhalt, in: Das Ende der Monarchie in den deutschen Kleinstaaten. Vorgeschichte, Ereignis und Nachwirkungen in Politik und Staatsrecht 1914–1939, hg. v. Stefan Gerber, Wien / Köln / Weimar 2018, S. 161–179.
  • Ralf Regener: Der Sturz der Askanier 1918 in Anhalt. Bedingungen, Verlauf und Nachwirkungen des Untergangs einer kleinstaatlichen deutschen Monarchie, Dessau-Roßlau 2013.
  • Reinhold Specht: Bibliografie zur Geschichte Anhalts. 1930/3.
  • Ralf Regener: Stürmische Zeiten vor einem Jahrhundert. Der Freistaat Anhalt im Jahr 1920. In: Sachsen-Anhalt-Journal. Heft 2, 2020.
  • Johannes Wütschke:
    • Zur Territorialentwicklung Anhalts. In: Anhaltische Geschichtsblätter 13 (1937)
    • Territorialentwicklung Anhalts. (Atlas des Saale- und mittleren Elbegebiets) 1958
Commons: Anhalt – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. www.verfassungen.de: Verfassung für Anhalt vom 18. Juli 1919
  2. Ralf Regener: Der Sturz der Askanier 1918 in Anhalt. Bedingungen, Verlauf und Nachwirkungen des Untergangs einer kleinstaatlichen deutschen Monarchie, Dessau-Roßlau 2013, S. 63–90.
  3. Tabelle
  4. Die Verfassung für Anhalt (Volltext)
  5. Tabelle: Wahlen zum 6. Landtag
  6. Der Freistaat Anhalt. Ereignisse 1918–1933 (Chronologie)
  7. nach der Landtagswahl am 22. Juni (Tabelle)
  8. nach der Landtagswahl am 24. April 1932 (Tabelle)

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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
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Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
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