Finanzausgleich (Schweiz)

Der Finanzausgleich in der Schweiz geschieht zwischen:

  • den einzelnen Kantonen in der Schweiz und dem Bund (nationaler Finanzausgleich), um Kantone, die auf Grund von Ressourcen, geografisch-topografischen und soziodemografischen Unterschieden schlechter gestellt sind, stützen zu können. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, die kantonale Finanzautonomie zu stärken, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern und um den Lastenausgleich zwischen den Kantonen gewährleisten zu können.

Für 2022 sind die folgenden 6 Kantone Geber, alle anderen Kantone sind Nehmer: Zug, Schwyz, Nidwalden, Basel-Stadt, Zürich, Genf. Der grösste Nehmerkanton ist der Kanton Wallis.[1]

Wie auch zwischen:

  • den einzelnen Gemeinden innerhalb jeweiliger Kantone.

In der Schweiz besitzen die begrenzt autonomen Gemeinden in der Regel in Form eines Steuerfusses auch eine gewisse Steuerhoheit. Zwecks Unterstützung steuerschwächerer Gemeinden soll der Finanzausgleich in den meisten Kantonen für «ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung der Gemeinden» sorgen (wie z. B./u. v. a. auch Art. 136 der Solothurner Kantonsverfassung schreibt).

Die Nettozahler werden Gebergemeinden, Geberkantone genannt, die Nettoempfänger Empfängergemeinden, Empfängerkantone.

Im nationalen Ausgleich (Kantone, Bund) werden die Grundlagen geregelt im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich[2] und die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich,[3] welche beide Teile der systematischen Rechtssammlung (SR) der Schweiz sind.

Einzelnachweise

  1. Jeder Walliser kostet die «Üsserschwiizer» 2297 Franken im Jahr – der Kanton übernimmt neu die rote Laterne im Finanzausgleich In: Neue Zürcher Zeitung vom 17. Juni 2021
  2. SR 613.2 Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG). (Stand: 1. Januar 2008)
  3. SR 613.21 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV). (Stand: 1. Januar 2011)

Weblinks