Führungsgrundgebiet
Ein Führungsgrundgebiet dient der Strukturierung von Fähigkeiten innerhalb einer Führungsorganisation. Der Begriff wird überwiegend beim Militär, aber auch bei Feuerwehr, Katastrophen- und Zivilschutz (Technisches Hilfswerk) verwendet.
Militär
Abteilungen eines militärischen Stabes sind meist nach Führungsgrundgebieten gegliedert.
Deutschland
In der Bundeswehr sind die Abteilungen der Stäbe nach Führungsgrundgebieten gegliedert. Klassische Führungsgrundgebiete sind:[1]
- Personalwesen, Innere Führung, Presse (FGG 1),
- Militärisches Nachrichtenwesen (FGG 2),
- Führung, Organisation, Ausbildung (FGG 3),
- Logistik (FGG 4),
- Führungsdienst (FGG 6)
Weitere Abteilungen/Sachgebiete (z. B. Sanitätsdienst, Verwaltung) können hinzutreten.
Schweiz
Auch die Schweizer Armee gliedert nach Führungsgrundgebieten (FGG)
- FGG 1 Personelles der Armee
- FGG 2 Nachrichten
- FGG 3 Operationen
- FGG 4 Logistik
- FGG 5 Planung
- FGG 6 Führungsunterstützung
- FGG 7 Ausbildung
- FGG 8 Finanzen
- FGG 9 International
- FGG10 Sicherheit
Österreich
Auch das Österreichische Bundesheer gliedert die Stäbe nach Führungsgrundgebieten (FGG)
- FGG 1 Personalführung
- FGG 2 Aufklärung und militärische Sicherheit
- FGG 3 Einsatzführung und zivil-militärische Zusammenarbeit/Inland (ZMZ/I)
- FGG 4 Logistik
- FGG 5 Einsatzplanung und -vorbereitung
- FGG 6 Führungsunterstützung
- FGG 7 Ausbildung/Aubsildungsunterstützung
- FGG 8 Budget und Finanzen
- FGG 9 Einsatzführung und zivil-militärische Zusammenarbeit/Ausland (ZMZ/A), CIMIC
Nordatlantikpakt-Organisation (NATO)
In der NATO unterscheidet man
- Manpower or Personnel (1) – Truppenstärke und Personal
- Intelligence / security / information operations (2) – Militärisches Nachrichtenwesen/Sicherheit/Informationsoperationen
- Operations (3) – Führung und Einsatz
- Logistics (4) – Logistik
- Plans & Strategy (5) – Planung und Strategie
- Signal (Communications and IT) (6) – Kommunikation und Informationstechnik
- Training (7) – Ausbildung
- Finance (8) – Haushalt und Finanzen
- CIMIC (9) – Zivil-militärische Zusammenarbeit
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Üblicherweise werden die Führungsgrundgebiete als Sachgebiete bezeichnet. Dabei werden die einzelnen Aufgabenbereiche wie folgt durchnummeriert[2]:
- S 1: Personal, innerer Dienst
- S 2: Lage
- S 3: Einsatz (-planung und -führung)
- S 4: Versorgung, Logistik
- S 5: Presse / Medien
- S 6: IuK (Informations- und Kommunikationstechnik)
Einzelnachweise
- ↑ ZDv 1/50 – Grundbegriffe der militärischen Organisation. 1996.
- ↑ Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz(PDF; 289 KB) Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz. Abgerufen am 8. Dezember 2021