Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel

Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel
Chafea
 
 
Englische BezeichnungConsumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency
Französische BezeichnungAgence exécutive pour les consommateurs, la santé, l'agriculture et l'alimentation
OrganisationsartExekutivagentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeLuxemburg, Luxemburg
VorsitzVéronique Wasbauer (Direktorin)
Gründung2005
ec.europa.eu/chafea/

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA, englisch Consumers, Health, Agriculture and Food Executive Agency) ist eine der Exekutivagenturen der Europäischen Union. Diese nehmen unter den Agenturen der EU eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und sind mit der Verwaltung von bestimmten Programmen beauftragt. Dabei sind sie nicht auf Dauer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Die Chafea hat ihren Sitz in Luxemburg und berichtet der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher.

Rechtsgrundlage für diese Exekutivagentur ist zum einen die EU-Ratsverordnung 58/2003 vom 19. Dezember 2002[1] sowie der Beschluss der Kommission (2008/544/EG) vom 20. Juni 2008.[2]

Die spätere CHAFEA wurde ursprünglich, im Jahr 2005, unter dem Namen Exekutivagentur für das Gesundheitsprogramm (PHEA, Executive Agency for the Public Health Programme) gegründet. Am 20. Juni 2008 wurde die Agentur in Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (EAHC, Executive Agency for Health and Consumers) umbenannt und ihre Ziele und Aufgaben wurden neu definiert. Im Januar 2014 wurde sie in Chafea umbenannt.[3]

Weblinks

  • CHAFEA auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden, abgerufen am 3. August 2013
  2. Beschluss der Kommission (2008/544/EG), abgerufen am 21. November 2017
  3. Implementation of the second Programme of Community action in the field of health in 2012. (PDF; 339 kB) In: ec.europa.eu. 29. Juli 2014, abgerufen am 24. April 2017 (englisch).

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.