Exekutivbediensteter

Exekutivbedienstete (Beamtin der österreichischen Bundespolizei)

Als Exekutivbediensteter (EB) wird in Österreich ein Beamter oder Vertragsbediensteter bezeichnet, der Exekutivdienst verrichtet. Dieses sind meist Angehörige der Wachkörper Bundespolizei und Justizwache, aber auch z. B. Angehörige des EKO Cobra oder der Flugpolizei. Nicht als EB gelten z. B. rechtskundige Beamte des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden (Polizeijuristen). Exekutivbediensteter ist ein Amtstitel gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (§§ 142, 145a BDG[1]). Zusätzlich trägt jeder EB einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung der österreichischen Exekutivbediensteten.

Der Begriff des EB ist der Nachfolger der Bezeichnungen Wachmann (eigentlich Sicherheitswachebeamter aus dem Bereich des Bundessicherheitswachekorps) sowie des Gendarmen (eigentlich Gendarmeriebeamter aus dem Bereich der Bundesgendarmerie).

Im Bereich der Bundespolizei existieren noch die inoffiziellen Bezeichnungen uniformierter Exekutivbediensteter (uEB), welche für die im täglichen Straßenbild in Erscheinung tretenden, uniformierten Polizisten gilt, sowie ziviler Exekutivbediensteter (zEB), welche für die, vorwiegend Kriminaldienst verrichtenden, zivil gekleideten Polizisten gilt.

Der Exekutivdienst des Bundes hat 2010 einen Personalstand von 29.689 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ). In dieser Zahl sind die Polizei und etwa 3.100 Beamte der Justizwache enthalten. 95,5 Prozent der Exekutivbediensteten sind Beamte. Das mittlere Bruttojahreseinkommen von Exekutivbeamten beträgt € 46.600 und setzt sich aus dem Grundgehalt, Zulagen und Nebengebühren zusammen.[2][3]

Einzelnachweise

  1. Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 aktuelle Fassung
  2. Das Personal des Bundes 2010. Daten und Fakten (Memento vom 4. August 2011 im Internet Archive) Bundeskanzleramt, Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
  3. Gehaltstabellen für den Exekutivdienst 2011@1@2Vorlage:Toter Link/www.dieexekutive.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 31 kB)

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Eine Beamtin der österreichischen Bundespolizei mit Uniformhemd und Tellerkappe weiß.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.