Facharzt

Verteilung der Fachgebiete in der deutschen Ärzteschaft

Ein Facharzt (auch (in der Schweiz) Spezialarzt[1] oder Gebietsarzt[2]) ist ein Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung auf einem medizinischen Fachgebiet.

Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige und gemäß EU-Vorgaben in Vollzeit mindestens fünfjährige (in wenigen nicht-klinischen Fachrichtungen wie Biochemie oder Physiologie vierjährige) Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung vor einer Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat. Zu Dauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung, welche sich an der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer orientiert.[3]

In der Schweiz existieren 45 Facharzttitel, die die großen Fachgebiete der klinischen und nicht klinischen Medizin abdecken. Es existieren zudem 37 Spezialisierungs-Schwerpunkte.[4] Per 1. Januar 2022 wird für einen Facharzttitel und für einen Teil der Schwerpunkttitel, das Bestehen der Facharztprüfung bzw. der Schwerpunktprüfung obligatorisch.[5]

Die österreichische Ärztekammer zählt per 2015 insgesamt 31 Ausbildungsordnungen klinischer und nicht-klinischer Fächer.[6] Nach einem abgeschlossenen Medizinstudium erfolgt die mehrjährige (sechsjährige) Facharztausbildung, die in eine Basisausbildung sowie weitere Ausbildungsabschnitte gegliedert ist.[7][6]

Bedeutung

Bei der Behandlung eines Patienten gilt in Deutschland Facharztstandard, d. h. eine ärztliche Behandlung muss nach dem anerkannten und gesicherten Standard der wissenschaftlichen Medizin so erbracht werden, wie dies auch durch einen sorgfältig arbeitenden Facharzt geschehen wäre.[8] In Krankenhäusern, in denen Assistenzärzte ohne Facharzttitel Nacht- und Wochenenddienst leisten, wird dies in Deutschland durch die Rufbereitschaft eines Facharztes gewährleistet.

Die Grundzüge einer einheitlichen Facharztordnung für Deutschland wurden bereits 1924 durch den Deutschen Ärztetag in Bremen festgelegt. Im Jahr 1937 erfolgte in Deutschland der Erlass einer ärztlichen Berufsordnung mit Facharztordnung.[9] Im Sinne des Hausarztmodells war der Facharzt sozusagen der weiterbehandelnde Spezialist. Der Erwerb des Titels Facharzt war jedoch nicht verbindlich für alle Ärzte und ist erst seit 1993 Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis dahin war es möglich, sich auch ohne Facharztausbildung als Praktischer Arzt niederzulassen.

Im Bereich einiger Landesärztekammern gab es Bestrebungen, die allgemeine Innere Medizin als eigenständiges Gebiet abzuschaffen und stattdessen zur hausärztlichen Tätigkeit die Gebietsbezeichnungen Innere und Allgemeinmedizin und parallel Facharzttitel für die einzelnen Schwerpunktbezeichnungen einzuführen (z. B. Innere Medizin und Kardiologie für die Kardiologie oder Innere Medizin und Gastroenterologie für die Gastroenterologie). Wegen mangelnder Akzeptanz und der angespannten Situation in der hausärztlichen Versorgung des ländlichen Bereiches wurde dies jedoch teilweise wieder rückgängig gemacht und der „alte“ Facharzt für Innere Medizin, teilweise mit modifizierter Weiterbildung, wieder eingeführt.[10]

Anerkennung ausländischer Facharztausbildungen in Deutschland

In Deutschland besteht ärztlicher Fachkräftemangel, weswegen es seit einigen Jahren zu einer gesteuerten Zuwanderung gekommen ist. Um in Deutschland mit einer ausländischen Qualifikation als Arzt tätig sein zu können, bedarf es einer staatlichen Zulassung nach § 10 Abs. 1 BÄO (Berufserlaubnis), ein abgeschlossenes Studium reicht hierzu nicht aus. Personen mit im Ausland erworbenen Facharztausbildungen die in der EU, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz absolviert, geprüft und bestanden wurden, können sich diese per Antrag anerkennen lassen.[11] Andere Bewerber müssen regulär eine Kenntnisprüfung ablegen und dabei auch (Fach-)Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 beweisen. Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gibt hierzu mit einfach auszufüllenden Formularen online Hilfestellungen.[12]

EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung

Da innerhalb der EU eine Personenfreizügigkeit gilt, hat die EU am 7. September 2005 die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verabschiedet und zuletzt am 17. Januar 2014 mit der Richtlinie 2013/55/EU angepasst.[13][14]

Die Richtlinie regelt die Anerkennung bestimmter reglementierter Berufe innerhalb der Länder der Europäischen Union und legt bestimmte Grundvoraussetzungen für die Ausbildung dieser Berufe fest. Im Falle des Berufes des Facharztes wird dies über die Artikel 25–27 und die Anlage V der Richtlinie festgelegt.[15]

Facharztarten

Allgemeinmedizin

Klinische Fächer

Klinisch-theoretische Fächer

Übersicht über die Facharztverteilungen in der Bundesrepublik Deutschland

Berufstätige Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland, nach Arztgruppen aufgeschlüsselt:

FacharztbezeichnungEnde 1996[18]Ende 2007[19]Ende 2008[20]Ende 2010[21]Ende 2012[22]Ende 2017[23]Ende 2021[24]Veränderung 2007 zu 2021
Ohne Fachgebietsbezeichnung100.11786.12888.11193.20397.682109.976119.884+ 39,2 %
Praktischer Arzt11.4225.7335.4825.1434.7763.8403.129- 45,4 %
Innere Medizin39.54241.28942.02243.95546.99553.26259.576+ 44,3 %
Allgemeinmedizin140.88442.43542.43043.10343.30443.52444.451+ 4,8 %
Chirurgie218.38719.92019.90020.21620.47821.45922.039+ 10,6 %
Anästhesiologie13.79217.89118.32719.41320.86324.30126.677+ 49,1 %
Frauenheilkunde und Geburtshilfe16.21415.95016.13416.59917.14718.42719.295+ 21,0 %
Kinder- und Jugendmedizin13.74711.78811.97312.50313.17914.70316.078+ 36,4 %
Orthopädie und Unfallchirurgie7.5729.1289.70210.95012.42815.53217.961+ 96,8 %
Psychiatrie und Psychotherapie3.2357.4997.8568.6639.48511.03712.428+ 65,7 %
Radiologie6.9826.6316.6906.9897.3798.5339.535+ 43,8 %
Neurologie1.7703.9994.2384.8045.3707.1888.831+ 120,8 %
Augenheilkunde7.4226.6136.6386.8056.9807.4977.974+ 20,6 %
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde6.0965.5665.5665.6965.9226.2956.530+ 17,3 %
Haut- und Geschlechtskrankheiten5.2895.1145.1805.3145.5195.9446.320+ 23,6 %
Urologie4.4754.9505.0405.2045.3885.9366.467+ 30,6 %
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie1.39233.8743.8903.9814.0664.1424.126+ 6,5 %
Arbeitsmedizin3.1212.7212.7282.8212.9263.3703.831+ 40,8 %
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie8621.4141.5031.6821.8852.3462.688+ 90,1 %
Neurochirurgie8421.4361.4641.5941.7842.2602.615+ 82,1 %
Nervenheilkunde7.6313.8923.7463.5563.3372.7302.148- 44,8 %
Physikalische und Rehabilitative Medizin-1.6601.6841.7251.7931.8621.919+ 15,6 %
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie1.0991.4111.4451.4911.5441.7331.846+ 31,1 %
Pathologie1.4691.3841.4051.4651.5351.7081.835+ 32,6 %
Nuklearmedizin7029559841.0461.0741.1771.249+ 30,8 %
Strahlentherapie-8949331.0591.1421.3681.537+ 71,9 %
Laboratoriumsmedizin1.1879459779951.0381.1251.190+ 25,9 %
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie697652666671697797828+ 27,0 %
Öffentliches Gesundheitswesen1.320958919882857785735- 23,3 %
Transfusionsmedizin-521520537562594585+ 12,3 %
Humangenetik-235251281310363388+ 65,1 %
Pharmakologie627459452449443421386- 15,9 %
Rechtsmedizin281207210213229253299+ 44,4 %
Hygiene und Umweltmedizin681212207201201206248+ 17,0 %
Anatomie-110104100103114106- 3,6 %
Biochemie-565850483935- 37,5 %
Physiologie-100959210510089- 11,0 %
Sonstige Fachgebiete (bspw. Immunologie, Sozialhygiene, Biophysik, Sportmedizin)24.699418216714813810165- 64,2 %
Gesamtzahl der ärztlich tätigen Ärzte343.556314.912319.697333.599348.695385.149416.120+ 32,1 %
Nicht ärztlich tätig64.22198.784101.989105.491110.326120.865132.182+ 33,8 %
Davon: Ruhestand oder berufsunfähig-----85.52295.326-

1: Inklusive Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt)

2: Ohne Facharzt für Orthopädie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie & Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie & Facharzt für Neurochirurgie

3: Hier Zahlen für Facharzt für Psychotherapie und Psychotherapeutische Medizin

4: Inklusive Arzt im Praktikum (AiP)

Geschlechteranteile in ausgewählten Facharztbezeichnungen

Für die größten Facharztbezeichnungen ergab sich im Jahr 2021 folgende Geschlechteranteile:[25]

FacharztbezeichnungBerufstätige ÄrzteAnteil an berufstätigen MännernAnteil an berufstätigen FrauenFrauenanteil
Innere Medizin59.57635.54224.03440,3 %
Allgemeinmedizin44.45121.62822.82351,3 %
Chirurgie140.19431.0329.16222,8 %
Anästhesiologie26.67714.84211.83544,4 %
Frauenheilkunde und Geburtshilfe19.2955.60813.68770,9 %
Kinder- und Jugendmedizin16.0786.07710.00162,2 %
Psychiatrie und Psychotherapie12.4285.8016.62753,3 %
Radiologie9.5356.0003.53537,1 %
Neurologie8.8314.5174.31448,9 %
Augenheilkunde7.9744.0433.93149,3 %
Gesamtzahl der ärztlich tätigen Ärzte416.120214.169201.95148,5 %

1: Inklusive Facharzt für Orthopädie/Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

Aufgrund des gestiegenen Frauenanteils im Studium der Medizin ist davon auszugehen, dass auch in die Frauenanteile in den fachärztlichen Berufen in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden.[26][27]

Die Zahl der berufstätigen Fachärzte hängt stark mit dem Nachschub aus Ausland und Medizinstudium zusammen. Dabei ist festzustellen, dass die Zahl der in Deutschland beschäftigten Ärzte mit einer Ausbildung aus dem Ausland absolut betrachtet von 1999 bis 2021 stark angestiegen ist (1999: 11.413; 2021: 57.200). Gleichzeitig steigt der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte seit 2005 in Deutschland wieder an, nachdem dieser von 2000 bis 2005 deutlich gefallen war (2000: 18,8 %; 2005: 15,4 %; 2021: 18,8 %).[28] Erklärbar ist dies mit der aufgrund der Ärzteschwemme ab 1992 gesenkten Zahl an Studienplätzen im Medizinstudium, die zu einer geringeren Zahl an Absolventen in diesem Zeitraum geführt hat.[29][30]

Weiterhin kann festgestellt werden, dass die Zahl der ambulant tätigen Ärzte im Allgemeinen zugenommen hat. Dabei ist insbesondere die Zahl der nicht-selbständigen, angestellten Fachärzten stark angestiegen.[31][32]

Siehe auch

Wiktionary: Facharzt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Spezialarzt, der. Duden online, abgerufen am 22. Januar 2014.
  2. Glossar Gesundheitspolitik (Memento vom 21. Februar 2013 im Internet Archive), Kassenärztliche Vereinigung, abgerufen am 22. Januar 2014.
  3. (Muster-)Weiterbildungsordnung. In: bundesaerztekammer.de. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2021; abgerufen am 8. Januar 2021 (deutsch).
  4. Facharzttitel und Schwerpunkte (Weiterbildungsprogramme). In: SIWF – ärztliche Weiter- und Fortbildung. Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  5. Facharzttitel und Schwerpunkte – Infektiologie. Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  6. a b ÄAO 2015 – Ärzte-Ausbildungsordnung 2015. Österreichische Ärztekammer, 2015, abgerufen am 7. Februar 2022.
  7. Stollberg, S.: Facharztausbildung in Österreich – Die Ärzte-Ausbildungsordnung. In: praktischArzt. pA Medien GmbH, abgerufen am 7. Februar 2022.
  8. Dirk Schulenburg: Der Facharztstandard. In: Rheinisches Ärzteblatt, Nr. 4/2008, S. 13 (PDF).
  9. Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 68.
  10. aekno.de (Memento vom 16. Januar 2012 im Internet Archive)
  11. Anerkennung in Deutschland. In: Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Abgerufen am 7. Februar 2022.
  12. Anerkennung in Deutschland. In: Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Bundesministerium für Bildung und Forschung, abgerufen am 7. Februar 2022.
  13. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, abgerufen am 6. Juni 2022
  14. Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung)
  15. Richtlinie 2005/36/EG, abgerufen am 6. Juni 2022
  16. Archivierte Kopie (Memento vom 4. Februar 2019 im Internet Archive; PDF) Abgerufen am: 4. Februar 2019
  17. Vgl. etwa www.uni-frankfurt.de
  18. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.1996. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  19. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2007. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. März 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  20. Ärztestatistik der Bundesärztekammer zum 31.12.2008. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  21. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2010. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  22. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2012. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  23. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2017. Abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  24. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  25. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  26. Die Medizin wird weiblich – Arzt im Beruf – via medici. Abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  27. Studierende der Medizin nach Geschlecht bis 2020/2021. Abgerufen am 6. Juni 2022.
  28. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  29. Studierende insgesamt und Studierende Deutsche im Studienfach Medizin (Allgemein-Medizin) nach Geschlecht. Abgerufen am 6. Juni 2022.
  30. Großes Wehgeschrei. In: Der Spiegel. 15. März 1998, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 6. Juni 2022]).
  31. Ergebnisse der Ärztestatistik zum 31.12.2021. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2022; abgerufen am 6. Juni 2022 (deutsch).
  32. Deutscher Ärzteverlag GmbH, Redaktion Deutsches Ärzteblatt: Die medizinische Versorgung wird immer ambulanter. 26. Juli 2017, abgerufen am 6. Juni 2022.

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