Flaggleutnant
Der Flaggleutnant war ein Dienstposten der Marine. Außerhalb der Marine wird diese Funktion als Aide-de-camp bezeichnet.
Aufgaben
Der Flaggleutnant hatte die Funktion eines Adjutanten eines Geschwaderchefs.[1] Er hatte den Rang eines Leutnants zur See, Oberleutnants zur See oder eines Kapitänleutnants. Der Flaggleutnant war stets auf dem Flaggschiff stationiert.
Literatur
- Flaggleutnant. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 6: Erdeessen–Franzén. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1906, S. 654 (Digitalisat. zeno.org).
Einzelnachweise
- ↑ M. Plueddemänn: Modernes Seekriegswesen. E.S. Mittler u. Sohn, 1902, S. 1; Textarchiv – Internet Archive.