Exekutivagentur für Innovation und Netze

Exekutivagentur für Innovation und Netze
INEA
 
 
Englische BezeichnungInnovation and Networks Executive Agency
OrganisationsartExekutivagentur der Europäischen Union
StatusEinrichtung des europäischen öffentlichen Rechts ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Sitz der OrganeEtterbeek, Region Brüssel-Hauptstadt, Belgien
VorsitzDirk Beckers
Gründung26. Oktober 2006
ec.europa.eu/inea/

Die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA, englisch Innovation and Networks Executive Agency, ehemals Exekutivagentur Transeuropäisches Verkehrsnetz) ist eine Behörde der Europäischen Union mit Sitz in der Brüsseler Vorstadt Etterbeek und der Generaldirektion Mobilität und Verkehr zugeordnet.

Die Agentur ist eine von zurzeit sechs Exekutivagenturen der Europäischen Union. Diese nehmen unter den Agenturen der EU eine Sonderstellung ein. Sie werden von der Europäischen Kommission gegründet und sind mit der Verwaltung von bestimmten Programmen beauftragt. Dabei sind sie nicht auf Dauer angelegt, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum eingerichtet und im Rang einer Generaldirektion der Europäischen Kommission gleichgestellt. Im Unterschied zu den anderen EU-Agenturen müssen sie in Brüssel oder Luxemburg angesiedelt sein und haben, anders als diese, auch keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Aufgabe der Exekutivagentur ist die Umsetzung der Aufgaben zu den Transeuropäischen Verkehrsnetzen, welche sich aus dem Kapitel „Transeuropäische Netze“ des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergibt.

Rechtsgrundlage für diese Exekutivagentur ist zum einen die EU-Ratsverordnung 58/2003 vom 19. Dezember 2002[1] sowie der Beschluss der Kommission 2007/60/EG vom 26. Oktober 2006.[2]

Seit 2014 übernimmt die INEA ebenfalls die Verwaltung des erneuerten Marco-Polo-Programms.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden, abgerufen am 9. August 2013.
  2. Beschluss der Kommission vom 26. Oktober 2006 zur Einrichtung der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates , abgerufen am 9. August 2013.
  3. Marco Polo. In: ec.europa.eu. Abgerufen am 4. Juni 2014 (englisch).

Koordinaten: 50° 49′ 36,1″ N, 4° 23′ 48,1″ O

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.