FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf

FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf

Moorweiher umgeben von Torfmoorschlenken

LageSchleswig-Holstein, Deutschland
Fläche6 ha
Kennung1420-302
WDPA-ID555517812
Natura-2000-IDDE1420302
FFH-Gebiet6 ha
Geographische Lage54° 36′ N, 9° 6′ O
FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf (Schleswig-Holstein)
Meereshöhevon 13 m bis 15 m
Einrichtungsdatum2004–05
VerwaltungMinisterium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage§ 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland am Westrand der Gemeinde Norstedt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest. Das FFH-Gebiet ist Teil des Staatsforstes Drelsdorf. Es grenzt im Süden an die Landesstraße L28 und die Nordgrenze bildet die Gemeindegrenze zur Gemeinde Drelsdorf. Das FFH-Gebiet hat eine Größe von 6 ha. Seine größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 0,4 km. Die höchste Erhebung mit 15 m über NN liegt im Süden, die niedrigsten Bereiche mit 13 m über NN an der Nordostspitze und in der Umgebung des Moorweihers im Zentrum.[1]

FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf
Diagramm 1: FFH-Lebensraumklasse
Bild 1 FFH-Gebiet um 1857

Das FFH-Gebiet besteht zu 80 % aus der FFH-Lebensraumklasse Nadelwald und zu 5 % aus Laubwald. Der Rest bildet mit 15 % der Fläche der Moorweiher. Bei diesem handelt es sich um einen im Jahre 1978 angelegten künstlichen Teich, der durch das Ausbaggern einer dort ursprünglich vorhandenen Hochmoorlinse entstanden ist. Der Weiher liegt in einem Sander mit Ortstein und wird ausschließlich durch Regenwasser gespeist. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war die gesamte Gegend von Heide und Mooren bedeckt. Die dänische Generalstabskarte von 1857 zeigt einen kleinen See an der Stelle des heutigen FFH-Gebietes „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. Ob er die damalige Hochmoorlinse des heutigen Moorweihers kennzeichnet, ist nicht eindeutig geklärt. Das wesentlich genauere Messtischblatt der Preußischen Landesaufnahme von 1878 verzeichnet an gleicher Stelle kein Gewässer. Die eingezeichneten Torfstiche unmittelbar am Nordrand der FFH-Gebietsgrenze belegen die Lage in einem Feuchtgebiet.[2] Südlich der Landstraße befand sich in einer flachen Senke ein auf beiden Karten verzeichnetes mit Laubbäumen durchsetztes Heidegebiet in der heutigen aus Mischwald bestehenden Abteilung 501 des Staatsforstes.[1] Ende des 19ten Jahrhunderts wurde die Heide auf Veranlassung des preußischen Provinzialforstdirektors Carl Emeis mit Laub- und Nadelbäumen bepflanzt und es entstand der Staatsforst Drelsdorf mit der Försterei im Zentrum.[3] Nach den Kahlschlägen durch die britische Besatzungsmacht nach dem 2. Weltkrieg wurde dieser mit Japanischer Lärche und Sitka-Fichte wieder aufgeforstet. Das gesamte FFH-Gebiet befindet sich im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten G.ö.R. (SHLF). Es wird von der Försterei Drelsdorf bewirtschaftet.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im März 2015 aktualisiert.[4] Da dieses FFH-Gebiet sich vollständig im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten G.ö.R. befindet, wurde kein Managementplan, sondern ein Managementvermerk veröffentlicht.[5] In der näheren Umgebung befinden sich keine weiteren Schutzgebiete. Den Nord- und Westrand des FFH-Gebietes bilden Forstwege. Hinweistafeln des Besucher-Informations-Systems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein sind vom LLUR an den Zugängen oder innerhalb des FFH-Gebietes nicht aufgestellt worden. Ein entsprechendes BIS-Faltblatt ist nicht verfügbar.[6] Da das FFH-Gebiet weitab der wichtigen Fernverkehrsverbindungen B5 und B200 liegt, ist der Besucherdruck sehr gering.

Nur wenige Meter von der Nordspitze des FFH-Gebietes entfernt liegen zwei gesetzlich geschützte archäologische Bodendenkmäler rechts und links des Forstweges. Es handelt sich um die Grabhügel aKD-ALSH-001191 und aKD-ALSH-001192.[7]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[8] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[9] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[10] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[11] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[12]

FFH-Erhaltungsgegenstand

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen
Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen

Laut Standard-Datenbogen vom März 2015 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[13] und Arten für das FFH-Gebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[14][15] FFH-Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der EU-Richtlinie:[16]

  • 3160 Dystrophe Stillgewässer (Gesamtbeurteilung B)[17]
  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung C)[18]

Der begrenzende Faktor für eine bessere Gesamtbewertung ist die geringe Größe der LRT-Flächen, die nur mit C bewertet werden kann. Im Südosten des FFH-Gebietes befindet sich das 1 ha große Biotop-Nr. 325066048-414 mit dem FFH-Lebensraumtyp 9110 Hainsimsen-Buchenwälder, das noch nicht in den SDB aufgenommen wurde. Das Biotop ist stark durchsetzt von Sitka-Fichten und Japanischer Lärche und ist deshalb kein gesetzlich geschütztes Biotop. Der Moorweiher ist ein gesetzlich geschütztes Biotop mit der Biotop-Nr. 325066048-401. Der Bereich der Torfmoorschlenken um den Moorweiher hat neben dem Status eines LRT auch den Status eines gesetzlich geschützten Biotops mit der Biotop-Nr. 325066048-402. Alle LRT-Flächen unterliegen dem Verschlechterungsverbot.[19]

FFH-Erhaltungsziele

Bild 2: Südwestende der Schonung in der Windbruchfläche
Bild 3: Grabhügel in unmittelbarer Nähe des FFH-Gebietes

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[20]

  • 3160 Dystrophe Stillgewässer

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[20]

  • 7150 Torfmoor-Schlenken mit Schnabelbinsen-Gesellschaften

FFH-Analyse und Bewertung

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[21] im Managementvermerk beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Die Analyse und Bewertung wird in diesem Fall sehr kurz gehalten. Es wird festgehalten, dass es sich bei dem künstlich angelegten Weiher um einen wichtigen Lebensraum für mehrere Libellenarten handelt.

FFH-Maßnahmenkatalog

Der FFH-Maßnahmenkatalog[22] im Managementvermerk führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Der Maßnahmenkatalog ist sehr übersichtlich. Man will den Nadelwald am Weiher zurückdrängen, um die Beschattung zu verringern und den Waldumbau von Nadel- nach Laubwald weiterführen. Dies deckt sich mit den landesweit gültigen Handlungsgrundsätzen für die SHLF[23]. Alle Maßnahmen werden von den Landesforsten in Eigenverantwortung durchgeführt.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Mit Stand 26. März 2021 wurden noch keine Ergebnisse eines Folgemonitorings veröffentlicht.

Weblinks

Commons: FFH-Gebiet Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b FFH-Gebiet "Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf" DE 1420-302. (PDF; 857 kB) Karte Gebietsabgrenzung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 21. Juli 2009, abgerufen am 25. März 2021.
  2. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1420-302 „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. (PDF; 2290 kB) Kartenausschnitt der Preußischen Landaufnahme des FFH-Gebietes von 1878. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 7, abgerufen am 26. März 2021.
  3. Försterei Drelsdorf. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. März 2021.
  4. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 2290 kB) DE1420302. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2015, abgerufen am 26. März 2021.
  5. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1420-302 „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. (PDF; 2290 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. März 2021.
  6. Bestelliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
  7. Archäologische Bodendenkmäler im Staatsforst Drelsdorf. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 13. Mai 2021.
  8. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  9. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  10. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  11. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  12. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  13. FFH-Gebiet "Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf" DE 1420-302. (PDF; 266 kB) Karte - Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 8. Juli 2009, abgerufen am 26. März 2021.
  14. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  15. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  16. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1420302 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 43 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2015, S. 3, abgerufen am 26. März 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 3160 Dystrophe Stillgewässer. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 38–40, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 136, abgerufen am 23. Juli 2020.
  19. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  20. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1420-302 „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. (PDF; 77 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 26. März 2021.
  21. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1420-302 „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. (PDF; 2290 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 10, abgerufen am 26. März 2021.
  22. Managementvermerk für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1420-302 „Moorweiher im Staatsforst Drelsdorf“. (PDF; 2290 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 10, abgerufen am 26. März 2021.
  23. Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten. 3. Spezielle Handlungsgrundsätze für FFH-Gebiete. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2016, S. 13, abgerufen am 26. März 2021.

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Der heutige Staatsforst Drelsdorf ist 1857 noch weitgehend Heide- und Moorgebiet
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