Schwarzburg-Rudolstadt

Schwarzburg-Rudolstadt
WappenFlagge
Wappen von Schwarzburg-RudolstadtFlagge von Schwarzburg-Rudolstadt
Lage im Deutschen Reich
Lage Schwarzburg-Rudolstadts im Deutschen Kaiserreich
LandeshauptstadtRudolstadt
RegierungsformMonarchie
StaatsoberhauptGraf, seit 1710 Fürst
DynastieHaus Schwarzburg
Bestehen15991918
Fläche941 km² (1910)
Einwohner100.702 (1910)
Bevölkerungsdichte107 Einwohner/km²
Entstanden ausGrafschaft Schwarzburg
Aufgegangen inFreistaat Schwarzburg-Rudolstadt
Stimmen im Bundesrat1 Stimme
Kfz-KennzeichenSR
Karte
Schwarzburg-Rudolstadt (um 1680)

Schwarzburg-Rudolstadt ist der Name eines ehemaligen Fürstentums in Thüringen. Es wurde 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt gebildet und war von 1710 bis 1918 ein Fürstentum. Nach dem Sturz der Monarchie wurde das Land 1918 zum Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt und ging 1920 im Land Thüringen auf.

Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals 1123 ihren heutigen Namen führten. Durch verschiedene Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahr 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Die Gebiete der beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen blieben im Wesentlichen bis 1920 unverändert. Schwarzburg-Rudolstadt war Teil des Obersächsischen Reichskreises.

Kaiser Leopold I. sprach 1697 die Erhebung in den Reichsfürstenstand aus. Albert Anton nahm die Erhebung nicht an. 1710 sprach Kaiser Joseph I. die Erhebung erneut aus, und Schwarzburg-Rudolstadt akzeptierte. Die Zulassung zum Reichsfürstenrat erfolgte erst 1754. Die Lehnsrechte Kursachsens waren zuvor finanziell abzugelten.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. 1816 trat die erste Verfassung des Landes in Kraft. 1835 fand der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

1848 gab es auch im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Unruhen, welche zur Folge hatten, dass Bürgerwehren gebildet wurden und im Herbst des Jahres Bundestruppen einrückten. Das neue Wahlrecht mit einem allgemeinen, gleichen und indirekten Wahlsystem wurde erst 1854 durch ein neues Wahlgesetz für den Landtag mit Dreiklassenwahlrecht, die liberalen Gesetze von 1848 und ein neues Grundgesetz für das Fürstentum außer Kraft gesetzt. Nachdem Schwarzburg-Rudolstadt 1866 im Deutschen Krieg gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Am 1. Januar 1871 wurde aus dem Bund das Deutsche Reich.

Nach wiederholter Zurückweisung von Steuererhöhungen durch den Landtag war Schwarzburg-Rudolstadt 1870 in einer Staatskrise und musste beim Bundespräsidium seinen Konkurs anzeigen. Das Bürgertum war zu finanziellen Mehrbelastungen nur bei gleichzeitig größeren politischen und wirtschaftlichen Freiheiten bereit. Kosteneinsparungen durch Einschränkung der Ministerialbürokratie und des Hofstaates waren dem Ministerium nicht möglich, so dass durch den Landtag Ende 1870 eine Wahlrechtsreform erreicht wurde. Danach setzte sich der Landtag aus vier Abgeordneten der Höchstbesteuerten und zwölf Abgeordneten zusammen, die aus allgemeinen gleichen Wahlen der männlichen Staatsangehörigen in zwölf Wahlbezirken hervorgingen. Das fortschrittliche Landtagswahlrecht bewirkte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine hohe Anzahl von Landtagsabgeordneten der SPD, welche 1911 erstmals die absolute Mehrheit im Landtag besaß und mit Franz Winter den ersten sozialdemokratischen Landtagspräsidenten in Deutschland stellte. Die französischen Kriegsentschädigungen, höhere Steuereinnahmen durch einen Wirtschaftsaufschwung sowie ein neues Einkommensteuergesetz von 1876 beendeten die Krise der Staatsfinanzen, änderten aber nichts an den 1910 mit 48 Mark pro Einwohner höchsten Staatsschulden in Thüringen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte – rund zwei Wochen später als die anderen Bundesfürsten – am 23. November 1918 Fürst Günther Victor, der in Personalunion seit 1909 auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen regierte, als letzter deutscher Monarch ab. Ohne vorgängige Änderung der Verfassung, meinte er, lasse sich die Monarchie nicht abschaffen – ein Argument, dem sich auch die SPD-Mehrheit im Landtag nicht verschließen mochte. Ende November 1918 entstand der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, der 1920 im neuen Land Thüringen aufging.

In Sondershausen starb 1925 der kinderlose Fürst Günther Victor und 1951 seine Gattin Anna Luise. Nachfolger als Chef des Hauses Schwarzburg wurde der 1896 als erbberechtigt erklärte Prinz Sizzo von Leutenberg, aus einer morganatischen Ehe des 1867 verstorbenen Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt mit Gräfin Helene von Reina stammend. Sein Sohn Friedrich Günther verstarb am 9. November 1971 in München und war das letzte zur Thronfolge berechtigte Familienmitglied. Es existiert noch ein Namensträger.[1] Die 1938 geschlossene und sogleich wieder geschiedene Ehe von Friedrich Günther mit Sophie Luise, geborene Prinzessin von Sachsen-Weimar-Eisenach, blieb kinderlos.[2] Die Nachfahren seiner Schwester Marie Antoinette führen den Namen Graf respektive Gräfin zu Solms-Wildenfels.[3]

Weitere Daten

Das Residenzschloss Heidecksburg in Rudolstadt
Schloss Schwarzburg, der Stammsitz der Familie in Schwarzburg

Orte mit über 2000 Einwohnern im Jahr 1910:

OrtEinwohner
1. Dez. 1910
Rudolstadt12.937
Frankenhausen06.566
Stadtilm03.798
Blankenburg03.450
Königsee03.209
Schlotheim03.104
Neuhaus am Rennweg02.553
Oberweißbach02.117
Meuselbach02.049

Gesamtbevölkerung:

  • 1871: 75.523 Einwohner
  • 1900: 93.059 Einwohner
  • 1910: 100.702 Einwohner

Etwa 98,5 % bekannten sich zur evangelisch-lutherischen Kirche.

Das Staatsgebiet von Schwarzburg-Rudolstadt bestand aus den drei getrennten Teilgebieten Rudolstadt, Frankenhausen und Leutenberg. Dazu kamen noch eine größere Anzahl von Exklaven.

Oberherrschaft

Unterherrschaft

Die Ämter Kelbra und Heringen in Nordthüringen waren zwischen 1419 und 1815 im gemeinschaftlichen Besitz der Grafen von Schwarzburg (ab 1599 Schwarzburg-Rudolstadt) und Grafen zu Stolberg (ab 1706 Stolberg-Roßla) unter Lehnsoberherrschaft der albertinischen Wettiner (späteres Kurfürstentum Sachsen).

Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871[4]

OberherrschaftEinwohner 1871
Oberherrschaft59.013
LandratsamtEinwohner 1871
Königsee27.118
Rudolstadt31.895
UnterherrschaftEinwohner 1871
Unterherrschaft16.510
LandratsamtEinwohner 1871
Frankenhausen16.510

Währung und Postregal

Das Fürstentum trat 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun 312 süddeutschen Gulden im 2412-Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 312 Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Schwarzburg-Rudolstadt prägte eigene Münzen:

  • für die Oberherrschaft Rudolstadt im bayerischen Münzfuß (1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen), Münzstätte in München 1841–1861,
  • für die Unterherrschaft Frankenhausen im preußischen Münzfuß (1 Speciestaler zu 32 Groschen zu 384 Pfennigen, sodann 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen); Münzstätten bestanden in Saalfeld bis 1841, Berlin 1841–1889.

Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben. Die Thurn-und-Taxis-Post sicherte sich durch Verträge mit den Schwarzburger Fürstentümern das Postregal:

  • 8. Juni 1812 mit Schwarzburg-Sondershausen für die Oberherrschaft Arnstadt,
  • 23. August 1817 mit Schwarzburg-Rudolstadt für die Oberherrschaft Rudolstadt.

Die Unterherrschaften Sondershausen und Frankenhausen wurden von der preußischen Post verwaltet.

Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete der Name der Postanstalt: „Fürstlich Schwarzburg-Rudolst., Fürstlich Thurn und Taxissche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das Schwarzburger, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche (siehe Abbildung). Von 1852 bis 1866 gab die Thurn-und-Taxis-Post eigene Briefmarken in zwei verschiedenen Währungen aus. Die Oberherrschaft gehörte zum Südlichen Bezirk mit Kreuzerwährung. Ab 1867 ging das Postregal an Preußen über, das jedoch – ebenso wie der Norddeutsche Bund – bis zur Einführung der Reichswährung 1876 Briefmarken in Groschen- und Kreuzerwährung ausgab.

Gerichtswesen

Die Gerichtsbarkeit oblag dem allen thüringischen Staaten gemeinsamen Oberlandesgericht in Jena. Es umfasste die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Die zweite Instanz repräsentierte das Landgericht Rudolstadt, dem im Fürstentum sieben Amtsgerichte unterstellt waren. Das Landgericht fungierte auch für den Saalfelder Kreis von Sachsen-Meiningen und den preußischen Kreis Ziegenrück.

Militär

Als Mitglied des Deutschen Bundes stellte das Fürstentum ein Kontingent von 539 Mann Infanterie und gehörte zum 10. Bataillon der Reservedivision des Bundesheeres. Die Kontingente beider Fürstentümer bildeten zusammen ein Bataillon. In Rudolstadt sowie in Sondershausen bestanden je zwei Kompanien, von deren Stand jedoch regelmäßig nur ein Sechstel präsent waren. Erst um 1850 verdoppelte man die Truppenstärke, so dass nun jedes Fürstenhaus ein Bataillon stellte.[5]

Das fürstliche Militär bildete nach der am 4. Februar 1867 mit Preußen geschlossenen Militärkonvention im Deutschen Kaiserreich gemeinsam mit den Kontingenten von Sachsen-Altenburg und den beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das zum 4. preußischen Armeekorps in Magdeburg gehörte und von dem ein Bataillon in Rudolstadt in Garnison lag.

Wappen

Das Wappen von Schwarzburg-Rudolstadt ist dem von Schwarzburg-Sondershausen gleich,[6] lediglich das Regalienfeld unterschied sich in den beiden Fürstentümern. Blasonierung des großen Staatswappens: Schildhalter des Wappens ist links (heraldisch rechts) ein Wilder Mann, rechts (heraldisch links) ein weibliches Pendant. Der Hauptschild ist gespalten und ist von einem schmalen, blau-golden-schwarz schräggestückten Kreuz überdeckt, das bis zum Schildfuß reicht. (Das Kreuz rührt aus dem Titel eines „Viergrafen des Reiches“, den die Grafen von Schwarzburg seit 1356 führten und der von den deutschen Kaisern 1518, 1566, 1576, 1612 und 1638 erneuert oder bestätigt wurde.[7])

  • Linke Hälfte, Felder 1 und 4: In Gold ein schwarzer, gold bewehrter und rot gezungter Adler (Herrschaft Arnstadt).
  • Linke Hälfte, Felder 2 und 3: In Silber ein rotes Hirschgeweih mit drei seitlichen und drei oberen Enden (Herrschaft Sondershausen).
  • Rechte Hälfte, Felder 1 und 4: Rot-silbern geschacht (Grafschaft Hohnstein).
  • Rechte Hälfte, Felder 2 und 3: In Rot über vier goldenen Balken ein goldener, doppelschwänziger Löwen mit roter Zunge und ebensolcher Bewehrung (Grafschaft Lauterberg).
  • Schildfuß: Regalienschild in Silber wegen des Bergregals und der eigenen Silbergewinnung in der Herrschaft Leutenberg.
  • Herzschild der linken Schildhälfte: In Blau ein goldener, hersehender Löwe, golden gekrönt und rot gezungt und doppelschweifig. (Grafschaft Schwarzburg).
  • Herzschild der rechten Schildhälfte: In Silber ein schwarzer schreitender Hirsch (Klettenberg).
  • Mittlerer Herzschild: Der deutsche Reichsadler in Gold (zugleich kleines Staatswappen. Zum Andenken an die von Günther XXI. 1349 bekleidete deutsche Königswürde[6]).
Fürst Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt (1793–1867)
Fürst Albert von Schwarzburg-Rudolstadt (1798–1869)

Regierende Grafen und Fürsten

Mit der Teilung der schwarzburgischen Ländereien 1599 bildet sich die Hauptlinie Schwarzburg-Rudolstadt.

Minister

  • Hermann von Bertrab, Staatsminister von 1851 bis 1887
  • Franz von der Recke, Staatsminister von 1909 bis 1918

Siehe auch

Literatur

  • Johann Christian August Junghans: Geschichte der schwarzburgischen Regenten. Hartmann, Leipzig 1821 (Google Books).
  • Jens Beger u. a. (Red.): Die Grafen von Schwarzburg-Rudolstadt. Albrecht VII. bis Albert Anton (= Kleine kulturgeschichtliche Reihe. Band 3). Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 2000, ISBN 3-910013-40-6.
  • Lutz Unbehaun (Hrsg.): Das Schwarzburger Militär. Ein Überblick zu Truppengeschichte, Bewaffnung und Uniformierung in den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen 1700 bis 1914. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 1994, ISBN 3-910013-13-9.
  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. Jena/Stuttgart 1994, ISBN 3-334-60503-5.
  • Heinrich Schöppl: Die Regenten des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt. Rudolstadt 1915.
  • Andreas Schulz: Das Kaiserreich wird abgewählt – Wahlen in den schwarzburgischen Fürstentümern 1867–1918 und Deutschlands beginnende Demokratisierung. Wien/Köln 2021.
  • Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas. Leipzig 2009, ISBN 978-3-937386-14-0, S. 90 f. (Ämter Kelbra und Heringen)
  • Friedrich Apfelstedt: Das Haus Kevernburg-Schwarzburg von seinem Ursprunge bis auf unsere Zeit. Thüringer Chronik-Verlag H.E. Müllerott, Arnstadt 1996, ISBN 3-910132-29-4 (1890, Neuauflage).
  • Jens Henkel, Lutz Unbehaun (Red.): Die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. 1710–1918. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 1997, ISBN 3-910013-27-9 (3. Auflage (= Kleine kulturgeschichtliche Reihe. Band 1), ebenda 2001).
  • Hans Herz: Land- und Ausschußtage in Schwarzburg-Rudolstadt 1531–1736. Jena/Stuttgart/Lübeck/Ulm 1997, ISBN 3-437-35378-0.
  • Ermentrude von Ranke: Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Der Landstreit gegen die fürstliche Willkür vor Reichskammergericht und Reichshofrat. Kaemmerer, Halle a. S. 1915 (Halle-Wittenberg, Univ., Diss., 1915).

Weblinks

Commons: Schwarzburg-Rudolstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stammbaum der Adelsfamilie Schwarzburg
  2. Friedrich Günther Prinz zu Schwarzburg
  3. Marie Antoinette Prinzessin zu Schwarzburg
  4. Fußnote: Volkszählung 1871
  5. Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Band II. Dortmund 1981, S. 16.
  6. a b Meyers Konversationslexikon. Vierte Auflage, XIV. Band, Leipzig 1889, S. 691.
  7. Paul Arnold: Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentümer. In: Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. 4. Auflage. München 1974, S. 338.

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↑ Civil flag or Landesfarben of the Habsburg monarchy (1700-1806)
↑ Merchant ensign of the Habsburg monarchy (from 1730 to 1750)
↑ Flag of the Austrian Empire (1804-1867)
↑ Civil flag used in Cisleithania part of Austria-Hungary (1867-1918)
House colours of the House of Habsburg
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Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1911-1920; Verhältnis (2:3)
In Sachsen-Coburg und Gotha flaggte man in der Regel Grün-Weiß. Die vierfach grün-weiß-grün-weiß gestreifte Flagge wurde „von den Behörden des Landes bei feierlichen Gelegenheiten zur Schmückung der öffentlichen Gebäude in Anwendung gebracht.“ Dies erfolgte jedoch nicht, wie häufig behauptet, erst seit 1911 sondern bereits in den 1880er Jahren. Auf dem Residenzschloss in Coburg sowie auf Schloss Reinhardsbrunn wehten schon Ende der 1870er Jahre sogar fünfach (grün-weiß-grün-weiß-grün) gestreifte Flaggen! Diese wurden im Laufe der Zeit aber durch die beiden anderen Versionen ersetzt. Im Jahre 1909 erklärte das Staatsministerium gegenüber dem Geheimen Kabinett des Herzogs bezüglich der mehrfach geteilten Flaggen: „Die Fahnen für staatliche Gebäude führen ohne weitere Abzeichen die Streifen grün weiß grün weiß, während als Landesfahne die einfach grün u. weiß gestreifte Fahne angewendet wird.“ Die mehrfach grün-weiß gestreifte Flagge hatte demnach gewissermaßen den Status einer „Behördenflagge“, wenngleich dies offiziell nie so bestimmt worden ist. Daneben und hauptsächlich war die eigentliche „normale“ grün-weiße Landesflagge ebenfalls in Gebrauch.
Flagge Königreich Württemberg.svg
Flagge des Königreichs Württemberg; Verhältnis (3:5)
Dienstflagge Elsaß-Lothringen Kaiserreich.svg

Dienstflagge für Einrichtungen des Staates, Elsaß-Lothringen, 1891-1918, Deutsches Kaiserreich
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Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Schwarzburg-Rudolstadt in the German Reich (1871).svg
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Flagge des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach 1897-1920; Verhältnis (2:3)
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Flagge des Fürstentums Reuß jüngere Linie; Verhältnis (4:5), oder auch (5:6)
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Flagge des Fürstentums Lippe; Verhältnis (2:3)
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Flagge der Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin; Verhältnis (2:3)
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Flagge Badens (1891–1935, 1947–1952); Verhältnis (3:5)
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Weiß-rot. Landesfarben und Landesflagge von Tirol.
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Flagge der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt; Verhältnis (2:3)
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Coat of Arms of the Principality of Schwarzburg-Rudolstadt. These arms differ from Schwarzburg-Sondershausen in that the crest bears a princely crown and the base field is Argent.
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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)
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Flag of the Principalities of Hohenzollern-Hechingen and Hohenzollern-Sigmaringen, flag found on Dutch Wikipedia [1].
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Flagge des Fürstentums Schaumburg-Lippe; Verhältnis (2:3), c. 1880–1935
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Wappen des Deutschen Bundes
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Der Innenhof der Heidecksburg in Rudolstadt (Thüringen) mit Weihnachtsmarkt.
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Albert, Prince of Schwarzburg-Rudolstadt (1798-1869)
Friedrich Gunther of Schwarzburg-Rudolstadt.jpg
Friedrich Günther, Prince of Schwarzburg-Rudolstadt (6 November 1793 - 28 June 1867)
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Flagge des Fürstentums Reuß ältere Linie; Verhältnis (27:34)
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Zeughaus und Ruine des Schlosses Schwarzburg