Franz Hums

Franz Hums (* 8. September 1937 in Sommerein, Niederösterreich; † 1. März 2015 in Mitterndorf an der Fischa, Niederösterreich[1]) war ein österreichischer Politiker (SPÖ).

Leben

Nach der Matura arbeitete Franz Hums ab 1955 als Fahrdienstleiter der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und absolvierte 1961/62 die Sozialakademie der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Mödling. Von 1962 bis 1975 war er außerdem mit Unterbrechungen als Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionär tätig. 1966 wurde er Mitarbeiter der Verkaufsdirektion der ÖBB.

Ab 1976 gehörte Hums dem Zentralausschuss der Bediensteten der ÖBB an. Von 1986 bis 1989 war er zunächst stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner und anschließend bis 1997 Vorsitzender dieser Gewerkschaft sowie bis 1995 Vorsitzender des Zentralausschusses der ÖBB-Bediensteten. Von 1984 bis 1990 war er außerdem Obmann der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen. 1989/90 amtierte er als Vizepräsident des Verwaltungsrates der ÖBB und Mitglied des Aufsichtsrates der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG.

Nachdem Hums bereits von 1982 bis 1985 dem Gemeinderat von Mitterndorf an der Fischa angehört hatte, wurde er im November 1990 für die SPÖ als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt. Er war bis 1994, im Jahr 1996 und von 1997 bis 1999 Abgeordneter. Von April 1995 bis Januar 1997 bekleidete er das Amt des Bundesministers für Arbeit und Soziales unter Bundeskanzler Franz Vranitzky. In Hums' Amtszeit fällt der Beginn der Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Einführung der Krankenscheingebühr. Auch Einschnitte bei Frühpensionen und Pflegegeld musste er verantworten.

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Ex-Sozialminister Franz Hums gestorben
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Literatur

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.