Formateur
Als Formateur oder Regierungsbildner wird in den verfassungsmäßigen Systemen der Niederlande und Belgiens derjenige bezeichnet, der nach einer Wahl zur Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments (Tweede Kamer der Staten-Generaal) bzw. zur Belgischen Abgeordnetenkammer vom Monarchen beauftragt wird, ein Kabinett zu bilden.
Der Beauftragung des Formateurs liegt eine Empfehlung des Informateurs zugrunde, der zuvor im Auftrag des Königs bzw. der Königin untersucht hatte, unter welchen Umständen ein Kabinett mit einer parlamentarischen Mehrheit gebildet werden könnte.
In Zusammenarbeit mit Vertretern der künftigen Koalitionsparteien verhandelt der Formateur mit von ihm geeignet erscheinenden Kandidaten für ein Ministeramt bzw. einen Posten als Staatssekretär über den Eintritt in das zu bildende Kabinett.
In seinem Abschlussbericht schlägt der Formateur dann die Minister und Staatssekretäre zur Ernennung durch den König bzw. die Königin vor. Zumeist wird der Formateur selbst mit dem Amt des Ministerpräsidenten betraut.
Weblinks
- Definition, auf tweedekamer.nl