Feiertage in Liechtenstein

Feiertage in Liechtenstein werden im Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) Art. 18 Abs. 2 festgelegt und sind den Sonntagen gleichgestellt.

Gesetzliche Feiertage

Die 13 gesetzlichen Feiertage in Liechtenstein gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage aufgeführt.

FeiertagDatum
Neujahr1. Januar
Heilige Drei Könige6. Januar
OstermontagMontag nach Ostern
Tag der Arbeit1. Mai
Auffahrt39 Tage nach Ostern
Pfingstmontag50 Tage nach Ostern
Fronleichnam60 Tage nach Ostern
Staatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt)15. August
Mariä Geburt8. September
Allerheiligen1. November
Mariä Empfängnis8. Dezember
Weihnachten25. Dezember
Stephanstag26. Dezember

Arbeitsfreie Tage

Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es zwei weitere Feiertage, die auf Grund von Gesamtarbeitsverträgen einzelner Berufsgruppen als bezahlte Feiertage gelten können.

FeiertagDatum
Lichtmess2. Februar
Josefi19. März

Ausserdem gelten folgende Feiertage landeseinheitlich als Bankfeiertage[1]

FeiertagDatum
Berchtoldstag2. Januar
Fasnachtsdienstag47 Tage vor Ostern
KarfreitagFreitag vor Ostern
Heiligabend24. Dezember
Silvester31. Dezember

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Liechtensteinische Landesbank: Feiertage und Bankfeiertage. In: www.llb.li. Abgerufen am 28. Februar 2019.