Europawahl in Deutschland 1994

1989
Europawahl in Deutschland 1994[1]
1999
Wahlbeteiligung: 60,0 %
 %
40
30
20
10
0
38,8
32,2
10,1
4,7
4,1
3,9
1,1
5,8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
+1,0
−5,1
+1,7
+4,7
−1,5
−3,2
+1,1
+1,9
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Deutsche Sitze im Europaparlament
Insgesamt 99 Sitze

Die Europawahl in Deutschland 1994 war die vierte Direktwahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und die erste nach der Deutschen Wiedervereinigung. Sie fand im Rahmen der EU-weiten Europawahl 1994 am 12. Juni 1994 statt. Für die erstmals 99 Mandate kandidierten 26 Parteien und sonstige politische Vereinigungen. Am gleichen Tag fanden auch die Kommunalwahlen im Saarland 1994 statt.

Ergebnis

[1]Anzahl%
Wahlberechtigte60 473 927
Wahlbeteiligung36 295 52960,0
Ungültige Stimmen884 1152,4
Gültige Stimmen35 411 41497,6
Partei/OrganisationEP-FraktionStimmenSitze
Anzahl%
Sozialdemokratische Partei DeutschlandsSPE11 389 69732,240
Christlich Demokratische Union DeutschlandsEVP11 346 07332,039
Bündnis 90/Die GrünenGrüne3 563 26810,112
Christlich-Soziale Union in BayernEVP2 393 3746,88
Partei des Demokratischen Sozialismus1 670 3164,7-
Freie Demokratische ParteiLDR1 442 8574,1-
Die RepublikanerDR1 387 0703,9-
Bund freier Bürger385 6761,1-
Die Grauen – Graue Panther275 8660,8-
Ökologisch-Demokratische Partei273 7760,8-
Autofahrer- und Bürgerinteressenpartei Deutschlands231 2650,7-
STATT Partei Die Unabhängigen168 7380,5-
Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen127 1040,4-
Bayernpartei110 7780,3-
Neues Forum107 6150,3-
Partei Bibeltreuer Christen93 2100,3-
Die Naturgesetz Partei, Aufbruch zu neuem Bewusstsein92 0310,3-
Deutsche Soziale Union80 6180,2-
Nationaldemokratische Partei Deutschlands77 2270,2-
Christliche Mitte – Für ein Deutschland nach Gottes Geboten66 7660,2-
Christliche Liga – Die Partei für das Leben40 1150,1-
Die Unregierbaren – Autonome Liste37 6720,1-
Bürgerrechtsbewegung Solidarität23 8510,1-
Plattform Europa der ArbeitnehmerInnen und Demokratie12 992<0,1-
Bund Sozialistischer Arbeiter, deutsche Sektion der Vierten Internationale10 678<0,1-
Deutsche Familien-Partei2 781<0,1-

Regionale Unterschiede

Europawahl in Westdeutschland 1994[2]
Wahlbeteiligung: 59,3 % (– 4,0 %)
 %
50
40
30
20
10
0
40,3
33,9
11,2
4,2
4,2
0,6
5,6
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
+2,5
−3,4
+2,8
−1,4
−2,9
+0,6
+1,7
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Europawahl in Ostdeutschland 1994[3]
Wahlbeteiligung: 63,0 %
 %
40
30
20
10
0
32,9
25,3
20,6
5,8
3,6
3,0
8,8
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Wahlrecht für EU-Ausländer

Die Europawahl 1994 war die erste Wahl zum Europäischen Parlament nach Inkrafttreten des am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrags von Maastricht. Gemäß Art. 22 Abs. 2 AEUV (vormals Art. 19 Abs. 2 EGV) konnten daher alle Unionsbürger wählen, ob sie ihr aktives und passives Wahlrecht in ihrem Heimat- oder in ihrem Wohnsitzstaat ausüben. Die Einzelheiten der Ausübung des Wahlrechts bei den Europawahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, war durch die Richtlinie 93/109/EG des Rates vom 6. Dezember 1993 geregelt worden. Die Berechtigung ist ein Ausfluss der durch den Maastricht-Vertrag eingeführten europäischen Freizügigkeit für Unionsbürger nach Art. 21 AEUV und Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta.[4] Aufgrund dessen konnten in Deutschland lebende EU-Ausländer bei der Europawahl am 12. Juni 1994 erstmals an der Wahl der deutschen Vertreter im Europäischen Parlament teilnehmen.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Bundeswahlleiter Wahlberechtigte, Wähler, Stimmabgabe und Sitzverteilung bei den Europawahlen seit 1979. (Memento des Originals vom 13. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeswahlleiter.de (PDF; 64 kB)
  2. Wahlen in Deutschland Ergebnisse in den alten Bundesländern und Berlin-West
  3. Wahlen in Deutschland Ergebnisse in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Europawahlen. Einführung in das Wahlsystem. Stand: 13. März 2014. Abruf: 13. Februar 2017.
  5. Ausländer können an deutscher Europawahl teilnehmen. Premiere für EU-Bürger. In: Berliner Zeitung, 16. März 1994; Abruf: 19. Februar 2017.

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Flag of Europe.svg
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.