Finn Olav Gundelach
Finn Olav Gundelach (* 23. April 1925 in Vejle; † 13. Januar 1981 in Straßburg) war ein dänischer Diplomat und Vizepräsident der EG-Kommission.
Leben
Gundelach, der Sohn eines Oberlehrers, studierte Wirtschaftswissenschaften in Vejle und Århus und widmete sich schon früh der Hochschulpolitik. Zuletzt war er Vizepräsident des dänischen Studentenverbandes. Nach dem Studium trat er in den auswärtigen Dienst ein. Seit 1955 vertrat er Dänemark bei der UNO in Genf. 1959 wechselte er in die internationalen Zollverhandlungen, wurde Direktor und ab 1962 stellvertretender Exekutivsekretär des GATT. In der Kennedy-Runde konnte er bedeutende Zollsenkungen (rund 35 %) erreichen. Von 1967 war Gundelach Botschafter Dänemarks bei der Europäischen Gemeinschaft und half den Beitritt seines Landes zur EG vorzubereiten.
Er wurde nach dem EU-Beitritt Dänemarks 1973 der erste EG-Kommissar seines Landes. Vom 6. Januar 1973 bis zum 6. Januar 1977 war er für Binnenmarkt und Zollunion in der Kommission Ortoli zuständig und vom 6. Januar 1977 bis zu seinem Tod für Landwirtschaft und Fischerei in den Kommissionen Jenkins und Thorn zuständig. In der Kommission Jenkins war er bis zum 6. Januar 1981 auch Vizepräsident der Europäischen Kommission.
Der zeitlebens parteilose Gundelach starb am 13. Januar 1981 an Herzversagen, eine Woche nach der Arbeitsaufnahme der Kommission Jenkins.
Gundelach heiratete 1953 die Lehrerin Vibeke Rosenvinge, mit der er zwei Kinder hatte.
Literatur
- Munzinger-Archiv. Internationales Biographisches Archiv, Lieferung 20/81, 16. Mai 1981
Weblinks
- Literatur von und über Finn Olav Gundelach im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Nachruf in der New York Times
Personendaten | |
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NAME | Gundelach, Finn Olav |
KURZBESCHREIBUNG | dänischer Diplomat, Vizepräsident der EG-Kommission |
GEBURTSDATUM | 23. April 1925 |
GEBURTSORT | Vejle |
STERBEDATUM | 13. Januar 1981 |
STERBEORT | Straßburg |
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F057701-0015 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA 3.0