Foundation for International Business Administration Accreditation

Foundation for International Business Administration Accreditation
(FIBAA)
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Gründung2002
SitzBonn
ZweckAkkreditierung (Hochschule)
Websitewww.fibaa.org

Die FIBAA (kurz für Foundation for International Business Administration Accreditation) wurde im Herbst 1994 von den Spitzenverbänden der schweizerischen, österreichischen und deutschen Wirtschaft als eine international ausgerichtete Stiftung zur Sicherung von Transparenz und Qualität im Bildungsbereich gegründet.[1] Sie ist eine der zehn Akkreditierungsagenturen, die im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland die fachlich-inhaltliche Begutachtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister in Deutschland leistet. Stiftungssitz ist Zürich, die Hauptgeschäftsstelle ist in Bonn.[2] Die FIBAA hat ihr Hauptarbeitsfeld in der Begutachtung wirtschaftswissenschaftlich, rechtswissenschaftlich und sozialwissenschaftlich orientierter Studiengänge.[3]

Darüber hinaus arbeitet die FIBAA im Rahmen internationaler Gremien an der Vergleichbarkeit von Qualitätsstandards und Qualitätssicherungsverfahren im Bildungsbereich mit. Um Erfahrungen aus der Hochschul- und Akkreditierungsszene unterschiedlicher Länder für ihre Akkreditierungsverfahren fruchtbar zu machen, ist die FIBAA in den einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen zum Qualitätswesen im Hochschulbereich auf europäischer Ebene vernetzt und auch in verschiedenen Ländern außerhalb des deutschen Sprachgebiets als offizielle Akkreditierungsagentur anerkannt.[4][5]

FIBAA-Verfahren

Peer-Review-Verfahren

Die Begutachtung von Studiengängen, Weiterbildungskursen, Bildungsträgern und Qualitätsmanagementsystemen richtet sich nach dem im akademischen Bereich ausgewiesenen Peer-Review-Verfahren: Unabhängige und nach fachlichen Kriterien ausgewählte Gutachter prüfen und bewerten die Sachverhalte mit der Hochschule. Für die Bestellung von Gutachtern legt die FIBAA eine Reihe von Anforderungen zugrunde. Ein Kriteriensystem soll dabei eine unbefangene Expertise sicherstellen. Die FIBAA verfügt über einen Gutachterpool, der mehr als 500 ausgewiesene Experten in ihren Gebieten zählt.

FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog

Zur Unterstützung ihrer Auftraggeber hat die FIBAA für jedes Verfahren einen FIBAA-Fragen- und Bewertungskatalog (FBK) entwickelt, der alle relevanten Qualitätskriterien in Form von Fragen und Definitionen zu den Benchmarks enthält. Diese Kataloge sind für die FIBAA-Auftraggeber die Basis für die Erstellung ihrer Selbstdokumentation.

FIBAA-Entscheidungsgremien

Der FIBAA-Stiftungsrat beruft für jeden Bereich (Programmakkreditierung, Institutionelle Akkreditierung, Zertifizierung von Weiterbildungskursen und Zertifizierung von Corporate Learning Units) jeweils eine Kommission, deren Aufgabe es ist, über die Akkreditierung bzw. Zertifizierung auf Basis der Gutachterberichte und unter Würdigung der Stellungnahme der Hochschule zu beschließen. Im Bereich der Programmakkreditierung ist die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme (F-AK PROG) dasjenige Gremium, das über die Akkreditierung der begutachteten Studiengänge entscheidet. Über den erfolgreichen Abschluss einer Systemakkreditierung oder eines Verfahrens zum Institutional Audit entscheidet die FIBAA-Akkreditierungskommission für institutionelle Verfahren (F-AK INST). Die Entscheidung über die Zertifizierung von Weiterbildungskursen trifft die FIBAA-Zertifizierungskommission für Weiterbildungskurse (F-ZK ZERT). Ob eine Corporate Learning Unit zertifiziert wird, entscheidet die FIBAA-Zertifizierungskommission für Corporate Learning Units (F-ZK CORP).

Leistungsbereiche der FIBAA

Bereich der Programmakkreditierung

International

Die FIBAA begutachtet und akkreditiert Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge in wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftlichen Bereichen an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen ebenso wie an Hochschulen, die sich in Gründung befinden. Seit ihrer Gründung 1994 hat die FIBAA mehr als 1.200 Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchgeführt. Sie hat Studiengänge nicht nur an deutschen, sondern auch an europäischen (z. B. Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik) und an nicht-europäischen (z. B. Indien, Jordanien, Namibia, Russland, USA und Vietnam) Hochschulen akkreditiert. Für Akkreditierungen außerhalb Deutschlands berücksichtigt die FIBAA die jeweiligen nationalen Vorgaben und verbindet diese mit ihren eigenen Qualitätsstandards und -anforderungen.

Dabei bilden die Prinzipien der Bologna-Erklärung von 1999 und deren Weiterentwicklung die grundlegenden Beurteilungsmaßstäbe bei den Akkreditierungen. Der besondere Fokus bei der Vergabe des FIBAA-Qualitätssiegels für akkreditierte Programme liegt auf Internationalität, Employability und Wirtschaftsnähe. Bei einer positiven Akkreditierungsentscheidung verleiht die FIBAA der Hochschule ihr Qualitätssiegel. Etablierte Studiengänge, die bereits Absolventen verzeichnen und im Rahmen eines FIBAA-Akkreditierungsverfahrens eine deutlich überragende Qualität in Studium und Lehre aufweisen, werden mit dem Premium-Siegel ausgezeichnet. FIBAA ist die einzige Akkreditierungsagentur, die ein Premium-Siegel verleiht.

Deutschland

Für deutsche staatlich und staatlich anerkannte Hochschulen bietet die FIBAA ebenfalls die Akkreditierung gemäß den Qualitätsanforderungen des Akkreditierungsrates an. Ziel dieses Verfahrens ist die Einhaltung der Qualitätsanforderungen des Akkreditierungsrates, der Vorgaben der Kultusministerkonferenz und etwaiger landesspezifischer Vorgaben an Studiengänge. Bei einem erfolgreichen Abschluss verleiht die FIBAA der Hochschule das Siegel des Akkreditierungsrates.

Schweiz

In der Schweiz unterliegt die Akkreditierung von Studiengängen an Fachhochschulen den Vorgaben des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD), den Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz, den Richtlinien des Fachhochschulrates der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (FHR EDK) und dem Bundesgesetz über die Fachhochschulen. Die FIBAA ist seit 2008 vom EVD berechtigt, in dessen Auftrag Akkreditierungsgesuche von Schweizer Fachhochschulen zu prüfen.

Niederlanden

Studiengänge an niederländischen Hochschulen prüft die FIBAA gemäß den Vorgaben der Akkreditierungsorganisation Nederlands Vlaamse Accreditatie Organisatie (NVAO) für deren Akkreditierungsentscheidung.

Bereich institutioneller Akkreditierung

Im Bereich der Institutionellen Akkreditierung sieht die FIBAA folgende Leistungen vor:

International: Institutional Audit

Ausländischen und deutschen Hochschulen bietet die FIBAA das Prüfverfahren‚ 'Institutional Audit' an. Im Rahmen dieses Verfahrens wird das Management der Hochschulinstitution bezogen auf ihre wesentlichen Leistungsbereiche (Forschung, Lehre, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit) geprüft. Das Verfahren wendet sich an Hochschulen und Fakultäten, Fachbereiche oder Schools, die – bspw. zur Förderung internationaler Kooperationen – ihre Qualität durch ein institutionelles Prüfverfahren dokumentieren möchten. Nach einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens verleiht die FIBAA der Hochschule das FIBAA-Qualitätssiegel für Institutional Audit.

Deutschland: Systemakkreditierung

Im Rahmen der Systemakkreditierung wird das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem gemäß den Anforderungen des Akkreditierungsrates begutachtet. Bei einer erfolgreichen Systemakkreditierung sind damit alle aktuell angebotenen oder während der Laufzeit der Akkreditierungsfrist neu eingerichteten Studiengänge akkreditiert. Nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung verleiht die FIBAA der Hochschule das Siegel des Akkreditierungsrates.

Zertifizierung

Zertifizierung von Weiterbildungskursen

Die FIBAA zertifiziert Weiterbildungskurse an Hochschulen und Bildungsinstitutionen, welche nicht zu einem akademischen Abschluss führen. Mit einer erfolgreichen Zertifizierung werden Transparenz und Vergleichbarkeit, auch im internationalen Maßstab, der jeweils angebotenen Weiterbildungskurse sichergestellt (EQR-Level 5 bis 8). Den zertifizierten Weiterbildungskursen verleiht die FIBAA ihr Qualitätssiegel, das die Qualität und das Hochschulniveau dieser Kurse dokumentiert. Weiterbildungskurse, die eine exzellente Qualität aufweisen, werden mit dem FIBAA-Premium-Siegel ausgezeichnet.

Zertifizierung von Corporate Learning Units (CLU)

Im Rahmen dieses Verfahrens werden einerseits Ziele, Management und Organisation einer Corporate Learning Unit geprüft und anderseits das Fortbildungsangebot hinsichtlich seiner formalen Entsprechung im Hinblick auf die Anforderungen des Bologna-Prozesses (Transparenz des Angebotes durch Modularisierung und Darstellung der Workload) sowie seiner akademischen Güte eingeschätzt. Die Zertifizierung der FIBAA belegt, dass eine Corporate Learning Unit und der Gehalt der Fortbildungsangebote dem Unternehmensziel angemessen und anschlussfähig zu akademischen Weiterbildungsangeboten sind. Zertifizierten Corporate Learning Units verleiht die FIBAA ihr Qualitätssiegel als Beleg für hohe Qualität und akademisches Niveau Corporate Learning Units, die eine exzellente Qualität aufweisen, werden mit dem FIBAA-Premium-Siegel ausgezeichnet.

Bereich Beratung: FIBAA Consult

Die Organisationseinheit FIBAA Consult unterstützt Institutionen in verschiedenen Bereichen und Phasen der Qualitätsentwicklung und -sicherung. FIBAA Consult bietet Workshops und Seminare für Hochschulen zu Themen rund um Qualitätssicherung im Hochschulbereich, individuelle Beratung (inkl. institutionelle Verfahren) sowie Studien und Auftragsprojekte an.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „Digital Excellence in der Lehre“: Siegel für MCI. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  2. Redaktion: ADI bis 2026 von der FIBAA re-zertifiziert und höhergestuft. Abgerufen am 20. Juli 2021 (deutsch).
  3. Süddeutsche Zeitung: Der Doktor bleibt auch nach dem Brexit. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  4. Berlin MBA der HWR Berlin trägt jetzt FIBAA Premium-Siegel. Abgerufen am 20. Juli 2021.
  5. Bärbel Schwertfeger: EQUIS-Gütesiegel für fünf Schulen • MBA Journal. In: MBA Journal. 18. Januar 2017, abgerufen am 20. Juli 2021 (deutsch).

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