Fehmarnsundtunnel

Fehmarnsundtunnel
NutzungStraßen- und Eisenbahntunnel
VerkehrsverbindungBundesstraße 207 / Bundesautobahn 1, Bahnstrecke Lübeck–Puttgarden
OrtGroßenbrode/Fehmarn
Länge1700 mdep1
Anzahl der Röhren4 (2× 2 Fahrstreifen, 2× 1 Gleis)
Bau
Baukosten714 Mio. Euro
Fertigstellung2028 (geplant)
Lage
Fehmarnsundtunnel (Fehmarn)
Koordinaten
Nordportal54° 24′ 36″ N, 11° 7′ 0″ O
Südportal54° 23′ 32″ N, 11° 5′ 55″ O

Der Fehmarnsundtunnel soll die Insel Fehmarn mit dem schleswig-holsteinischen Festland verbinden und als Absenktunnel den Fehmarnsund unterqueren. Der Tunnel wird in vier Röhren die Bundesstraße 207 mit vier Fahrstreifen und die Bahnstrecke Lübeck–Puttgarden mit zwei Streckengleisen aufnehmen. Die Inbetriebnahme soll 2028 gleichzeitig mit der des Fehmarnbelttunnels erfolgen.[1]

Ausgangslage

Der Staatsvertrag von 2008 zwischen Deutschland und Dänemark[2] sieht vor, dass auf deutscher Seite die Hinterlandanbindung zur Fehmarnbeltquerung ausgebaut werden soll. Die Fehmarnsundquerung sollte davon ausgenommen bleiben: Auf der Fehmarnsundbrücke sollte die Straßenverbindung zweistreifig und die Eisenbahnstrecke eingleisig bleiben.

Ungeachtet dessen meldete die schleswig-holsteinische Landesregierung den Neu- oder Ausbau einer Fehmarnsundquerung für den Bundesverkehrswegeplan 2030 an, da sie die Fehmarnsundbrücke für ein Nadelöhr der deutschen Hinterlandanbindung hielt.[3]

Entscheidungsfindung für eine neue Querung

Die Notwendigkeit einer Ertüchtigung wurde durch einen Belastungstest der Fehmarnsundbrücke im Jahr 2010 und durch ein Gutachten der Deutschen Bahn vom Dezember 2012 belegt. Demnach ist die Konstruktion der vorhandenen Fehmarnsundbrücke nicht in der Lage, die höheren Belastungen nach der Eröffnung der Festen Fehmarnbeltquerung aufzunehmen.

In Abstimmung zwischen dem Bundesverkehrsministerium, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein und DB Netz wurden vier Varianten einer Vorplanung unterzogen:

  • Neubau einer kombinierten Brücke für Schiene und Straße
  • Neubau zweier getrennter Brücken
  • Neubau eines kombinierten Absenktunnels
  • Neubau eines Bohrtunnels mit mindestens vier Röhren

Vorgesehen waren jeweils eine zweigleisige Bahnstrecke sowie eine vierstreifige Straßenverbindung; die Beibehaltung der vorhandenen Fehmarnsundbrücke für den lokalen Straßen-, Radfahrer- und Fußgängerverkehr wurde mit untersucht.

Variantenentscheidung

Am 13. November 2019 stellte die Deutsche Bahn in einer Sondersitzung des „Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung“ vier Vorzugsvarianten für die geplante neue Querung des Fehmarnsundes öffentlich vor.[4] In der Folge befassten sich das „Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung“ und ein von diesem eingesetzter „Runder Tisch Fehmarnsundquerung“ intensiv mit den Auswirkungen der verschiedenen Varianten. Im Ergebnis der Diskussion wurde der Bau eines Absenktunnels unter Beibehaltung der Fehmarnsundbrücke befürwortet.[5] In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben am 3. März 2020 der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, der DB-Infrastruktur-Vorstand Ronald Pofalla und der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Bernd Buchholz bekannt,[1] dass

  • das Bundesverkehrsministerium, das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn sämtliche Varianten verglichen und sich für einen Absenktunnel für Straße und Schiene entschieden hätten (geschätzte Kosten: 714 Mio. Euro)
  • die Fehmarnsundbrücke erhalten bleiben soll.

Baugrunduntersuchung

Im 2. Quartal 2021 begannen im Fehmarnsund die Arbeiten zur Erkundung des Baugrundes.[6] Es werden Bohrungen bis in eine Tiefe von 63 Metern abgeteuft. An Land sind rund 200 Bohrungen geplant, in der Ostsee ca. 40. Die Arbeiten sollten bis März 2022 abgeschlossen werden. Ziel war es, genauere Erkenntnisse über die Beschaffenheit der Bodenschichten im Verlauf der geplanten Tunnelachse zu gewinnen.[7]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Entscheidung zur neuen Fehmarnsundquerung. Pressemitteilung. In: Internetauftritt. DB Netze, 3. März 2020, abgerufen am 7. März 2020.
  2. BGBl. 2009 II S. 799
  3. Feste Fehmarnbeltquerung – Wird die Fehmarnsundbrücke zum Nadelöhr? (Nicht mehr online verfügbar.) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, archiviert vom Original am 22. Juli 2014; abgerufen am 30. Mai 2013.
  4. Brücke oder Tunnel? In: Fehmarnsches Tageblatt. Burg-Verlag, Fehmarn 14. November 2019 (fehmarn24.de [abgerufen am 7. März 2020]).
  5. Sprecher des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung: Schreiben an den Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein und an den Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr. (PDF) 13. Januar 2020, abgerufen am 7. März 2020.
  6. Andreas Oelker: Belt- und Sundquerung: Das passiert im Bau-Jahr 2021. In: Lübecker Nachrichten. 7. Januar 2021, ZDB-ID 526232-X, S. 11.
  7. Baugrunduntersuchungen für die neue Fehmarnsundquerung. In: Internetseite. DB Netz AG, 4. Juni 2021, abgerufen am 18. Juli 2021.

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