Franz Thoma (Politiker, 1886)

Franz Thoma (* 30. Juli 1886 in Gröbming[1]; † 10. Juli 1966 in Graz) war ein österreichischer Politiker.

Leben

Franz Thoma entstammte einem alten bayrischen Bierbrauergeschlecht aus Landsberg am Lech. Sein Großvater war in Gröbming ansässig geworden. Nach einer Ausbildung zum Textiltechniker und Auslandsaufenthalten in Deutschland und in der Schweiz machte er eine landwirtschaftliche Fachausbildung. Im Ersten Weltkrieg war er von 1914 bis 1918 als Offizier vor allem an der Ostfront eingesetzt und wurde mehrmals verwundet.

Mit Kriegsende übernahm er den elterlichen Bauernhof (Thornhof) in Gröbming und schloss sich politisch dem freisinnigen und deutschnationalen Landbund an. Ab 1919 war er mit Unterbrechungen steirischer Landtagsabgeordneter. Hinzu kamen zahlreiche Funktionen im wirtschaftlichen und genossenschaftlichen Bereich. Er war jahrzehntelang Obmann des „Steirischen Braunviehzuchtverbandes“ und Obmann der innovativen und geschäftlich erfolgreichen Landgenossenschaft Ennstal, Stainach, die heute ein international tätiges Großunternehmen ist. Thoma hat sich vor allem in den Bereichen Rinderzucht, genossenschaftliche Warenwirtschaft und Milch- und Molkereiwirtschaft engagiert und galt als anerkannter Agrarfachmann.

Auf ihn wollten auch die neuen NS-Machthaber nach 1938 nicht ganz verzichten und er behielt Positionen im Molkereiverband und in der Landwirtschaftskammer. Im Juni 1938 stellte er einen Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Mitgliedskarte der NSDAP. Ihm wurde die Mitgliedsnummer 9.006.639 zugeteilt und die Aufnahme in die NSDAP sollte rückwirkend zum 1. Jänner 1940 erfolgen. Von 1939 bis Ende 1941 wurde Thoma als Offizier zur Wehrmacht einberufen. Da er im eigenen Betrieb und bei der Führung der steirischen landwirtschaftlichen Genossenschaften dringend gebraucht wurde, wurde er vom Militär freigestellt. Nach „schweren Bedenken“ ihm die Mitgliedskarte auszuhändigen, wurde seine Aufnahme in die NSDAP im Februar 1944 endgültig abgelehnt.[2] Konflikte mit lokalen NS-Parteigrößen führten dazu, dass er bis 1945 fast alle seine Funktionen zurückgelegt hatte.

Nach 1945 stand Thoma wieder an der Spitze der regionalen Genossenschaften und war bald auch auf Landesebene tätig. Er wechselte seine politische Heimat und trat nun sofort dem zur ÖVP gehörenden Bauernbund bei, um eine starke und politisch einheitliche Bauernvertretung zu unterstützen. Der Landbund hatte nach dem Zweiten Weltkrieg keine Bedeutung mehr. Ab 1948 war Thoma Mitglied der Steiermärkischen Landesregierung und ab 1949 Landtagspräsident. Insgesamt war er zehn Jahre lang Abgeordneter zum Nationalrat.

Am 23. Januar 1952 wurde Thoma österreichischer Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und blieb es 7 ½ Jahre lang. In diesen Jahren des Aufbaus und der Umstrukturierung der österreichischen Landwirtschaft hatte er am größten Modernisierungsschub der Landwirtschaft im 20. Jahrhundert maßgeblich Anteil. Die Erhaltung der Struktur der österreichischen Landwirtschaft, mit dem bäuerlichen Familienbetrieb als agrarpolitischem Leitmodell, war ihm ein wichtiges politisches Anliegen.

Auszeichnungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matricula Online – Groebming, Taufbuch 11, 1872-1913, Seite 201, Eintrag Nr. 47, 2. Zeile
  2. Michael Wladika, Doris Sottopietra, Helmut Wohnout: Zur Repräsentanz von Politikern und Mandaten mit NS-Vergangenheit in der Österreichischen Volkspartei 1945-1980: Eine gruppenbiographische Untersuchung. Forschungsprojekt im Auftrag des Karl von Vogelsang-Instituts. Wien April 2018, S. 162 f. (vogelsanginstitut.at [PDF]).

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

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