Franz Slama

Franz Slama (* 19. September 1885 in Brünn, Mähren; † 21. August 1938 in Wels, Oberösterreich) war ein österreichischer Politiker.

Biografie

Kindheit und Jugend

Franz Slama wurde als Sohn eines Baubeamten geboren und wuchs in Karlsbad und später in Rodaun auf. Nach dem Besuch der Volksschule besuchte er die Gymnasien in Bozen und Brixen und komplettierte sein Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Graz und Innsbruck. Während seines Studiums trat er der Universitätssängerschaft Skalden zu Innsbruck bei.[1]

1909 wurde er zum Rechtsanwalt zugelassen. Danach ließ sich Slama in Wels nieder, wo er in einer Anwaltskanzlei als Konzipist tätig war.

1915 wurde Slama Mitglied im Kaiserjägerregiment und mit Hilfe seiner juristischen Fachkenntnisse im Jahr 1917 Militärjurist. 1919 kehrte Slama nach Wels zurück und übernahm die Leitung seiner ehemaligen Anwaltskanzlei. Einer seiner Teilhaber wurde Leopold Sturma, der während der Zeit des Nationalsozialismus Bürgermeister der oberösterreichischen Landeshauptstadt Linz wurde.

Politischer Werdegang

Slama war ein Anhänger deutschnationaler Ideologien und trat der Großdeutschen Volkspartei bei. 1927 wurde er zum Vizeparteivorsitzenden gewählt.

Slama übte mehrere politische Ämter fast gleichzeitig aus. Nachdem er von 1924 bis 1928 Mitglied im Welser Gemeinderat gewesen war und in der Zeit von 1925 bis 1931 Abgeordneter zum Oberösterreichischen Landtag. Nach dem Rücktritt Franz Dinghofers im Zuge der Affäre Béla Kun wurde er 1928 Justizminister der Republik Österreich. Dieses Amt hatte er bis 1930 inne.

Slama war ein umstrittener Politiker, der in seiner Amtszeit das österreichische Recht zusehends dem deutschen Recht gleichschaltete. Auch eröffnete er 1931 in Wels eine Kanzlei, deren Klientel illegale Nationalsozialisten waren. Slama, der schon früh mit dem NS-Staat sympathisierte, verteidigte meist erfolgreich jene Menschen. Noch 1938, kurz vor seinem Tod, wurde er Mitglied der Akademie für Deutsches Recht in Berlin.

Einzelnachweise

  1. Niko Hofinger: „Unsere Losung ist: Tirol den Tirolern!“ Antisemitismus in Tirol 1918–1938. In: Zeitgeschichte. Bd. 21, Heft 3/4, 1994, S. 83–108.

Literatur

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.