Das Fürstentum Anhalt-Bernburg entstand erstmals 1252 durch Erbteilung des Fürstentums Anhalt in Anhalt-Aschersleben, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Zerbst. 1468 erlosch die regierende Fürstenfamilie im Mannesstamm, und Anhalt-Bernburg fiel an das Fürstentum Anhalt-Zerbst.
Das Fürstentum Anhalt-Bernburg entstand 1603 erneut durch Erbteilung von Anhalt-Zerbst in Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen, Anhalt-Plötzkau und Anhalt-Zerbst. Durch Erbteilung wurde 1635 das Fürstentum in Anhalt-Bernburg und Anhalt-Harzgerode aufgespalten; die beiden Teile wurden 1709 erneut vereinigt. Eine erneute Erbteilung erfolgte 1718 in Anhalt-Bernburg und Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym, wobei allerdings die Nebenlinie nur mit Gütern ausgestattet wurde (Paragium), über welche die Linie Anhalt-Bernburg die Landeshoheit behielt. 1806 kam es mit der Rheinbundakte zur Erhebung zum Herzogtum und 1812 zur Zusammenführung beider Teilterritorien. Seit 1815 war das Herzogtum Mitglied des Deutschen Bundes. 1847 fiel Anhalt-Köthen-Plötzkau an Anhalt-Bernburg. Mit dem Aussterben der Bernburger Linie 1863 wurde das Territorium mit dem Herzogtum Anhalt-Dessau vereinigt und es entstand das neue Herzogtum Anhalt mit der Hauptstadt Dessau.
Flagge Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha (1826-1911).svg Flagge des Herzogtums Sachsen-Coburg & Gotha 1826-1911; Verhältnis (2:3)
Die Einführung der neuen Landesfarben Weiß-Grün erfolgte in Sachsen-Altenburg schrittweise. Schon zum 1. Mai 1823 wurde beim Militär die weiß-grüne Kokarde eingeführt. Die entsprechende Änderung der Beamten-Kokarden (Hofstaat, Forstbeamte, Kreishauptleute usw.) wurde zwischen 1828 und 1832 vorgenommen. Ab 1832 waren die Landesfarben offiziell Weiß-Grün. Fälschlicherweise führte man die Farben einige Jahrzehnte lang häufig auch in umgekehrter Reihenfolge (Grün-Weiß), was eigentlich nicht korrekt war, jedoch nicht weiter beachtet wurde. Ab 1890 setze eine Rückbesinnung auf die richtige Farbenführung ein. Seit 1895 wurde dann im staatlichen Bereich wieder offiziell weiß-grün geflaggt. Im privaten Bereich zeigte man häufig auch danach noch grün-weiße Flaggen. Die richtige Reihenfolge der sachsen-altenburgischen Landesfarben lautet jedoch Weiß-Grün. Auf zahlreichen Internetseiten werden die Landesfarben Sachsen-Altenburgs noch heute unrichtig mit Grün-Weiß dargestellt. Auch manche Texte dazu sind fehlerhaft. Quelle: Hild, Jens: Rautenkranz und rote Rose. Die Hoheitszeichen des Herzogtums und des Freistaates Sachsen-Altenburg. Sax-Verlag, Beucha, Markleeberg 2010
Flag of Germany (3-2 aspect ratio).svg Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
Flag of Germany (3-2).svg Flagge Deutschlands mit einem Seitenverhältnis von 3:2, anstelle von 3:5. Die 3:2-Version wurde vom Deutschen Bund und der Weimarer Republik verwandt.
ZollvereinBIG 1834.png (c) Pischdi, CC BY-SA 3.0 Deutscher Zollverein in den Grenzen des Deutschen Bundes 1834 (rot) mit für den Zollverein relevanten Außengrenzenänderungen (Schleswig, Luxemburg, Elsaß-Lothringen) in hellrot. In blau die Beitrittsstaaten 1834, grün weitere Beitritte bis 1866, gelb Beitritte nach 1866. Größere Staaten des Zollvereins sind beschriftet.
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Map of Anhalt (1747-1793).svg Autor/Urheber:Sir Iain,
Lizenz:CC BY-SA 3.0 Karte von Anhalt zwischen 1747 und 1793, zwischen dem Kauf des Amtes Alsleben durch Anhalt-Dessau und dem Aussterben des Hauses Anhalt-Zerbst.