Franz Soronics

Franz Soronics (* 28. Juli 1920 in Eisenstadt; † 25. Mai 2009 ebenda) war ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Soronics war Sohn einer Arbeiterfamilie. Nach der Volks- und Hauptschule besuchte er von 1935 bis 1937 die zweijährige Handelsschule in Eisenstadt. Im Jahr 1938 in den Dienst der burgenländischen Landesregierung ein. Im Jahr 1939 wurde er zum Dienst in der deutschen Wehrmacht eingezogen und u. a. an der Ostfront eingesetzt. Vor Stalingrad wurde er im Jahr 1943 verwundet. Bei Kriegsende war er in britischer Kriegsgefangenschaft, aus der er 1946 wieder nach Österreich zurückkehrte. Er trat wieder in den Landesdienst ein. Gleichzeitig legte er die Mittelschulprüfung an einem Gymnasium ab. Im Jahr legte er 1948 die Prüfung in Staatsverrechnung ab.

Soronics wurde dann 1950 als „ÖAAB-Mann“ Stadtrat von Eisenstadt. Von 1956 bis Juni 1959 war er Mitglied des Bundesrats und wechselte anschließend in den Nationalrat, dem er bis 1971 angehörte.

Unter Bundeskanzler Alfons Gorbach wurde Soronics 1963 Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres und nach dem Wahlsieg der ÖVP 1966 Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Verwaltung. Von 1968 bis 1970 war er Bundesminister für Inneres.

Nach dem Wahlverlust der ÖVP im Jahr 1970 ging Soronics wieder in die Burgenländische Landespolitik, wo er zuerst Mitglied der Burgenländischen Landesregierung und 1972 der Stellvertreter von Landeshauptmann Theodor Kery wurde. Er war als Konsenspolitiker bekannt und hatte zu Kery ein gutes Einvernehmen.[1] Es gelang ihm aber nicht, die absolute Mehrheit der SPÖ im Burgenland zu brechen.

Literatur

  • Johann Kriegler: Politisches Handbuch des Burgenlandes. II. Teil (1945–1995). Eisenstadt 1996 (Burgenländische Forschungen; 76), ISBN 3-901517-07-3.
  • Franz Soronics, in: Internationales Biographisches Archiv 35/2009 vom 25. August 2009, im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)

Einzelnachweise

  1. Alt-Innenminister Franz Soronics gestorben auf ORF-Burgenland vom 26. Mai 2009, zuletzt abgerufen am 14. Jänner 2022

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.