Franz Korinek

Franz Korinek (* 20. Mai 1907 in Schlösslhof, Böhmen; † 2. Juni 1985 in Wien) war ein österreichischer Jurist und Politiker (ÖVP).

Leben

Franz Korinek, Sohn eines Kaufmanns, besuchte ein Bundesgymnasium in Wien und studierte dann Rechtswissenschaften an der Universität Wien. 1931 wurde er zum Dr. jur. promoviert. Im „Ständestaat“ von 1934 bis 1938 war er leitender Sekretär des Landesgewerbeverbandes Kärnten.

Im Zweiten Weltkrieg leistete er drei Jahre Wehrdienst. In der weiteren Kriegs- und Nachkriegszeit von 1941 bis 1947 konnte er als selbstständiger Rechtsanwalt in Wien arbeiten.

Von 1948 bis 1950 war er Kammeramtsdirektor der Wiener, von 1950 bis 1966 Generalsekretär der gesamtösterreichischen Handelskammer, der gesetzlichen Interessenvertretung mit Pflichtmitgliedschaft jedes Unternehmers.

1963 / 1964 übernahm er in der nur ein Jahr amtierenden Bundesregierung Gorbach II, einem Kabinett der großen Koalition mit der SPÖ, für die ÖVP das Amt des Finanzministers. Wie es seiner beruflichen Laufbahn entsprach, blieb Korinek auch als Politiker Befürworter der Sozialpartnerschaft; die ÖVP schlug allerdings ab 1964 (Bundesregierung Klaus I) einen etwas „kantigeren“ Kurs ein, der 1966 zu einer ÖVP-Alleinregierung führen sollte. Er wurde am Meidlinger Friedhof bestattet.[1]

Franz Korinek war Vater von Karl Korinek, 2003–2008 Präsident des Verfassungsgerichtshofes.

Er war seit 1950 Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindung KAV Bajuvaria Wien im ÖCV.[2]

Literatur

  • Wirtschaft und Verfassung in Österreich, Franz Korinek zum 65. Geburtstag. Festschrift, Herder, Wien / Freiburg im Breisgau / Basel 1972, ISBN 3-210-24354-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grabstelle Franz Korinek, Wien, Meidlinger Friedhof, Gruppe 4, Reihe 9, Nr. 2.
  2. Gerhard Hartmann: Franz Korinek - ÖCV Biolex. Abgerufen am 28. März 2023.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.