Dreidimensionale Marke
Eine Dreidimensionale Marke oder Formmarke (umgangssprachlich 3D-Marke) ist eine Markenform gemäß § 6 MarkenV. Die Form ist im § 9 MarkenV geregelt.
Sie bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung, beispielsweise der Form der beanspruchten Waren oder deren Verpackung.[1]
Allgemeines
Bei der Anmeldung müssen zwei übereinstimmende, zweidimensionale, grafische Wiedergaben der Marke beigefügt werden. Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier einzureichen.
Beispiele
Folgende Marken waren oder sind aktuell eingetragene dreidimensionale Marken:[2]
- Dimple Scotch Whiskey Flasche
- Coca-Cola-Konturflasche
- Granini-Flasche
- Lindt & Sprüngli Goldhase
- Nutella-Glas
- Odol-Mundwasserglas
- Verpackung von Capri-Sonne
- Verpackung von Ritter Sport
- Form der Toblerone-Schokolade
- Rocher-Kugel
- Duplo-Riegel
- Kitkat
- Lego-Minifigur[3]
- Form des DextroEnergy-Traubenzuckers
- Saint-Albray, französischer Käse in Blumenform
- Zauberwürfel (engl. „Rubik’s Cube“)[4][5]
- Form des „Stabilo Boss“ Textmarkers
- Rote Schleife
- Porsche Boxster
- VW Käfer
- Wunder-Baum
Rechtliche Fallbeispiele
- Form des Bounty-Schokoriegels[6]
- Form der Ritter Sport-Tafel[7]
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Patent- und Markenamt: Dreidimensionale Marke. 14. Januar 2019, abgerufen am 24. Mai 2023.
- ↑ 3D-Marken: Wie Firmen ihre Formen schützen. Abgerufen am 21. Oktober 2017.
- ↑ LTO: EuG: Lego-Figuren sind als 3-D-Marke geschützt. Abgerufen am 24. Mai 2023.
- ↑ Löschung der Unionsmarke (EuG 24.10.19 Kz. T-601/17). In: InfoCuria. 24. Oktober 2019, abgerufen am 22. August 2021 (englisch).
- ↑ Louisa Schmökel: EU-Gericht: Rubik's Cube zu Unrecht als Marke geschützt. In: Der Tagesspiegel. 24. Oktober 2019, abgerufen am 22. August 2021.
- ↑ WELT: Schokoriegel: Mars unterliegt im Markenstreit um Bounty. In: DIE WELT. 8. Juli 2009 (welt.de [abgerufen am 16. November 2020]).
- ↑ Stuttgarter Zeitung, Stuttgart Germany: Rechtsstreit von Ritter Sport und Milka: Quadratisch sein darf nur einer. Abgerufen am 25. Juli 2020.