Famulatur

Die Famulatur (lat. famulatur ‚es wird gedient‘[1]) ist in der Schweiz, Österreich und Deutschland ein durch die Approbationsordnungen für werdende Ärzte und Apotheker vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger (Medizin) bzw. achtwöchiger (Pharmazie) Dauer.

Medizin

Die Famulatur bei Medizinstudenten in Deutschland dauert vier Monate, davon müssen zwei Monate in Form einer praktischen Tätigkeit in einem Krankenhaus oder seit 2012 auch in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, ein Monat in einer Arztpraxis oder ambulanten Einrichtung und seit den Staatsexamensprüfungen 2015 in einer Hausarztpraxis absolviert werden. Zuvor gab es die Möglichkeit einer Wahlfamulatur, die entweder im Krankenhaus oder in einer ambulanten Einrichtung abgeleistet wurde. Die Famulatur ist zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten.[2]

Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme können als Famulatur in der ambulanten Krankenversorgung anerkannt werden. Je nach Universität und Bundesland besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten klinisch-theoretischen Universitätsinstituten (z. B. Rechtsmedizin, Pathologie, Pharmakologie oder Mikrobiologie) als Äquivalent einer Praxisfamulatur oder Wahlfamulatur anerkennen zu lassen.

Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturabschnitt je nach Bundesland eine gewisse Mindestdauer aufweisen muss. Diese beträgt z. B. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg 14 Tage, in Hessen können nur 5 Famulaturen abgeleistet werden, also können nur 2 Famulaturen weniger als 30 Tage dauern.[3]

Pharmazie

Auch für Pharmaziestudenten schreibt die Approbationsordnung eine Famulatur vor, die insgesamt acht Wochen dauert (die auf zweimal vier Wochen aufgeteilt werden können) und zwischen Studienbeginn und erstem Staatsexamen durchgeführt werden muss. Die Famulatur dient dazu, den Studenten mit pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut zu machen. In zweiter Linie soll er auch die Organisation, die Betriebsabläufe, die Rechtsvorschriften für Apotheken und die Fachsprache kennenlernen.[4]

Mindestens vier Wochen müssen unter Anleitung und in Verantwortung eines Apothekers in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die übrigen vier Wochen können auch in einer Krankenhausapotheke, in einer Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie oder bei einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle durchgeführt werden. Auch eine Famulatur im europäischen Ausland ist teilweise möglich. Pharmazeutisch-technische Assistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Apothekerassistenten sind von einer Famulatur befreit.[4]

Einzelnachweise

  1. Frag Caesar: online-Lateinwörterbuch. Abgerufen am 26. Januar 2021.
  2. Informationen des Niedersächsischen Zweckverbandes zur Approbationserteilung (Memento vom 19. August 2014 im Internet Archive)
  3. Hinweise zur Famulatur, Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (Memento vom 22. November 2015 im Internet Archive)
  4. a b Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) – § 3 Famulatur

Weblinks

Wiktionary: Famulatur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen