Franz Pauer

Franz Pauer (* 15. November 1870 in Wien; † 27. September 1936 ebenda) war ein österreichischer Verwaltungsbeamter.

Leben

Franz Pauer studierte von 1889 bis 1894 Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er wurde am 19. Oktober 1889, eine Woche vor der Austernschlacht, Mitglied der katholischen Studentenverbindung KaV Norica Wien[1]; später wurde er Mitglied der KÖHV Franco-Bavaria Wien, beide im ÖCV. 1895 wurde er zum Dr. iur. promoviert. Er war zunächst im staatlichen Finanzdienst tätig. 1908 wechselte er in das kaiserlich und königliche Ministerium für öffentliche Arbeiten, wo er ein Jahr später Leiter der Abteilung für Wohnungsfürsorge für die deutschen Gebiete in der österreichischen Reichshälfte wurde. 1918 wurde er zum Ministerialrat ernannt und Leiter der neuen Abteilung für soziale Fürsorge, später wurde er zudem Leiter der Sektion für die Wohnungsfürsorge.

Er war vom 21. Juni 1921 bis 31. Mai 1922 Bundesminister für soziale Verwaltung in der Regierung von Johann Schober.

1923 ging Pauer in Ruhestand. Er wurde mehrfache ausgezeichnet und war unter anderem Mitglied des Kuratoriums des Fonds zur Errichtung von Werkstättengebäuden und Volkswohnungen in Wien sowie Kurator des Wiener Kriegerheimstättenfonds.

Schriften

  • Die Rentabilitätsberechnung bei Bau- und Wohnungsgenossenschaften, Selbstverlag der Zentralstelle für Wohnungsreform in Österreich, Wien 1912 (2. Auflage)
  • Wohnungsanforderung und sonstige Wohnungsfürsorge, Manz, Wien 1920
  • 20 Jahre Bau- und Wohnungsgenossenschaft Familie in Linz-Urfahr, Linz 1932

Einzelnachweise

  1. Die Ehrenmitglieder, Alten Herren und Studierenden des C.V. Wien 1925, S. 640.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.