Fürstentum Wied


Territorium im Heiligen Römischen Reich
Fürstentum Wied
Wappen
Wappen Fürstentum Wied
Karte
Grafschaften Wied und Sayn um 1400
Grafschaft Wied (hellgrün) um 1400
Entstanden ausEngersgau
HerrschaftsformGrafschaft
Herrscher/
Regierung
Graf, 1784 Linie Neuwied und 1791 Linie Runkel: Fürst
Heutige Region/enDE-RP, Teile auch in DE-HE
ReichstagReichsfürstenrat: 2 Kuriatsstimme auf der westf. Grafenbank für W.-Neuwied und -Runkel
1784/92: 2 Virilstimmen
Reichsmatrikel4 Reiter, 12 Fußsoldaten, 48 Gulden (1522)
ReichskreisNiederrheinisch-Westfälisch
Hauptstädte/
Residenzen
Altwied, Neuwied, Runkel, Dierdorf
DynastienWied
1244: Isenburg-Braunsberg
1473: Runkel
Konfession/
Religionen
römisch-katholisch
seit 1556 reformiert
Sprache/nDeutsch
Aufgegangen inNassau (Herzogtum) 1806,
1815 an Preußen (ab deren Gründung am 30. April 1815 als Teil dessen Provinz’ Großherzogtum Niederrhein, welche 1822/1830 in der Rheinprovinz aufgeht); (bis 1848 Standesherrlicher Kreis innerhalb der Provinz)

Die Grafschaft Wied (seit 1784 Fürstentum Wied), benannt nach dem rechtsrheinischen Nebenfluss Wied, war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Bereich des Westerwaldes und des heutigen Landkreises Neuwied. Sie bestand etwa von Anfang des 12. Jahrhunderts bis 1806 als eigenständiges Territorium des Reichs und von 1815 bis 1848 als Standesherrschaft innerhalb des Königreichs Preußen.

Im Laufe ihrer Geschichte wurde sie zwischen den verschiedenen Zweigen des wiedischen Grafenhauses mehrfach geteilt und wiedervereinigt. Die Obergrafschaft lag um die Zentren Dierdorf und Runkel an der Lahn, die Residenz der Niedergrafschaft war ursprünglich die Burg Altwied, von 1653 bis 1848 die Stadt Neuwied. Das ehemals regierende Fürstenhaus zählt zum Hochadel.

Geschichte

Ursprünge und erstes Grafenhaus

Die Anfänge der Grafschaft Wied liegen im Dunkeln. Ihr Territorium wie auch das der späteren Grafschaft Sayn, die rechts- und linksrheinischen Gebiete der Kölner und Trierer Kurfürsten sowie die dort gelegenen Besitzungen des späteren Herzogtums Jülich, des Hauses Nassau und der Pfalzgrafen bei Rhein waren Bruchstücke der ehemals salischen und staufischen großen Pfalzgrafschaft (Palatia maior), die ihrerseits aus dem fränkischen Lotharingien hervorgegangen war. Eine Grafschaft Wied als eigenständiges Territorium wird erst fassbar, als diese ursprüngliche Pfalzgrafschaft zerbrochen war. Sie galt aber stets als Lehen der Pfalzgrafen bei Rhein.

Altwied, erste Residenz

Als Begründer des Hauses Wied gilt Metfried, der Gaugraf im Engersgau war. Die Familie war nördlich der Lahn, aber auch linksrheinisch begütert.[1] Er und sein Bruder Richwin von Kempenich werden 1103 in einer Urkunde des Stiftes Münstermaifeld als Zeugen genannt. Im Jahr 1129 erscheint derselbe Metfried in einer Urkunde des Klosters St. Thomas in Andernach, diesmal unter der Bezeichnung „Meffridus de Widhe“. Dies ist der erste eindeutige Hinweis auf eine eigenständige Herrschaft dieses Namens. In ihr verband Metfried wahrscheinlich Eigenbesitz um die später Altwied genannte Burg, deren Bau in dieser Zeit begonnen worden sein dürfte, mit Herrschaftsrechten, mit denen ihn der Pfalzgraf belehnt hatte. Metfrieds Sohn Arnold (um 1098–1156) war Kanzler des staufischen König Konrads III. und Erzbischof von Köln, was die Bedeutung der Familie in dieser Zeit unterstreicht.[1] Nachfolger Metfrieds wurde sein Sohn Siegfried von Wied.

Graf Dietrich von Wied (1158–1200), ein Enkel Metfrieds, tritt in einer am 26. April 1158 in Sinzig ausgestellten Urkunde neben dem Pfalzgrafen Konrad als Zeuge in Erscheinung. Es wird nicht überliefert, dass der Pfalzgraf Dietrich von Wied belehnt hätte. In einer wiedischen Urkunde vom 25. Dezember 1190 dagegen trägt ihm der kölnische Erzbischof ein Lehen zu Olbrück im heutigen Kreis Ahrweiler auf. Den Söhnen des Grafen wird darin das Erbrecht an dem Lehen zugestanden, aus der Sorge vor einer möglichen Entfremdung nicht aber seiner Tochter Theodora, die den Grafen Bruno von Isenburg geheiratet hatte. Neben Olbrück vergab Erzköln im 13. Jahrhundert noch weitere kleine Gebiete im Bereich Koblenz (Bassenheim) und Neuwied (Heddesdorf) an die Grafen von Wied zu Lehen.[2]

Wahrscheinlich beerbte Georg von Wied (1197–1219) seinen Vater Dietrich. Er nahm am Fünften Kreuzzug teil und trat urkundlich öfter an der Seite der Grafen von Sayn und der Pfalzgrafen auf. Da er offenbar keine Erben hinterließ, erlangte sein Bruder Lothar (1219–1243) die Herrschaft. Auch er hinterließ offenbar keinen erbberechtigten Nachkommen. Da die übrigen Söhne und Töchter Dietrichs in den geistlichen Stand getreten waren, blieben nur Nachkommen seiner Töchter Theodora und Isalda als Erben der Grafschaft Wied übrig.

Vollends deutlich wird das Lehensverhältnis der Grafschaft Wied am 5. März 1243: An diesem Tag übertrug Lothar sein Lehen an Theodoras Söhne Bruno (II.) und Dietrich. Bereits 1238 hatte der Pfalzgraf Otto bei Rhein bestätigt, dass er nach Lothars Tod Bruno und Dietrich mit der Grafschaft Wied belehnen wolle. Die Urkunde besagt, der wiedische Graf befinde sich nunmehr dank der Großzügigkeit des Pfalzgrafen in der Pflicht eines Vasallen (Ledigmann). Mit Lothar starb 1244 das erste Grafenhaus aus, so dass die Hälfte der Herrschaft an die beiden Isenburger überging. Als Erben der anderen Hälfte treten die Herren von Eppstein auf, deren Anteil bereits 1306 an die Grafen von Virneburg verkauft wurde.

Zweites und drittes Grafenhaus bis zum 19. Jahrhundert

Als zweites Grafenhaus kann man somit die Nachkommen des Bruno (II.) von Isenburg bezeichnen, die Grafen von Wied-Isenburg, die von der Mitte des 13. bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts die Geschicke der Grafschaft lenkten. Der rechtliche Zustand als Lehen der Pfälzer Kurfürsten blieb auch für die nächsten Jahrhunderte erhalten. Daher bekannte Philipp von Isenburg im Jahr 1352 (25. August), dass er die Freiheit des Gerichts zu Bendorf von dem Pfalzgrafen Ruprecht erhalten hätte.

Neben dem Lehen der Kurpfälzer hatten die Grafen von Wied-Isenburg auch noch die im 13. Jahrhundert erhaltenen Gebiete vom Erzbistum Köln inne. Bruno III., der Sohn von Bruno II., bat 1265 den Kölner Erzbischof um Erlaubnis, diese Lehen veräußern zu dürfen. Die Veräußerung erfolgte jedoch nicht, da der Sohn Johann I. 1276 seinerseits von Erzbischof Siegfried von Westerburg die Erlaubnis erhielt, das Lehen für seine Ehefrau Agnes als Leibzucht zu verwenden. Die letzten nachweisbaren Kölner Lehnbestätigungen erhielt der Enkel von Bruno II., Wilhelm I., von den Kölner Erzbischöfen Elekt Adolf II. 1363 und von Friedrich III. 1372.[3]

Burg Runkel, Residenz der Oberen Grafschaft

Da Wilhelm II. von Wied-Braunsberg-Isenburg 1462 ohne männlichen Erben starb, fiel die Grafschaft an Dietrich IV. von Runkel, der mit einer Nichte Wilhelms, Anastasia von Wied-Isenburg, verheiratet war. Schon 1460 jedenfalls belehnte Pfalzgraf Friedrich I. Friedrich von Runkel, den ältesten Sohn Dietrichs, „aus besonderer Gnade für seine geleisteten treuen Dienste“ mit der halben Grafschaft Wied. Dieser Graf erhielt dann 1473 aus der Hand des Pfalzgrafen als Lehen sogar die ganze wiedische Grafschaft. 1477, nachdem Pfalzgraf Philipp die Regierung übernommen hatte, wiederholte er diese Belehnung der ganzen Grafschaft Wied an Friedrich IV. von Wied-Runkel.

Friedrich IV. († 1487) wurde somit zum Stammvater des dritten und letzten Grafenhauses, des Hauses Wied-Runkel. Er hatte vier erbberechtigte Söhne, von denen zunächst 1488 der älteste als Wilhelm III. die Herrschaft antrat. Wilhelm konnte zusätzlich die Grafschaft Moers erwerben. Da er 1526 ohne legitime Söhne starb, erbte sein Bruder Johann III. die Grafschaft Wied, während Moers über seine Tochter Anna an die Grafschaft Neuenahr fiel.[4] Die beiden jüngeren Brüder, Hermann und Friedrich, waren Geistliche geworden: Hermann war seit 1515 Erzbischof von Köln, Friedrich Bischof von Münster. Obwohl Hermann und Friedrich im Zuge der Reformation ihre Ämter niederlegten, traten sie nicht wieder in die Erbfolge ein. Auch die Reichsabtei Fulda erhob den Anspruch, Lehnsherrin in einigen isenburg-grenzauischen Gebieten zu sein (Stammburg Isenburg, Maischeid, Vallendar, 13 von Breuberg und Remlingen (ein Wertheimer Erbe), ½ von Schloss Staden, Sternbach, Wickstadt und andere Güter in der Wetterau), konnte sich aber gegen Kurtrier nicht durchsetzen.[5]

Beim Tode Johanns teilten dessen Söhne, Johann IV. und Philipp, die Grafschaft Wied in die sog. „obere“ und „untere“ Grafschaft. Diese Teilung wurde endgültig, denn obwohl die verschiedenen Seitenlinien im 16. und 17. Jahrhundert zum Teil nur ein oder zwei Generationen fortbestanden, wurde beim Rückfall diese Teilung jedes Mal in der nächsten Generation unter den beiden ältesten Söhnen erneuert: Friedrich III., der im August 1653 die Stadt Neuwied gründete, teilte 1640 mit seinem Bruder Moritz Christian ebenfalls nach diesem Schema die Grafschaft. Friedrich III. wurde somit der Gründer der Linie Wied-Neuwied, Moritz Christian der der jüngeren Linie Wied-Runkel.[4] Wied-Runkel veräußerte das Dorf Obertiefenbach im Juni 1649 an die Grafschaft Nassau-Hadamar[6] und erlangte im Jahr 1726 die Grafschaft Kriechingen.

Unter Friedrich III. und seinen Nachfolgern entwickelte sich die neue, im Jahr 1653 gegründete Residenzstadt Neuwied zu einer der bedeutendsten Exulantenstädte Deutschlands. Die seit 1662 verbriefte Religionsfreiheit hatte einen starken Zuzug aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz zur Folge und führte dazu, dass im 18. Jahrhundert die Anhänger von sieben verschiedenen Konfessionen bzw. Religionen in der Stadt lebten: Calvinisten, Lutheraner, Mennoniten, Inspirierte, Herrnhuter, Katholiken und Juden.

Schloss Neuwied, Residenz der Unteren Grafschaft seit Anfang des 18. Jahrhunderts

Bis weit ins 18. Jahrhundert wurden die Grafen von Wied weiterhin von den Pfalzgrafen belehnt, zuletzt 1721 Graf Friedrich Wilhelm durch Kurfürst Carl Philipp. Dabei war die Grafschaft spätestens seit Einführung der Reformation wie ein reichsunmittelbares Fürstentum behandelt worden. Bis zu ihrer Auflösung gehörte sie zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und ihre jeweiligen Inhaber waren als Mitglieder der westfälischen Grafenbank am Reichstag vertreten. Erst mit der Erhebung von Graf Johann Friedrich Alexander, dem Enkel Friedrichs III., in den Reichsfürstenstand im Jahr 1784 scheinen die Belehnungen durch Kurpfalz ausgeblieben zu sein. 1791 wurde mit Christian Ludwig[7] auch die Linie Wied-Runkel gefürstet.

Johann Friedrich Alexanders Sohn Friedrich Karl war aber zugleich der letzte regierende Fürst zu Wied. Weil er sich geweigert hatte, dem Rheinbund beizutreten, wurde das Fürstentum 1806 auf Druck des französischen Kaisers Napoléon aufgelöst und dem Herzogtum Nassau zugeschlagen. 1815 fielen beide wiedischen Territorien an Preußen.

Die Fürsten zu Wied im 19. Jahrhundert

Nach dem Verlust ihrer Souveränität behielten die Fürsten zu Wied-Neuwied die Standesherrschaft über ihr ehemaliges Fürstentum im Rahmen des Königreichs Preußen. Als im Jahr 1824 die Linie Wied-Runkel (Dierdorf) ausstarb, beerbten sie diese und vereinigte die beiden wiedischen Teilgrafschaften nach fast 300 Jahren erneut.

Im Jahr 1846 beantragte Fürst Wilhelm Hermann Karl bei der preußischen Regierung die Aufhebung der Standesherrschaft, weil das kleine Fürstentum sich nicht selbst wirtschaftlich unterhalten ließ. 1848 bewilligte Preußen diesen Verzicht. Damit hatte auch der letzte Rest der eigenständigen Grafschaft Wied aufgehört zu bestehen. Das Haus Wied besitzt bis heute bedeutende Ländereien sowie die Stammsitze Altwied, Runkel und Neuwied.

Vertreter des Hauses Wied

Zu den bedeutendsten Mitgliedern des Hauses gehören:

  • Hermann V. von Wied (1477–1552), ab 1515 Erzbischof und Kurfürst von Köln und seit 1532 zusätzlich Bischof von Paderborn. Er wandte er sich etwa ab 1540 dem Protestantismus zu und versuchte zwischen 1542 und 1547 mit Unterstützung der kurkölnischen Landstände, die Reformation im Kurfürstentum einzuführen. Dies scheiterte am Widerstand des Domkapitels und des Kaisers.
  • Graf Friedrich III. von Wied (1618–1698), der Gründer der Stadt Neuwied. Er war einer der ersten Fürsten im Reich, die religiöse Toleranz als Mittel der Politik anwendeten. Um seine neue Residenzstadt zu bevölkern, erließ er 1662 ein Stadtrechtsprivileg, das den Bürgern weitgehende Selbstverwaltung und Religionsfreiheit gewährte. Dies bewog in der Folge zahlreiche Exulanten, darunter die Herrnhuter, sich in Neuwied niederzulassen.
  • Prinz Maximilian Alexander (1782–1867), das bis heute bekannteste Mitglied des Fürstenhauses. In den Jahren von 1815 bis 1817 und von 1832 bis 1834 unternahm er zwei große Forschungsreisen nach Nord- und Südamerika und machte sich als Ethnologe, Zoologe und Naturforscher im Geist Alexander von Humboldts einen Namen.[8]
  • Prinz Wilhelm (1876–1945), Offizier in der preußischen Armee. Er akzeptierte 1914 die Krone als Fürst des neugegründeten Albanien, musste das Land aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits nach wenigen Monaten wieder verlassen.

Siehe auch:

Anordnungen zur Brandverhütung

Ein 1773 gesetzter Grenzstein der Grenze Wied-Runkel zu Oranien-Nassau

Der Verhütung eines Feuerbrandes dienten strenge Anordnungen des Hauses Wied-Runkel aus dem Jahr 1772 über die vorschriftsmäßige Hantierung mit Flachs, Hanf, Stroh und Heu, über den Gebrauch der Laternen, der Tabakspfeife, über das allabendliche Beseitigen von Spänen in den Werkstätten der Schreiner, Wagner und Bender, das tägliche Löschen des Ofen- und Herdfeuers zur bestimmten Abendstunde. Nach gleichzeitigen Bauvorschriften durften keine Holzschornsteine mehr errichtet, keine hölzernen Schläuche mehr eingebaut werden, die den Rauch der Feuerstätte zum Kamin zu leiten hatten, wie es untersagt wurde, Ofenrohre zum Fenster hinauszuführen. Urheber vorsätzlicher Brandstiftung sollte nach Kaiser Karls V. peinlicher Halsgerichtsordnung mit dem Feuer zu Tode gebracht werden. Streng wurde darauf gehalten, dass stets jeder Hauswirt einen mit Wasser gefüllten Zuber bereitstehen und einen mit Namen versehenen ledernen Feuereimer greifbar hatte. Die jeweilige Gemeinde musste davon eine bestimmte Anzahl vorrätig halten. Es durfte kein Einwohner heiraten oder als Untertan angenommen werden, der nicht den Gemeindeeimern einen neuen, mit Jahreszahl und Namen versehenen zugeliefert hatte.[9]

Quellen und Literatur

  • Akten und Urkunden des Fürstlich Wiedischen Archivs in Neuwied (FWA).
  • Johann Stephan Reck: Geschichte der gräflichen und fürstlichen Häuser Isenburg, Runkel, Wied verbunden mit der Geschichte des Rheintales zwischen Koblenz und Andernach von Julius Caesar bis auf die neueste Zeit. Weimar 1825.
  • Constantin von Wurzbach: Wied, die Prinzen von, Genealogie. In: Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 55. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1887, S. 293–295 (Digitalisat).
  • Werner Troßbach: „Im Kleinen ein ganz wohl eingerichteter Staat“. Aufgeklärter Absolutismus in der Grafschaft Wied-Neuwied. In: Journal für Geschichte, 5 (1985), S. 26–32.
  • Werner Troßbach: Der Schatten der Aufklärung. Bauern, Bürger und Illuminaten in der Grafschaft Wied-Neuwied. Fulda 1991, ISBN 3-98017402-6.
  • Stefan Volk: Peuplierung und religiöse Toleranz. Neuwied von der Mitte des 17. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. In: Rheinische Vierteljahrsblätter 55 (1991), S. 205–231.
  • Albert Meinhardt: Neuwied Einst und Heute. Mit Feder und Tusche durch das neue Stadtgebie 2. Auflage, Verlag P. Kehrein, Neuwied 1995, ISBN 3-9803266-4-0.
  • Wilhelm Tullius: Die wechselvolle Geschichte des Hauses Wied. 2. Auflage, Verlag Kehrein, Neuwied 2003, ISBN 3-934125-02-6.
  • Roland Schlüter: Calvinismus am Mittelrhein. Reformierte Kirchenzucht in der Grafschaft Wied-Neuwied 1648–1806. Böhlau Verlag, Köln/ Weimar/Wien 2010, ISBN 3-412-20607-5.
  • Gottfried Graf Finck v. Finckenstein, Christoph Franke: Gothaisches Genealogisches Handbuch der Fürstlichen Häuser, Band 1, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, Selbstverlag, Marburg 2015, S. 534–541. ISSN 2364-7132 ISBN 978-3-9817243-0-1.

Sekundärliteratur

  • Georg Wagner: Obertiefenbach in seiner Vergangenheit, Gemeinde Obertiefenbach, Wiesbaden-Dotzheim 1954 S. 35–45.
  • Hellmuth Gensicke: Landesgeschichte des Westerwaldes. 3. Auflage, Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1958/1999, S. 331–338. ISBN 3-922244-80-7.
  • Kurt Becker u. a.: Heimatchronik des Kreises Neuwied. in: Heimatchroniken der Städte und Kreise des Bundesgebietes; Band 31, Archiv f. Dt. Heimatpflege GmbH, Köln 1966. DNB
  • Albert Hardt: Im Wiedischen Land. Geschichte der Orte in der Verbandsgemeinde Rengsdorf, Hrsg. Verbandsgemeinde Rengsdorf, Selbstverlag, Rengsdorf 1989, S. 26–38. DNB

Weblinks

Commons: House of Wied – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b „Grafschaft Wied“ bei genealogie-mittelalter.de
  2. Lacomblet, Theodor Joseph: Archiv für die Geschichte des Niederrheins, In: Die Lehnhöfe am Niederrhein. IV. Band, 1863, Düsseldorf, S. [412]400. Onlinefassung
  3. Lacomblet, Theodor Joseph: Archiv für die Geschichte des Niederrheins, In: Die Lehnhöfe am Niederrhein. IV. Band, 1863, Düsseldorf, S. [413]401. Onlinefassung
  4. a b Haus Runkel. In: genealogy.euweb.cz. Miroslav Marek, abgerufen am 15. November 2020.
  5. Johann Stephan Reck: Geschichte der gräflichen und fürstlichen Häuser Isenburg, Runkel, Wied. Landes-Industrie-Comptoir, Weimar 1825, bes. S. 34, 63, 66, 80, 97, 103, 138, 140, 146, 153, 157, 164, 181, 205, 223f, 247 (Google-Books).
  6. Georg Wagner: Obertiefenbach in seiner Vergangenheit. Gemeinde Obertiefenbach, Wiesbaden-Dotzheim 1954, S. 35–46.
  7. Wied-Runkel Christian Ludwig von in der Datenbank Saarland Biografien
  8. Stammbaum der Familie zu Wied (Memento vom 19. Juli 2011 im Internet Archive)
  9. Franz-Josef Sehr: Das Feuerlöschwesen in Obertiefenbach aus früherer Zeit. In: Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 1994. Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Limburg 1993, S. 151–153.

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