Fachmann (Berufsbezeichnung)

Fachmann oder Fachfrau bezeichnet eine Person mit spezifischen Wissen auf ihrem Fachgebiet; der geschlechtergerechte Plural heißt Fachleute. Die Bezeichnung als solche ist nicht geschützt, sodass sie in verschiedenen Zusammenhängen und insbesondere für verschiedene Ausbildungsstufen und -arten, aber auch zur Selbstbezeichnung verwendet wird.

Die unten aufgeführten Beispiele sind beispielhaft und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Deutschland

In Deutschland enthalten u. a. folgende Ausbildungsberuf den Begriff Fachmann bzw. Fachfrau:

Prüfungen an Industrie- und Handelskammern, die als Abschluss den Begriff Fachmann verwenden:

Als Umschulungsberuf existiert beispielsweise:

Österreich

U. a. folgende Ausbildungsberufe enden auf Fachmann:

Akademische Abschlüsse:

Schweiz

Der Begriff "Fachmann" ist Bestandteil mehrere geschützter Berufsbezeichnungen auf unterschiedlichen Stufen.

z. B. dreijährige Berufliche Grundbildung (Abschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis)

Berufsprüfung:

  • Prozessfachmann/-frau
  • Fachmann/-frau der biologisch-dynamischen Landwirtschaft
  • Fachmann für Personen- und Objektschutz
  • Fachmann für Sicherheit und Bewachung
  • Einkaufsfachmann/-frau

Siehe auch