Fernsehtag

Als Fernsehtag bezeichnet man die Zeit von 6 Uhr am Morgen eines Tages bis 6 Uhr am Morgen eines Folgetages.[1]

Diese Definition weicht vom in der Bevölkerung üblichen Kalendertag ab, so dass für 5. Januar 2:00 angekündigte Sendungen die Ausstrahlung erst früh am Folgetag erfolgt. Regelungen für Fernsehwerbung, für den Jugendschutz und diverse andere zeitlichen Abläufe in den Sendeanstalten richten sich hieran aus.

Bei der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung und der GfK, die auch die Einschaltquoten erfasst, läuft der Fernsehtag seit Januar 1995 jeweils bis 3 Uhr.[2]

In Japan ist der Fernsehtag ebenfalls verschoben, jedoch wird bei der Uhrzeit einfach nach 24:00 weitergezählt, d. h. für obige Sendung würde als Ausstrahlungszeit der 5. Januar 26:00 angegeben.

Einzelnachweise

  1. Rainer Peek, Wolfgang Tietze: Fernsehen, Bücher, Kassetten: Daten zur Nutzung durch drei- bis sechsjährige Kinder. In: Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.): Handbuch Medienerziehung im Kindergarten. Teil 1: Pädagogische Grundlagen. Leske + Budrich, Opladen 1994, ISBN 3-8100-1171-1, S. 97 (Digitalisat bei Google Books).
  2. Glossar F. (Nicht mehr online verfügbar.) Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, archiviert vom Original am 26. Juli 2010; abgerufen am 31. August 2009.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.agf.de

Siehe auch