Franz Johann Hofmann

Franz Johann Hofmann (* 5. April 1906 in Hof (Saale); † 14. August 1973 in der Justizvollzugsanstalt Straubing) war ein deutscher SS-Führer und 1. Schutzhaftlagerführer im KZ Auschwitz.

Leben

Hofmann war der Sohn eines Metzgers und hatte fünf Geschwister. Er absolvierte nach dem Volksschulbesuch eine Lehre zum Tapezierer, die er 1923 mit der Gesellenprüfung abschloss. Da er in seinem Ausbildungsberuf keine Arbeit fand, beschäftigte ihn zunächst sein – im Kolonialwarenhandel tätiger – Onkel. Danach war er u. a. als Kellner und Hoteldiener tätig, bis er 1931 arbeitslos wurde. Er kehrte 1932 in seine Geburtsstadt zurück, wo er nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Sommer 1933 als Hilfspolizist eine Anstellung fand.

Er war bereits 1932 der NSDAP (Mitgliedsnummer 1.369.617) und SS (SS-Nr. 40.651) beigetreten.[1]

Ab September 1933 war er Angehöriger der Wachmannschaft im KZ Dachau, wo er 1937 zum SS-Oberscharführer befördert wurde. Zum Rapportführer und SS-Hauptscharführer stieg er 1939 auf. Die Position eines 2. Schutzhaftlagerführers und den Dienstrang eines SS-Untersturmführers nahm er im Jahre 1941 ein. Im April 1942 beförderte man ihn zum SS-Obersturmführer und damit konnte er zum 1. Schutzhaftlagerführer im KZ Dachau aufsteigen.

Am 1. Dezember 1942 erfolgte seine Versetzung zum Stammlager des KZ Auschwitz. Hier wurde er vom SS-Hauptsturmführer und 1. Schutzhaftlagerführer Hans Aumeier zum Rampendienst für die Selektion der Deportierten und zur Aufsicht als 3. Schutzhaftlagerführer eingeteilt. Von Ende Februar bis November 1943 übernahm er als Lagerführer die Aufsicht im „Zigeunerlager Auschwitz“. Im November 1943 wurde er zum 1. Schutzhaftlagerführer im Stammlager vom KZ Auschwitz ernannt und wurde in dieser Funktion von Franz Hössler im Juni 1944 abgelöst. Nach der Beförderung zum SS-Hauptsturmführer am 20. April 1944 erfolgte mit Wirkung vom 15. Mai 1944 die Versetzung in das KZ Natzweiler, wo er als Nachfolger Hösslers im Außenlager KZ Neckarelz als Schutzhaftlagerführer tätig war. Hofmann war auch Kommandant des KZ Bisingen (Teil des Außenlager-Komplexes »Wüste«). Im Februar 1945 wurde er aber strafversetzt nach Guttenbach. Dorthin war im September 1944 die SS-Kommandantur der gesamten Außenlager des KZ Natzweiler verlegt worden.

Nach 1945

Nach dem Kriegsende tauchte Hofmann mit einer falschen Identität unter und arbeitete in der Landwirtschaft und als Heizer in Kirchberg an der Jagst.[1] 1948 oder 1949 wurde er von der Spruchkammer in Rothenburg ob der Tauber entnazifiziert und dabei zu einer Geldbuße von 20.- DM verurteilt. Er hatte angegeben, dass er erst 1937 Mitglied der NSDAP geworden sei. Seine Zugehörigkeit zur SS und seine Tätigkeit in den Konzentrationslagern hatte er verschwiegen.[2]

Seine Verhaftung wegen der in Dachau begangenen Straftaten erfolgte am 16. April 1959. Hofmann sagte am 24. Oktober 1961 aus:

Wenn ich einen Posten übertragen bekomme, ganz gleich, wo es auch sein mag, dann versuche ich, denselben hundertprozentig auszufüllen.[3]

Er wurde am 19. Dezember 1961 wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.[4]

Im ersten Auschwitzprozess wurde er am 10. August 1965 vom Landgericht Frankfurt nochmals zu lebenslanger Haft im Zuchthaus verurteilt.

„Im KZ-Dienst hat sich der Angeklagte Hofmann von 1933 bis 1945 bewährt. Er stieg von Stufe zu Stufe, bis er stellvertretender Schutzhaftlagerführer im KL Dachau wurde. Seit 1936 wurde er laufend jeweils nach relativ kurzer Zeit befördert. Das zeigt, dass er sich im Sinne Eickes durch Härte und Brutalität gegen die sog. Staatsfeinde ausgezeichnet und diese ganz im Sinne des in der SS herrschenden Geistes behandelt haben muss. Es spricht eindeutig dafür, dass er sich ganz der NS-Weltanschauung verschrieben und mit ihren Grundsätzen übereingestimmt haben muss. Dass auch die höhere KL-Führung ihn als einen pflichteifrigen und zuverlässigen SS-Führer, der besonders geeignet für die Durchführung des NS-Vernichtungsprogrammes im Rahmen der sog. Endlösung der Judenfrage erschien, angesehen hat, zeigt sich dahin, dass man ihn am 1.12.1942 zum KL Auschwitz, das als die grösste Vernichtungsstätte für die europäischen Juden ausersehen war, versetzt hat.“

Urteilstext im Auschwitzprozess[5]

Weiterhin gab es ein Ermittlungsverfahren zu Tatvorwürfen im KZ Natzweiler. Hofmann verstarb im August 1973 in Strafhaft.

Literatur

  • Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon. S. Fischer, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-10-039333-3.
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2003.
  • Otto Oertel: Als Gefangener der SS. Herausgegeben und bearbeitet von Stefan Appelius. Mit einem Vorwort von Bernt Engelmann. Oldenburg 1990.
  • Friedrich Karl Kaul, Joachim Noack: Angeklagter Nr. 6 – Eine Auschwitz-Dokumentation. Berlin 1966.
  • Danuta Czech: Kalendarium der Ereignisse im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau 1939-1945. Hamburg 1989.
  • Hermann Langbein: Menschen in Auschwitz. Ullstein, Frankfurt am Main, Berlin, Wien 1980, ISBN 3-54833014-2.
  • Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau (Hrsg.): Auschwitz in den Augen der SS. Oswiecim 1998, ISBN 83-85047-35-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen und Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main 2013, S. 186
  2. Urteilstext des Auschwitzprozesses
  3. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2007, S. 266
  4. Urteil des Schwurgerichts in München II vom 19. Dezember 1961 - 2 Ks 8/61 nach dem Urteilstext des Auschwitzprozesses
  5. Urteilstext des Auschwitzprozesses