Fixkostendeckungsrechnung

Die Fixkostendeckungsrechnung (oder Mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung) ist ein wesentlicher Bestandteil und eine Methode der betriebswirtschaftlichen Teilkostenrechnung. Im Gegensatz zur einstufigen Deckungsbeitragsrechnung (Direct Costing), bei der der Deckungsbeitrag direkt der Gesamtheit der Fixkosten gegenübergestellt wird, ist die Fixkostendeckungsrechnung jedoch in mehrere Stufen unterteilt.

Praktisches Vorgehen

Die Fixkostendeckungsrechnung geht in der ersten Stufe – ganz analog zum Direct Costing – grundsätzlich von einer Trennung in variable Kosten und fixe Kosten aus. In den unterschiedlichen weiteren Stufen werden die fixen Kosten nach dem Grad ihrer Zurechenbarkeit auf ein bestimmtes Produkt weiter aufgeteilt bzw. „gestuft“ in:

  • Erzeugnisfixkosten

Durch Entwicklung, Fertigung und Vertrieb verursachte Kosten. Sie lassen sich nur der Gesamtzahl der Produkte innerhalb einer Periode zurechnen, nicht jedem Einzelnen (z. B. Gehälter für Maschinenführer).

  • Erzeugnisgruppenfixkosten

Kosten sind nur einer Gruppe von Erzeugnissen zuzuordnen, z. B. Kosten für Spezialmaschinen, die nur bei einer Erzeugnisgruppe anfallen.

  • Kostenstellenfixkosten

Entstehen bei einer bestimmten Kostenstelle und sind den Erzeugnissen deshalb nicht direkt anrechenbar (z. B. Gehälter die nicht aufgrund der Produktion anfallen).

  • Bereichsfixkosten

Sie sind einem Kostenbereich als einer Gruppe von Kostenstellen zuzuordnen (z. B. fixe Kosten des Verwaltungsbereiches).

  • Unternehmensfixkosten

Sie sind der sog. „Fixkostenrest“ und können deshalb auch keinen anderen Stufen zugerechnet werden (z. B. Kosten der Unternehmensleitung aufgrund der produzierten Güter).[1]

Zurechenbarkeit

Die Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Produkt richtet sich nach der verursachungsgerechten Zuordnung von Kosten, also nach dem Einzelkostencharakter der Fixkosten. Somit ist eine „Schlüsselung“ von Kosten (z. B. Von 100 Euro Unternehmensfixkosten entfallen 50 % auf Bereich A, 50 % auf Bereich B, weil diese je die gleiche Anzahl an Mitarbeitern haben) bei der Fixkostendeckungsrechnung verboten.

Sobald man ein Kostenelement – wie auch immer – schlüsselt, weil man es nicht mehr hierarchisch „tiefer“ zuordnen kann, verletzt man die verursachungsgerechte Zuordnung im Sinne der Fixkostendeckungsrechnung.

Zahlenbeispiel

In Deckungsbeiträgen ausgedrückt sieht die Fixkostendeckungsrechnung so aus:

Bereich ABereich B
KalkulationsobjektProdukt a1Produkt a2Produkt b1Produkt b2Produkt c
Nettoumsatz10005000750200500
./. variable Kosten10010002505080
= Deckungsbeitrag I9004000500150420
./. Erzeugnisfixkosten1008001004020
= Deckungsbeitrag II8003200400110400
= Zwischensumme4000510400
./. Erzeugnisgruppenfixkosten1900210110
= Deckungsbeitrag III2100300290
Zwischensumme2100590
./. Bereichsfixkosten1100290
= Deckungsbeitrag IV1000300
= Zwischensumme1300
./. Unternehmensfixkosten800
= Deckungsbeitrag V / Betriebsergebnis500

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Barth, H.: Controlling – Ein Instrument zur Gewinnsteuerung, S. 31.