Fernkommunikationsmittel
Fernkommunikationsmittel ist ein Begriff aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und ist dort definiert durch
- Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, Kommunikationsmittel, di zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien., siehe § 312c.
Der Begriff bildet die Grundlage für einen Fernabsatzvertrag nach § 312g. Als Rechtsfolge bei diesen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume durch die erwähnten Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach BGB zu.