Europawahl in Deutschland 1989
Die Europawahl in Deutschland 1989 war die dritte Direktwahl von 78 deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Sie fand im Rahmen der EU-weiten Europawahl 1989 am 18. Juni 1989 statt. Zur Wahl traten 22 Parteien und Sonstige Politische Vereinigungen an.
Drei weitere deutsche Abgeordnete wurden aus West-Berlin entsandt. Auf Grund des speziellen Status des Gebiets wurden diese nicht direkt, sondern vom Berliner Abgeordnetenhaus gewählt.
Nach der deutschen Wiedervereinigung entsandte der Bundestag zudem am 21. Februar 1991 18 Beobachter aus dem Beitrittsgebiet.[2]
Ergebnis
Im Vergleich zur Wahl 1984 stieg die Wahlbeteiligung von 57 % auf 62 % an. Überraschend zogen Die Republikaner in das Europaparlament ein. Die FDP übersprang knapp die Fünfprozenthürde, nachdem sie diese 1984 knapp verpasst hatte.
[1] | Anzahl | % |
---|---|---|
Wahlberechtigte | 45 773 179 | |
Wahlbeteiligung | 28 508 598 | 62,3 |
Ungültige Stimmen | 301 908 | 1,1 |
Gültige Stimmen | 28 206 690 | 98,9 |
In West-Berlin wurde je ein Abgeordneter der CDU, der SPD sowie der Alternativen Liste gewählt.[3]
Nach der Wiedervereinigung
Nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 wurde das deutsche Kontingent im Europäischen Parlament zur Europawahl 1994 auf 99 Mandate erhöht. Bis zu dieser Wahl entsandte die Volkskammer 18 Beobachter in das Europaparlament.
Einzelnachweise
- ↑ a b BundeswahlleiterWahlberechtigte, Wähler, Stimmabgabe und Sitzverteilung bei den Europawahlen seit 1979. ( des vom 13. September 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 64 kB)
- ↑ Stenographischer Bericht der 9. Sitzung. (PDF) In: Deutscher Bundestag. 21. Februar 1991, S. 401, abgerufen am 26. August 2019.
- ↑ Deutschland seit 1945 : Wahlen zum Europäischen Parlament - Ergebnisse in Berlin-West.
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.