Frauke Rostalski

Frauke Meta Rostalski (* 6. Januar 1985 als Frauke Meta Timm in Bad Nauheim) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und Hochschullehrerin an der Universität zu Köln.

Leben und Werk

Nach dem Abitur an der Sankt-Lioba-Schule nahm Rostalski zum Wintersemester 2004/05 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg auf. Ihr Studium schloss sie dort 2009 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen ab. Ab April 2009 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Georg Freund am Institut für Kriminalwissenschaften der Universität Marburg tätig. Unter dessen Betreuung wurde Rostalski im Dezember 2011 mit der Schrift „Gesinnung und Straftat. Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht“ zur Dr. iur. promoviert. Bereits im März 2011 hatte sie ihr Referendariat beim Landgericht Marburg aufgenommen, das sie im März 2013 mit dem Zweiten Staatsexamen abschloss. Anschließend widmete sie sich ihrer Habilitation an der Universität Marburg, die sie im Juli 2017 abschloss, und erhielt die Venia Legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsvergleichung. Ihre Habilitationsschrift verfasste sie zu dem Thema „Der Tatbegriff im Strafrecht“.

Im November 2017 wurde Rostalski zudem von der Universität Jena mit der von Andrea Marlen Esser betreuten Arbeit „Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen“ im Fach Philosophie zur Dr. phil. promoviert.

Im Januar 2018 wurde Rostalski von der Universität zu Köln auf den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung berufen. Diesen Lehrstuhl hat sie seit August 2018 inne. Seit Oktober 2018 ist sie zudem geschäftsführende Direktorin des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Köln. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im Grenzbereich zwischen Strafrecht, Medizin und Ethik, wobei wiederum ein Unterschwerpunkt auf den sich aus dem Fortschritt auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz ergebenden Fragen für Recht und Moral liegt.

Seit 30. April 2020 ist Rostalski Mitglied des Deutschen Ethikrats.[1] In dieser Funktion beteiligte sie sich an der Diskussion zu einer möglichen allgemeinen Impfpflicht in Deutschland. Rostalski vertritt die Auffassung, dass sich eine Impfpflicht für diejenigen, die unter 60 Jahre alt sind und kein erhöhtes Risiko aufweisen, mit Covid-19 auf der Intensivstation zu landen, sich generell nicht rechtfertigen lässt.[2]

Rostalski ist verheiratet und Mutter eines Sohnes.

Strafzwecktheorie nach Rostalski

Ausgehend von der mangelnden Legitimation der traditionellen Strafzwecktheorien entwickelte Rostalski die retributive expressive Straftheorie. Hier wird der Schuldspruch sowie die Strafe als angemessen missbilligende Antwort auf die verübte Straftat zur Bestätigung des Status des Täters als Gleichberechtigter im Rechtssystem gesehen.

Während die restitutive Straftheorie nach Freund die Normgeltungssicherung im Interesse aller Mitglieder der Rechtsgemeinschaft in den Mittelpunkt stellt, unternimmt Rostalski eine völlige Abkehr einer solchen Zukunftsorientierung von Strafe, welche auf die Interessen von Dritten fixiert ist. Sowohl die Straftat, die eine Infragestellung des Rechts darstelle, als auch die Bestrafung, die wiederum als angemessen missbilligende Antwort zu verstehen sei, sind laut Rostalski als Akte der Kommunikation zwischen dem Täter und der Gesellschaft zu verstehen. Es bedürfe der Bestrafung des Täters gerade, da dieser trotz des von ihm begangenen Unrechts, weiterhin ein gleichberechtigtes Mitglied innerhalb der Gesellschaft sei. Besonders in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat sei diese rechtliche Gleichheit eines jeden Bürgers zu wahren. Der zentrale Kern der retributiven expressiven Straftheorie liegt in der angemessene Reaktion auf die konkrete Straftat. Die Straftat des Täters, die als ,,Ruf'' an die Gesellschaft zu verstehen sei solle konsequent an dem Gewicht des begangenen Unrechts orientieren. Somit werde das unberechtigte Antasten der Freiheitssphäre durch den Täter durch die Bestrafung durch die Gesellschaft wieder ausgeglichen. Zu milde oder unverhältnismäßig hohe Strafen sollen so verhindert werden.[3]

Schriften (Auswahl)

  • Gesinnung und Straftat. Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht. Duncker & Humblot, Berlin 2012, ISBN 978-3-428-13851-7 (Dissertation (Rechtswissenschaften)).
  • Der Tatbegriff im Strafrecht. Entwurf eines im gesamten Strafrechtssystem einheitlichen normativ-funktionalen Begriffs der Tat. Mohr Siebeck, Tübingen 2019, ISBN 978-3-16-156602-8 (Habilitationsschrift).
  • Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen. Duncker & Humblot, Berlin 2019, ISBN 978-3-428-15462-3 (Dissertation (Philosophie)).
  • mit Georg Freund (Hrsg.): Strafrecht Allgemeiner Teil. Personale Straftatlehre. 3. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-59029-4.
  • mit Isabella Hermann und Günter Stock: Kompetent eigene Entscheidungen treffen? Auch mit Künstlicher Intelligenz! Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin 2020, ISBN 978-3-939818-90-8.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutscher Ethikrat: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble beruft Mitglieder des Deutschen Ethikrates, 29. April 2020, abgerufen am 19. Mai 2020.
  2. [1], abgerufen am 13. Dezember 2021
  3. Georg Freund, Frauke Rostalski: Strafrecht Allgemeiner Teil. 3. Auflage. Springer, Berlin 2019, ISBN 978-3-662-59030-0.