Fürsten von Burgund

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Fürsten von Burgund (principes regni Burgundiæ oder principes Burgundiæ) bezeichnet die Gesamtheit der Fürsten, die im Königreich Burgund des 10. bis 12. Jahrhunderts auf ihrem Besitz als „Souveräne“ herrschten und direkt dem König von Burgund unterstanden.

Im neuzeitlichen französischen Schrifttum wird die korrespondierende Bezeichnung princes de Bourgogne auch auf die Mitglieder der Familie der Könige von Burgund bezogen, ein Verständnis, das erst später aufkam. Dies rührt daher, dass im Königreich Frankreich der Titel Fürst (französisch: Prince, davon abgeleitet der deutsche Titel Prinz) nur in ganz geringem Umfang (z. B. Fürst von Condé oder Fürst von Conti) gebräuchlich war und die Bezeichnung im Übrigen, wie der Titel „Prinz“ im Deutschen, den Mitgliedern der königlichen Familie vorbehalten war (Prinz von Geblüt) oder aber ausländischen Titelträgern (Prince étranger). Der der deutschen Bezeichnung Fürst des Reichs im Heiligen Römischen Reich im Königreich Frankreich im Rang, nicht aber in der politischen Funktion korrespondierende Begriff war Pair de France.

Unter den Principes Burgundiæ befinden sich:

  • Diejenigen, deren Eigenschaft aus einer cité herrührt (üblicherweise ein Bischofssitz) oder mit einem alten pagus korrespondiert. Sie trugen nach karolingischem Gebrauch den Titel eines Grafen:
    • Graf von Burgund, der häufig den Titel eines Fürsten oder Consul führten
    • Graf von Mâcon
    • Graf von Chalon-sur-Saône
  • Diejenigen, deren Eigenschaft nicht aus einer cité herrührt. Sie trugen den Titel eines Fürsten oder dominus (Sire, Seigneur):