Ferdinand Graf

Ferdinand Graf (* 15. Juni 1907 in Klagenfurt; † 8. September 1969 in Wien) war ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Der gelernte Elektrotechniker engagierte sich bereits früh in der Christlichsozialen Partei und später der Vaterländischen Front. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde er verhaftet und von 1938 bis 1940 im Konzentrationslager Dachau festgehalten.

1945 wurde Graf Staatssekretär im Innenministerium und bis 1949 Abgeordneter im Bundesrat. Von 1949 bis 1962 war er Abgeordneter zum Nationalrat.

Schließlich wurde er 1956 der erste österreichische Verteidigungsminister der Zweiten Republik. Dieses Amt hatte er bis 1961 inne.

Graf war Mitglied der Studentenverbindungen Karantania Klagenfurt im Mittelschüler-Kartell-Verband (MKV)[1] und Babenberg Klagenfurt im MKV.

Er war Ehrenmitglied der katholischen Studentenverbindungen KÖStV Traungau Graz und KÖStV Nibelungia Wien im ÖCV. Er wurde am Neustifter Friedhof bestattet.[2]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. Couleurstudenten in Österreich. In: Borussen-Echo, 269a, Oktober 1982, S. 9
  2. Ferdinand Graf in der Verstorbenensuche bei friedhoefewien.at
  3. a b Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.