Fachwirt für Finanzberatung

Die IHK-Fortbildung Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Der Fachwirt für Finanzberatung ist auf die Geschäftskundenberatung zur Unternehmensfinanzierung, Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen, Beratung zur betrieblichen Altersversorgung, Unternehmens- und Personalführung sowie Vertriebsplanung und -steuerung ausgerichtet.

Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Fachwirt für Finanzberatung wird, wie auch der Bachelor-Abschluss, von Deutscher- und Europäischer-Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse, auf das DQR- und EQR-Niveau 6 eingestuft.

Die Nachfrage nach Fachwirten für Finanzberatung ist in der Wirtschaft hoch, jährlich gibt es laut der IHK, bundesweit nur um die 40 Absolventen.[1]

Grundlagen

Rechtliche Grundlage der Prüfung ist eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung.[2] Sie gilt seit 1. August 2012 und löst die bisherigen individuellen Regelungen der einzelnen prüfenden Industrie- und Handelskammern ab.[3] Begonnene Prüfungsverfahren können noch bis 31. Dezember 2015 nach den alten Regelungen durchgeführt werden.[4]

Vorbereitungslehrgänge zur Prüfung werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Anbietern durchgeführt und können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Der DIHK empfiehlt für Vorbereitungslehrgänge einen Umfang von 750 Unterrichtsstunden.[5]

Vorgänger des Geprüften Fachwirts für Finanzberatung war der Fachwirt für Finanzdienstleistungen, welcher zunächst nur von der Industrie- und Handelskammer Rostock aufgrund einer eigenen Rechtsvorschrift vergeben wurde.[6] Seit 1996 wurden dann die Prüfungen auch bei anderen Kammern unter der Bezeichnung Fachwirt für Finanzberatung (IHK) durchgeführt.[7]

Die Prüfungen

Durch die rechtliche Neuordnung des Fortbildungsabschlusses konnten die Prüfungen bis Ende 2015 wahlweise in der alten oder der neuen Form abgelegt werden.

Prüfungsordnung von 2012

Der Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Finanzberatung besteht aus zwei Teilen (Prüfungsteil A und Prüfungsteil B). Der erste Prüfungsteil entspricht inhaltlich dem Geprüften Fachberater für Finanzdienstleistungen und bezieht sich auf die Beratung von Privatkunden. Der zweite Teil ist demgegenüber auf die Beratung von Unternehmenskunden ausgelegt.[8]

Prüfungsteil A (Privatkunden)

  • Schriftliche Prüfung (Dauer jeweils 120 Minuten)
    • Organisation und Steuerung der einzelnen Vertriebsaktivitäten
    • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
    • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
    • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken
  • Mündliche Prüfung in Form eines fallbezogenen Beratungsgesprächs (Dauer 20 Minuten)

Prüfungsteil B (Geschäftskunden)

  • Schriftliche Prüfung
    • Unternehmens- und Personalführung sowie Vertriebsplanung und -steuerung (Dauer 180 Minuten)
    • Beratung zur Unternehmensfinanzierung (Dauer 120 Minuten)
    • Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen sowie Beratung zur betrieblichen Altersversorgung (Dauer 180 Minuten)
  • Präsentation einer komplexen Problemstellung der betrieblichen Praxis einschließlich Fachgespräch (Dauer 30 Minuten)

Die Prüfungen finden zwei Mal jährlich, jeweils im Frühjahr und Herbst, statt. Sie werden auf Grundlage eines vom DIHK veröffentlichten Rahmenplans erstellt, welcher die Lernziele beschreibt.

Prüfungsordnung von 1996

Die vorherige und noch bis Ende 2015 absolvierbare Prüfung zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) weist folgende Teile auf:

  • Im Grundlagenteil
    • Bankprodukte für private Haushalte
    • Bausparen und Immobilien
    • Versicherungsprodukte für private Haushalte
    • Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft
    • Recht und Steuern
    • Kundenberatung und Arbeitsorganisation
  • Im Vertiefungsteil:
    • Versicherungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
    • Baufinanzierung
    • Finanzierungsprodukte für freie Berufe und Gewerbetreibende
    • Führung und Organisation
    • betriebliche Altersversorgung (Wahlfach)
    • geschlossene Fonds (Wahlfach)

Die Prüfungen werden jeweils in 90-minütigen schriftlichen Klausuren abgelegt. Lediglich das Fach Kundenberatung und Arbeitsorganisation wird in einem 20-minütigen simulierten Beratungsgespräch mündlich geprüft.

Anerkennung als öffentliche Sachkundeprüfung

Nach der Versicherungsvermittlungsverordnung gilt der Abschluss zum Fachwirt für Finanzberatung als Sachkundenachweis von Versicherungsvermittlern[9] gemäß §34d GewO, nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung[10] als Sachkundenachweis von Finanzanlagenvermittlern gemäß §34f GewO oder Honorar-Finanzanlagenberatern gemäß §34h und nach der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung[11] als Sachkundenachweis von Immobiliardarlehenvermittlern gemäß §34i Absatz 1 GewO oder Honorar-Immobiliardarlehensberater gemäß §34i Absatz 5 GewO.

Voraussetzungen für die Prüfungsteilnahme

erfolgreicher Abschluss des Grundlagenteils (Privatkundenberatung) bzw. des geprüften Fachberaters für Finanzdienstleistungen.

Der Fachberater für Finanzdienstleistungen ist der Grundlagenteil und ist auf die Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen, zu Immobilien und Finanzierung, zur  Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken sowie Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten ausgerichtet.

Literatur

  • Für den Vertiefungsteil
    • Kuckertz / Perschke u. a., Praxishandbuch Finanzberatung für gewerbliche Kunden, 5. Aufl., 2010, ISBN 978-3-89699-369-4
  • Für den Grundlagentei
    • Kuckertz / Perschke u. a., Praxiswissen Finanzdienstleistungen (Band 1), 8. Aufl., 2017, ISBN 978-3-89699-489-9
    • Kuckertz / Perschke u. a., Praxiswissen Finanzdienstleistungen (Band 2), 8. Aufl., 2016, ISBN 978-3-89699-490-5
    • Lochmann, Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Bausparen/Immobilien/Finanzmathematik, 2. Aufl., 2006, ISBN 978-3-7783-0635-2
    • Mlynski / Posladek, Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Grundlagen VWL/BWL, 2. Aufl., 2008, ISBN 978-3-7783-0684-0
    • Nareuisch, Die Prüfung der Fachberater für Finanzdienstleistungen, 1. Aufl., Stand 30. August 2006, ISBN 978-3-470-54851-7
    • Wellein' Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK) – Recht, 3. Aufl., 2011, ISBN 978-3-7783-0773-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. IHK- und DIHK-Fortbildungsstatistik 2020. 8. März 2022, archiviert vomOriginal am 8. März 2022; abgerufen am 19. Oktober 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dihk.de
  2. Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft (FinDFwPrV)
  3. Beispiel: Besondere Rechtsvorschrift der IHK Frankfurt am Main@1@2Vorlage:Toter Link/www.frankfurt-main.ihk.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.. Website der IHK Frankfurt am Main. Abgerufen am 26. Juni 2011.
  4. § 17 FinDFwPrV
  5. Schenk, Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung, Rahmenplan mit Lernzielen, DIHK-Verlag, 2012, Seite VII
  6. BiBB, Übersicht über die Rechtsgrundlagen zum Fachwirt für Finanzdienstleistungen (Memento desOriginals vom 25. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.bibb.de. Website des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abgerufen am 26. Juni 2011.
  7. Übersicht über die Rechtsgrundlagen zum Fachwirt für Finanzberatung@1@2Vorlage:Toter Link/www2.bibb.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.. Website des Bundesinstituts für Berufsbildung. Abgerufen am 26. Juni 2011.
  8. § 10 FinDFwPrV
  9. § 5 VersVermV - Einzelnorm. 23. Januar 2021, archiviert vomOriginal am 23. Januar 2021; abgerufen am 18. Oktober 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  10. § 4 FinVermV - Einzelnorm. 30. Juni 2021, archiviert vomOriginal am 30. Juni 2021; abgerufen am 18. Oktober 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de
  11. § 4 ImmVermV - Einzelnorm. 12. Dezember 2021, archiviert vomOriginal am 12. Dezember 2021; abgerufen am 18. Oktober 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de