Ferdinand von Sammern-Frankenegg
Ferdinand von Sammern-Frankenegg (* 17. März 1897 in Grieskirchen; † 20. September 1944 bei Banja Luka) war ein österreichischer Jurist, Generalmajor der Polizei sowie SS-Brigadeführer und als SS- und Polizeiführer (SSPF) im Distrikt Warschau sowie als Polizeigebietsführer in Essegg (Kroatien) eingesetzt.
Leben
Der Sohn eines Amtsgerichtsvorstehers diente nach dem Abschluss einer geordneten Schullaufbahn in Wels und Linz von Juli 1915 bis September 1920 bei der Infanterie der k.u.k. Armee. Von Februar 1916 bis Anfang November war er im Ersten Weltkrieg im Fronteinsatz, zunächst als Angehöriger des k.k. Landesschützen-Regiment „Trient“ Nr. I (Februar 1916 bis Oktober 1916 und Januar 1917 bis April 1917), dann vorübergehend im Feldlazarett aufgrund einer Granatverschüttung (Oktober 1916 bis Januar 1917) und schließlich im Feldjäger-Bataillon Nr. 9 (April 1917 bis Anfang November 1918). Am 4. November 1918 geriet er in italienische Kriegsgefangenschaft, aus der er im September 1920 entlassen wurde. Seine Entlassung aus dem Wehrdienst erfolgte ebenfalls 1920, sein letzter Dienstgrad war Oberleutnant. Er war anschließend Mitglied im Bund Oberland (1920–1926), im Deutsch-Völkischen Turnverein (1922–1932) und im Steirischen Heimatschutz (1922–1932).
Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft beendete Sammern-Frankenegg sein Jurastudium und promovierte 1922 zum Dr. jur. nach sechs Studiensemestern in Innsbruck. Während dieser Zeit wurde er Mitglied der Universitätssängerschaft Skalden.[1] Danach war er zunächst für ein Jahr beim Land- und Kammergericht in Wels angestellt und anschließend für sechs Jahre bei einem Anwalt. Ab 1929 fungierte er als niedergelassener Anwalt in Peuerbach (Oberösterreich). Ferdinand von Sammern-Frankenegg war mit Berta, geborene Humer, verheiratet und hatte mindestens ein uneheliches Kind.
Aufstieg in der NSDAP
Bereits im Dezember 1932 trat Sammern-Frankenegg der SS (SS-Nummer 292.792)[2] und am 1. März 1933 der österreichischen NSDAP (Mitgliedsnummer 1.456.955) bei.[3] Zudem war er Mitglied im Lebensborn e. V. Bis zum „Anschluss“ von Österreich an das Deutsche Reich im März 1938 war er nebenamtlich Ortsgruppenleiter (Februar 1933 bis März 1938), politischer Leiter sowie Bezirksleiter (November 1935 bis März 1938) sowie Gauredner. Er leitete zudem die 37. SS-Standarte (April 1935 bis Januar 1939). Wegen staatsfeindlicher, nationalsozialistischer Betätigung erhielt Sammern-Frankenegg in Österreich eine Geldstrafe und zwei Freiheitsstrafen, so war er für drei Monate im Anhaltelager Kaisersteinbruch interniert. Nach dem „Anschluss“ Österreichs wurde er hauptamtlicher SS-Führer und ließ daher seine Anwaltspraxis ruhen. Von April 1938 bis zu seinem Tod im September 1944 war Sammern-Frankenegg Mitglied des Reichstags für das Land Österreich. Zudem leitete er ab März 1939 den SS-Oberabschnitt IX in Würzburg und fungierte zudem als Beisitzer des Gaugerichts in Sachsen.
SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau
Ab Juli 1942 wurde Sammern-Frankenegg SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau. In dieser Funktion war er für die Deportation der jüdischen Bevölkerung aus dem Warschauer Ghetto zuständig, das bereits ab dem 22. Juli 1942 im Rahmen der „Endlösung der Judenfrage“ schrittweise aufgelöst wurde. 300.000 Ghettobewohner wurden in Vernichtungslager geschickt, die meisten von ihnen nach Treblinka. Seine Aufgaben bestanden des Weiteren in der Konfiszierung und Verwertung jüdischen Vermögens. „Altgold jüdischer Herkunft“, Möbelstücke, Devisen, Wertgegenstände aller Art, Maschinen für SS-Betriebe der jüdischen Opfer wurden im Ghetto gesichtet, erfasst und der deutschen Wirtschaft zugeführt. Ein Schreiben seinerseits vom 13. März 1943 an die Kreishauptämter im Bereich Warschau offenbart seine Intention:
„Unter Bezugnahme auf meine am 11. d. M. gemachten Ausführungen ordne ich an, dass sofort mit größter Energie alle noch in den einzelnen Städten bzw. auf dem Land befindlichen Juden, besonders die ohne Armbinde sich frei bewegenden, die also durch die bisherigen Aussiedlungsaktionen nicht erfasst werden konnten, festzustellen und der Gendarmerie zur Liquidierung zuzuführen sind. Für diese Aufgabe sind in erster Linie Sonderdienste, polnische Polizei und etwa vorhandene V-Männer einzuspannen. Auch die polnische Bevölkerung selbst kann in weitestem Maße für diese Feststellungen herangezogen werden. Bei der Festnahme solcher Juden sind deren Vermögenswerte dem zuständigen Gendarmerie-Zugführer zuzuführen und diese Werte, ohne Unterschied, ob Mobilien, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände, meiner Werteerfassung, die ich im Auftrage des Reichsführers SS als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums für den gesamten Distrikt Warschau durchzuführen habe, zu übergeben. Die Gendarmerie-Zugführer haben diese Werte in einem Verzeichnis aufzunehmen und bis zu meiner weiteren Verfügung in einem geeigneten Lager sicherzustellen und entsprechend zu bewachen. Die Personen, die für die Verhaftung und Liquidierung dieser Juden entsprechende Angaben gemacht haben, erhalten in jedem einzelnen Falle bis zu einem Drittel des zustande gebrachten Vermögens des von ihnen namhaft gemachten Juden. Diese Prämienansprüche sind beim Gendarmerie-Zugführer anzumelden und von diesem nach meiner Genehmigung zur Verteilung zu bringen. Ich bitte, diese Aktion nach Rücksprache mit den zuständigen Gendarmerie-Zugführern nach ihrem eigenen Ermessen zu organisieren. Der SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau, von Sammern, SS-Oberführer.“[4]
Sammern-Frankenegg, der bereits bei einer weiteren geplanten „Umsiedlung“ von 16.000 Juden am 18. Januar 1943 erstmals offenen Widerstand der jüdischen Kampforganisation registrieren konnte, wurde bei dem Versuch, das Ghetto im April 1943 vollständig „aufzulösen“, durch einen bewaffneten Aufstand überrascht. Zwar war ihm unmittelbar zuvor Meldung über bevorstehenden Widerstand gemacht worden, jedoch glaubte Sammern-Frankenegg nicht daran. Trotz Geheimhaltung soll die Räumung des Warschauer Ghettos der jüdischen Kampforganisation bereits am 17. April, einen Tag vor der geplanten Aktion, bekannt gewesen sein. Pflichtgemäß teilte er dem Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF Ost) Friedrich-Wilhelm Krüger dies mit. Daraufhin wurde Jürgen Stroop noch am 17. April 1943 von Krüger nach Warschau beordert, um diese „Aktion“ durchzuführen. Stroop teilte dies Sammern-Frankenegg mit, der jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht darüber informiert war, diesen Einsatz an Stroop abzutreten. Da Stroop zum Zeitpunkt der Übergabe des Befehls freigestellt war, und Sammern-Frankenegg die Einsatzkräfte und Örtlichkeiten bekannt waren, ließ Stroop Sammern-Frankenegg zunächst den Einsatz wie vorgesehen beginnen.[5]
Bereits nach dem ersten Tag des Aufstandes wurde Sammern-Frankenegg am 19. April 1943 durch Jürgen Stroop auf dem Posten als SS- und Polizeiführer im Distrikt Warschau abgelöst. Ihm wurden das völlige Scheitern des Unternehmens und insbesondere die Verluste auf deutscher Seite, mindestens 40 Soldaten, angelastet. Schon am ersten Tag des Aufstandes soll ihm Stroop wörtlich gesagt haben:
„Mein lieber Sammern, ich merke, sie sind ihrer Aufgabe nicht gewachsen und zu wenig energisch.“[6]
Polizei-Gebietsführer in Essegg
Bereits am 23. April 1943 wurde Sammern-Frankenegg durch Heinrich Himmler zum Polizei-Gebietsführer in Essegg (Kroatien) ernannt. In dieser Funktion waren ihm ständig mindestens 10.000 Polizisten unterstellt. Im September 1943 konnte er sich erfolgreich durch die Umgehung des Dienstweges gegen eine mögliche Ablösung auf diesem Posten wehren und erhielt im Juli 1944 den Rang eines SS-Brigadeführers. Auf Befehl von Konstantin Kammerhofer fuhr Sammern-Frankenegg am 20. September 1944 zusammen mit General Helmuth von Pannwitz zum Standort des Kosakenregiments Kuban 6 bei Banja Luka, wo diese Einheit durch jugoslawische Partisanen angegriffen wurde. Bei dem Gefecht starb Sammern-Frankenegg an den Folgen einer Verwundung, die er sich durch den Beschuss einer Panzerabwehrkanone zugezogen hatte. Ferdinand von Sammern-Frankenegg wurde am 27. September 1944 auf dem „Heldenfriedhof“ in Essegg beigesetzt. In Peuerbach findet sich bis heute der Name Sammern-Frankeneggs auf dem hiesigen Kriegerdenkmal.[7]
Auszeichnungen
Sammern-Frankeneggs SS-Ränge[8] | |
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Datum | Rang |
März 1933 | SS-Sturmführer |
April 1935 | SS-Untersturmführer |
November 1936 | SS-Obersturmführer |
April 1937 | SS-Hauptsturmführer |
November 1937 | SS-Sturmbannführer |
März 1938 | SS-Standartenführer |
Januar 1941 | SS-Oberführer |
Juli 1944 | SS-Brigadeführer |
- Drittes Reich
- Totenkopfring der SS
- Ehrendegen des Reichsführers SS
- Julleuchter
- Ehrendolch
- Goldenes Reichssportabzeichen
- Eisernes Kreuz (1939) I. Klasse (postum)
- Unabhängiger Staat Kroatien
- Orden der Krone König Zvonimirs I. Klasse mit Stern und Eichenlaub
- Große Silberne Tapferkeitsmedaille
- Vergoldetes Verwundetenabzeichen
Literatur
- Erich Stockhorst: 5000 Köpfe. Wer war was im 3. Reich. 2. Auflage. Arndt, Kiel 2000, ISBN 3-88741-116-1.
- Wolfgang Graf: Österreichische SS-Generäle. Himmlers verlässliche Vasallen, Hermagoras-Verlag, Klagenfurt/ Ljubljana/ Wien 2012, ISBN 978-3-7086-0578-4.
- Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker. Die Liquidation von 500.000 Juden im Ghetto Warschau. Arani, Berlin 1961. (Nachdruck: Saur, Berlin 1978, ISBN 3-598-04603-0)
- Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich: Wer war was vor und nach 1945. Fischer TB, Frankfurt 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
Weblinks
- Ferdinand von Sammern-Frankenegg Jewish Virtual Library
- Ferdinand von Sammern-Frankenegg in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten
Einzelnachweise
- ↑ Albin Kulhanek: Der akademische Gesangsverein Innsbruck und die Sängerschaft Skalden 1907-1945. Innsbruck Mai 2008.
- ↑ Bundesarchiv R 9361-III/551982
- ↑ Bundesarchiv R 9361-VIII KARTEI/18230945
- ↑ zitiert bei: Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker – Die Liquidation von 500.000 Juden im Ghetto Warschau, Berlin 1961, S. 243 f.
- ↑ Aussagen Jürgen Stroops nach Kriegsende im Warschauer Mokotow-Gefängnis, zitiert bei: Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker – Die Liquidation von 500.000 Juden im Ghetto Warschau, Berlin 1961, S. 188 ff.
- ↑ zitiert bei: Josef Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker – Die Liquidation von 500.000 Juden im Ghetto Warschau, Berlin 1961, S. 245.
- ↑ Andenken an SS-Schlächter von Warschau. Kurier.at, abgerufen am 17. November 2020.
- ↑ Joseph Wulf: Das Dritte Reich und seine Vollstrecker. Die Liquidation von 500.000 Juden im Ghetto Warschau. Arani, Berlin 1961, S. 240
Personendaten | |
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NAME | Sammern-Frankenegg, Ferdinand von |
KURZBESCHREIBUNG | österreichischer Politiker (NSDAP), MdR, Jurist, Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer |
GEBURTSDATUM | 17. März 1897 |
GEBURTSORT | Grieskirchen |
STERBEDATUM | 20. September 1944 |
STERBEORT | Banja Luka |
Auf dieser Seite verwendete Medien
Ferdinand von Sammern-Frankenegg (* 17. März 1897 in Grieskirchen; † 20. September 1944 bei Banja Luka) Reichstagsabgeordneter (NSDAP); hier:
- in der uniform eines SS-Standartenführers.
German poster announcing officially the death penalty to every Pole who assists Jews, it reads:
- GENERAL NOTICE
- W.r.t.: Capital punishment for support to Jews, who have left the jewish settlement without authorisation.
Of late numerous Jews have departed from the designated Jewish living district. They are as yet delayed in the District of Warsaw. I point your attention thereto, that by the third Decree of the Governor General concerning settlement allocation of the General Government (VBl. GG. S. 595) of 15.10.1941, not only the Jews who in this way, departed unauthorised from their allocated living district, will receive capital punishment, but that the same punishment awaits those, who knowingly aid such Jews by harbouring them. Hereby is not only included the furnishing of overnight facilities and health care, but also any additional assistance, for instance transportation in a vehicle of any sort, purchasing of Jewish business interests, and so forth. I hereby appeal to the residents of the District of Warsaw, with respect to any Jews, who are residing outside the designated Jewish living areas, to be immediately reported to the nearest police station or constabulary post. Those who participated in assisting Jews, or who at this time are assisting Jews, who from this point however to 9.9.42 at 16 hours, inform the nearest police service station, will NOT BE LEGALLY PROSECUTED. In the same way, punitive prosecution will not proceed against those, who from this point to 9.9.42 at 16 hours, deliver or report valuables purchased from Jews at Niska Street 20, Warsaw, or submit a declaration to the nearest police station or constabulary post.
- Warsaw, 5th September, 1942.
- The SS- and Police-führer of the District of Warsaw
- Warsaw, 5th September, 1942.