Fischverträglichkeit
Der Begriff der Fischverträglichkeit bezieht sich auf Wassertriebwerke, insbesondere Wasserturbinen, um die Verletzungsrisiken für flussabwärts migrierende Fische, die in die Turbinen geraten, zu klassifizieren.
Kriterien für Fischverträglichkeit[1] bei Turbinen und Wasserkraftschnecken sind zum Beispiel:
- spaltfreie Verbindungen zwischen den Rotorblättern und der Nabe
- langsame Drehzahlen
- keine scharfen Schaufelkanten an der Eintrittskante des Triebwerks
- geringe Anzahl an rotierenden Schaufeln.
Als fischverträgliche Turbinen gelten daher zum Beispiel Propellerturbinen mit festen Laufradschaufeln oder spezielle Bauformen von Wasserkraftschnecken.
Einzelnachweise
- ↑ Guntram Ebel: Fischschutz und Fischabstieg an Wasserkraftanlagen. Handbuch Rechen- und Bypasssysteme. Hrsg.: BGF Büro für Gewässerökologie und Fischereibiologie. Halle (Saale) 2013, S. 133.