Freie Lizenz

Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet (Erklärvideo)

Eine freie Lizenz ist eine Nutzungslizenz, welche die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Frei lizenzierte Text-, Bild- oder Tonwerke werden als freie Inhalte (Open Content) bezeichnet, Software als Freie Software. Die Idee zu freien Lizenzen entstand in der Freien-Software-Bewegung.

Freie Lizenz ist zu unterscheiden von Lizenzfreiheit.

Freie Lizenz

Die jeweiligen Lizenztexte regeln im Einzelnen das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes. Je nach Lizenz räumt der Urheber oder der Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte dem Lizenznehmer diese Rechte unter bestimmten Bedingungen ein. Regelungen, wann und wie die Urheber des Werkes zu nennen sind, sind in den meisten freien Lizenzen enthalten. Freie Lizenzen verlangen teilweise, dass Bearbeitungen des Werkes auch unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen sind – solche Lizenzen werden oft als „starke freie Lizenzen“ bezeichnet, dieser Lizenzmechanismus als Copyleft. Der Urheber kann diese Bedingungen in einem eigenen Lizenztext formulieren oder hierzu Lizenzstandards benutzen.

Varianten freier Lizenzen

Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software listet mehr als 30 Standardlizenzen für freie Inhalte sowie eine Vielzahl an Softwarelizenzen auf.[1] Für freie Software sind die BSD-Lizenz und die GNU General Public License (GPL) sehr bekannt. Gängige Standardlizenzen für freie Inhalte sind neben der GNU Free Documentation License zunehmend einzelne Creative-Commons-Lizenzen sowie die UVM-Lizenz für freie Inhalte und die Lizenz Freie Kunst (artlibre).

Weitere Lizenzen wie die Open Database License oder die BiOS Material Transfer Agreement regeln die freie Nutzung spezieller Arten geistigen Eigentums (zum Beispiel Datenbank, biotechnologische Erfindung).

Halbfreie Lizenzen

Da keine allgemein anerkannte Definition für freie Inhalte besteht, ist bei bestimmten Lizenzbedingungen umstritten, ob diese als freie Lizenz zu werten sind. Dies betrifft insbesondere Lizenzen, die keine Verwendung für kommerzielle Zwecke oder keine Bearbeitung erlauben. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IfrOSS) listet diese zwar als „Open Content Licences“ auf;[2] die Free Software Foundation (FSF) und die Open Source Definition hingegen schließen sie aus der engeren Definition freier Lizenzen aus und bezeichnen sie als „semifrei“.[3]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Commons: Free licenses – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Lizenz-Center - ifross.github.io. Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, abgerufen am 14. April 2024.
  2. IfrOSS: Lizenz-Center
  3. Free Software Foundation (gnu.org): Definition Halbfreie Software

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Autor/Urheber: Blanche Fabri, Melanie Kolkmann, Tessa Moje Jöran Muuß-Merholz für open-educational-resources.de – Transferstelle für OER, Lizenz: CC BY 4.0
Die Nutzung von Bildern unter freier Lizenz sind in der digitalen Gesellschaft eine beliebte Möglichkeit für Präsentationen und Websites. Z.B. die Creative Commons-Lizenzen ermöglichen eine kostenlose und einfache Nutzung von Fotos und Grafiken, die sich mit dem Urheberrecht verträgt. Allerdings: „Unter freier Lizenz“ bedeutet nicht „lizenzfrei“ – im Gegenteil. Wer bei der Nutzung nicht alle Vorgaben der Lizenz einhält, der begeht einen Urheberrechtsverstoß. Das Video erläutert die Auflagen anhand einer Checkliste mit 10 Punkten. Auch das Recht am eigenen Bild wird dabei berücksichtigt.

Die Geschichte: Der Lehrer Herr Bernd sucht ein Bild für eine Präsentation. Er möchte damit Freie Bildungsmaterialien / Open Educational Resources (OER) erstellen. Unsere Checkliste hilft ihm dabei, alle notwendigen Auflagen zu berücksichtigen. Die Kurzfassung: Man prüfe, auf welchen Inhalt genau sich die Lizenz erstreckt! Man prüfe, ob man die Vorgaben der Lizenz einhält! Man nenne den Namen des Urhebers! Man gebe einen Hinweis auf die Lizenz! Dazu gehört auch: Man muss einen Link zum Lizenztext beifügen. Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Man darf die Lizenzangaben nicht verstecken. Man kennzeichne Abwandlungen! Das bedeutet: Wer einen Inhalt verändert, muss das deutlich machen. Man vergesse nicht, auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu achten! Zugabe (kein MUSS): Man setze einen Link zur Fundstelle.

Die ausführliche Checkliste findet sich hier: http://open-educational-resources.de/checkliste/