Franz Hetzenauer

Franz Hetzenauer (* 25. Februar 1911 in Kufstein; † 31. Oktober 2006 in Innsbruck) war ein österreichischer Staatsanwalt und Politiker (ÖVP).

Leben

Hetzenauer beantragte am 13. Dezember 1938 die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. November 1939 aufgenommen (Mitgliedsnummer 7.252.200).[1][2] Von 1956 bis 1969 Abgeordneter zum Nationalrat, von 1963 bis 1966 Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und von 1966 bis 1968 Bundesminister für Inneres. Hetzenauer war auch Mitglied der gymnasialen, katholischen Studentenverbindung Cimbria Kufstein im MKV und der akademischen, katholischen Studentenverbindung Vindelicia Innsbruck im ÖCV.

Franz Hetzenauer starb am 31. Oktober 2006 in Innsbruck.

Auszeichnungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/15431404
  2. Michael Wladika, Doris Sottopietra, Helmut Wohnout: Zur Repräsentanz von Politikern und Mandaten mit NS-Vergangenheit in der Österreichischen Volkspartei 1945-1980: Eine gruppenbiographische Untersuchung. Forschungsprojekt im Auftrag des Karl von Vogelsang-Instituts. Wien April 2018, S. 177 f. (vogelsanginstitut.at [PDF]).
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.