Franz Rauscher (Staatssekretär)

Franz Rauscher (* 30. Juli 1900 in Wien; † 11. März 1988 ebenda) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Leben

Franz Rauschers Vater war Eisenbahner von Beruf, weshalb Rauscher junior ebenfalls nach dem Besuch der Volks- und Bürgerschule sowie dem Abschluss an der Hochschule für Welthandel den Beruf des Mechanikers erlernte. 1919 kam er als Angestellter zur Eisenbahn, und arbeitete so am Wiener Westbahnhof. Schon früh engagierte sich Rauscher in der sozialistischen Bewegung, war in der Gewerkschaft tätig und gründete 1926 zusammen mit Rosa Jochmann die Arbeiterhochschule in Wien. Die beiden waren privat einige Jahre ein Paar.

Ende der 1920er Jahre war Rauscher einer der Organisatoren des Republikanischen Schutzbundes in Niederösterreich. Als Anfang der 1930er Jahre die Sozialdemokratie verboten wurde, ging Rauscher in den Untergrund. Doch im Oktober 1934 wurde er im Laufe des Österreichischen Bürgerkrieges verhaftet. Im danach stattfindenden Sozialistenprozess vom März 1936, in welchem auch der spätere Bundeskanzler Bruno Kreisky angeklagt war, wurde Rauscher zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Die Strafe verbüßte Rauscher ab April 1935 im Anhaltelager Wöllersdorf.

Nur einen Tag nach dem Anschluss Österreichs wurde Rauscher im März 1938 erneut verhaftet, doch schon nach einer Woche freigelassen. Er fand danach Arbeit als Hilfsarbeiter bei der Firma Schoeller-Bleckmann Stahlwerke. 1939 wurde Rauscher erneut von der Geheimen Staatspolizei verhaftet. Er wurde danach ins KZ Buchenwald gebracht. Im Lauf des Kriegs wurde Rauscher von Buchenwald ins KZ Majdanek nach Polen deportiert, wo er 1945 von der Roten Armee befreit wurde.

Nach dem Krieg zählte Rauscher nicht nur zu den Gründungsmitgliedern der SPÖ, sondern machte sich auch für den Wiederaufbau Österreichs stark. So wurde er im September 1945 Unterstaatssekretär im Staatsamt für Sicherung, Verwaltung, Planung und Verwendung öffentlichen Vermögens. Nach drei Monaten schied er im Dezember 1945 aus dieser Funktion aus, um für die SPÖ ein Mandat im Nationalrat anzunehmen. Von März 1946 bis Januar 1947 bekleidete Rauscher das Amt des Staatssekretärs im Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung, dem heutigen Wirtschaftsministerium. Im November 1949 schied er nach knapp vier Jahren als Nationalratsabgeordneter aus dem österreichischen Parlament aus. Er wurde am Baumgartner Friedhof bestattet.[1]

Weblinks

Einzelnachweis

  1. Grabstelle Franz Rauscher, Wien, Baumgartner Friedhof, Gruppe L1, Nr. 241.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.