FFH-Gebiet Windberger Niederung
FFH-Gebiet Windberger Niederung | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 363 ha | |
Kennung | 1920-301 | |
WDPA-ID | 555517959 | |
Natura-2000-ID | DE1922301 | |
FFH-Gebiet | 363 ha | |
Geographische Lage | 54° 3′ N, 9° 9′ O | |
Meereshöhe | von 0 m bis 5 m | |
Einrichtungsdatum | Juni 2004 | |
Verwaltung | Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Das FFH-Gebiet Windberger Niederung ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Dithmarschen in den Gemeinden Windbergen, Krumstedt, Wolmersdorf, Nindorf und Frestedt, wobei sich auf Nindorfer Gebiet nur ein sehr kleines Stück von 1500 Quadratmetern befindet.[1] Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Heide-Itzehoer-Geest (Landschafts-ID 68301),[2] Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinische Geest. Es hat eine Größe von 363 Hektar und liegt südöstlich von Meldorf zwischen den beiden Ortschaften Krumstedt im Nordosten und Windbergen im Südwesten. Seine größte Ausdehnung liegt mit 4,6 Kilometer in Nordwestrichtung. Nach der letzten Eiszeit drang die Nordsee immer wieder bis hierher vor und bildete mit den Gezeiten und Strömungen vorgelagerte Sandbänke, die sich zu Nehrungen ausbildeten, wodurch sich vom Meer abgetrennte Strandseen entwickelten. Diese verlandeten mit der Zeit und bildeten Moore. Diese wurden in den letzten zweihundert Jahren durch eine Vielzahl von Gräben trockengelegt. Im Neunzehnten Jahrhundert wurde in dem Gebiet in großem Stil Torf abgebaut, wie auf der Karte des Deutschen Reiches von 1893 zu sehen, siehe Bild 3. Damals lag nordöstlich von Windbergen der Windberger See. Auf der „Landtcarte von Dithmarschen Anno 1559“ des Johannes Mejer aus Husum aus dem Jahre 1651 ist zwischen Windbergen (Windtbergn) und Krumstedt (Krumstede) ein langgezogener See eingezeichnet, siehe Bild 1. Auf der Karte von 1652 desselben Kartographen, die den damals aktuellen Stand darstellt, ist der See schon wesentlich kleiner eingezeichnet, siehe Bild 2. Heute ist dieser See verschwunden. Das FFH-Gebiet besteht zu nahezu drei Vierteln aus Mooren und Sümpfen und zu einem Viertel aus mesophilem Grünland, siehe Diagramm 1. Die höchste Erhebung mit 5 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt an der Südwestspitze,[3] der niedrigste Punkt liegt mit 0 Meter über NHN an der Süderau.[4] Das FFH-Gebiet entwässert über die Süderau/Schafau, Miele/Süderau, Meldorfer Hafenstrom und über einen Seedurchfluss in die Meldorfer Bucht der Nordsee.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Oktober 2010 veröffentlicht.[6]
Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktbereich 191 des landesweiten Biotopverbundsystems.[7]
Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand August 2022).[8]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[9][10]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[11]
- 6410 Pfeifengraswiesen (Gesamtbeurteilung B)[12]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[13]
- 7230 Kalkreiche Niedermoore (Gesamtbeurteilung B)[14]
- 91D0* Moorwälder (Gesamtbeurteilung C)[15]
Das FFH-Gebiet besteht nach SDB zu gut einem Viertel aus dem LRT 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Die drei anderen FFH-Erhaltungsgegenstände haben nur sehr kleine Flächenanteile.[16] Die nicht zu FFH-Lebensraumtypen erklärten Flächen bestehen zum überwiegendem Teil aus feuchtem Grünland unterschiedlicher Ausprägung. Im Süden gibt es mehrere kleinere nicht standorttypische Nadelholzparzellen.[17]
In der Zeit von 2016 bis 2021 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind fast ein Zehntel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, wovon neun Zehntel zugleich gesetzlich geschützte Biotope sind. Vier Zehntel der Gesamtfläche sind ausschließlich mit gesetzlich geschützten Biotopen belegt und gut die Hälfte ist keinem der beiden Schutzstati zugeordnet, siehe Diagramm 3.[18] Vergleicht man die Angaben im aktuellen SDB (Stand Mai 2019) mit denen in der aktuellen Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein, so gibt es gravierende Unterschiede in der LRT-Zusammensetzung und der LRT-Flächengröße, siehe Tabelle 1.
FFH-Lebensraumtyp | SDB [ha] | Biotopkartierung [ha] |
---|---|---|
3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften | - | 0,36 |
3160 Dystrophe Stillgewässer | - | 76,1 |
6410 Pfeifengraswiesen | 2,2 | - |
6510 Magere Flachland-Mähwiesen | - | 1,85 |
7120 Renaturierungsfähige degradierte Hochmoore | - | 81,47 |
7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore | 102 | 14 |
7230 Kalkreiche Niedermoore | 0,6 | - |
91D0* Moorwälder | 0,4 | 2,2 |
Summe | 105,2 | 175,98 |
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[19]
- 6410 Pfeifengraswiesen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
- 7230 Kalkreiche Niedermoore
- 91D0* Moorwälder
Damit sind alle FFH-Erhaltungsgegenstände zu Erhaltungszielen von besonderer Bedeutung erklärt worden.
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Im FFH-Gebiet haben nahezu alle FFH-Lebensraumflächen im SDB eine ungenügende Gesamtbewertung zugesprochen bekommen.[11] Allerdings haben sich die Zuordnung zu FFH-Lebensraumtypen und damit auch die Gesamtbeurteilung im Laufe der Jahre grundlegend geändert, siehe Tabelle 1. Bei der nächsten Überarbeitung des SDB werden sich erhebliche Veränderungen ergeben.
Das FFH-Gebiet befindet sich zu vier Fünfteln im Besitz der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), der Rest ist im Besitz vieler Privateigentümer und weiterer Institutionen der öffentlichen Hand. Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist für die Mehrzahl der Flächen sichergestellt, dass das Verschlechterungsverbot[20] als auch die Biotopverordnung[21] eingehalten und durchgesetzt werden. Fast das gesamte FFH-Gebiet steht unter Vertragsnaturschutz mit freiwilligen Vereinbarungen der Eigentümer (Stand September 2022).[22] Zur Unterstützung der Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung des FFH-Gebietes trägt ebenfalls das Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V. (BNiD) bei. Diesem gehören neben der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH), dem Deich- und Hauptsielverband Dithmarschen und dem Dithmarschen Tourismus e.V. die Gemeinden und Naturschutzverbände sowie viele Privatpersonen in Dithmarschen an.[23]
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[24] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[25] eingetragen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:
- Überführung des nutzbaren Grünlandes in extensive Nutzung.
- Sukzession der Hochmoorflächen in den alten Torfstichen im Zentrum, im Norden um dem ehemaligen Windberger See und im Süden an der Fredstedter Au.
- Regelmäßige Pflege der Nieder- und Schwingmoorbereiche mit der Mähraupe bei gleichzeitiger Verbringung des Mähgutes aus dem Gebiet. Durch den Nährstoffentzug wird die Moorbildung gefördert und das Aufkommen von Gehölzen verringert. Hierzu zählen Flächen am ehemaligem Windberger See südlich der Schafau und Flächen bei Spersdick entlang der Fredstedter Au.
- Kleinflächige manuelle Pflegemaßnahmen zur Förderung des LRT 7230 Kalkreiche Niedermoore und deren typischen Pflanzen wie die Stumpfblütige Binse und die Färber-Scharte.
- Waldumbau zu standorttypischen Gehölzen in den Nadelholzkulturen bei Schmalbeck.
- Bau weiterer Staueinrichtungen zur Anhebung der Wasserstände im FFH-Gebiet.
Bildergalerie
Bild 1: Windberger Niederung 1559
Bild 2: Windberger Niederung 1652
Bild 3; Windberger Niederung 1893 (Heutiges FFH-Gebiet rot umrandet)
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[26] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[27] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[28] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[29] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[30]
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) (PDF; 150 kB), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019
- Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (PDF; 9,4 MB), 6. Fassung, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), April 2021
- Bündnis Naturschutz Dithmarschen e.V., August 2022
Einzelnachweise
- ↑ FFH-Gebiet Windberger Niederung. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 4. September 2022.
- ↑ Heide-Itzehoer-Geest. Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 14. August 2022.
- ↑ Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Windberger Niederung. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. September 2022.
- ↑ Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Windberger Niederung. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. September 2022.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 69 kB) DE1920-301 Windberger Niederung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 7. September 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 189 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Oktober 2010, abgerufen am 29. August 2022.
- ↑ FFH-Gebiet Windberger Niederung - Biotopverbundsystem. Schwerpunktbereich 191. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. September 2022.
- ↑ Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 10. August 2022.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 69 kB) DE1920301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 7. September 2022.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6410 Pfeifengraswiesen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 108–111, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7230 Kalkreiche Niedermoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 146–149, abgerufen am 27. Oktober 2020.
- ↑ Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91D0* Moorwälder. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 215, abgerufen am 23. Juli 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 625 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Oktober 2010, abgerufen am 7. September 2020.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 636 kB) Karte 2a - Biotoptypen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Oktober 2010, abgerufen am 7. September 2020.
- ↑ Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. August 2022.
- ↑ Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 85 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 7. September 2022.
- ↑ Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
- ↑ Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
- ↑ Vertragsnaturschutzflächen im FFH-Gebiet Windberger Niederung. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 8. September 2022.
- ↑ Windberger Niederung. (PDF) Steckbrief. In: www.buendnis-dithmarschen.de. Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V., abgerufen am 8. September 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 189 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, S. 11–14, abgerufen am 9. September 2022.
- ↑ Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1920-301 „Windberger Niederung“. (PDF; 591 kB) Karte 3b - Maßnahmen - Karte 3b - Entwicklungsmaßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 25. Oktober 2010, abgerufen am 29. August 2022.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- ↑ Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- ↑ Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
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Ausschnitt der "Landtcarte von Dithmarschen Anno 1651". Kupferstich, Husum 1651. Sie zeigt das Gebiet rund um die Windberger Niederung
Ausschnitt der Karte des Deutschen Reiches. Sie zeigt den Stand von vor 1893. Rot umrandet die Fläche des heutigen FFH-Gebietes Windberger Niederung
Autor/Urheber: Agria-Werke GmbH, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Mit der ferngesteuerten Mähraupe agria 9600 lassen sich Problemflächen wie z.B. Steilhänge sicher bearbeiten. Der Anwender kann sämtliche Gerätefunktionen per Fernsteuerung bedienen und ist keinen direkten Belastungen wie Vibrationen, Lärm und Abgasen ausgesetzt.
Ausschnitt der "Landtcarte von Dithmarschen Anno 1652". Kupferstich, Husum 1652.
Autor/Urheber:
Physische Positionskarte von Schleswig-Holstein, Deutschland