Europaministerium
Das Europaministerium oder Ministerium für Europäische Angelegenheiten ist ein Ministerium speziell für Angelegenheiten der Europäischen Union. Sie existieren in vielen EU-Mitgliedstaaten, aber auch einigen Beitrittsländern, assoziierten Nachbarstaaten und Bundesländern. Der leitende Beamte ist der Europaminister oder Minister für Europaangelegenheiten.
In anderen Staaten, wie Deutschland, ist die Europapolitik hingegen in der Zuständigkeit des Außenministeriums, oder geteilt zwischen mehreren Ministerien. Dennoch gibt es dort oft einen untergeordneten Europastaatssekretär.
Liste
Land | Ministerium | kurz | Portefeuilles und Anmerkungen | Minister |
---|---|---|---|---|
Albanien | Ministria e Integrimit | MIE | Europäische Integration[1] | Ministër e Integrimit |
Deutschland |
| Im Bund gibt es einen Staatsminister für Europa, der jedoch nur den Rang eines Europastaatssekretärs beim Auswärtigen Amt hat. | ||
Kroatien | Ministarstvo vanjskih i europskih poslova (Ministry of Foreign and European Affairs) | MVEP (MFA) | Äußere und europäische Angelegenheiten[2] | Ministar europskih poslova |
Luxemburg | Ministère des Affaires étrangères et européennes (Ministerium für Äußere und Europäische Angelegenheiten) | MAE | Äußere und europäische Angelegenheiten[3] | Ministre des Affaires étrangères et européennes |
Montenegro | Ministarstvo vanjskih poslova i evropskih integracija (Ministry of Foreign Affairs and European Integration) | MIP | Äußeres und europäische Integration[4] | Ministar evropskih integracija |
Österreich | Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten | BMEIA | Europäische und internationale Angelegenheiten seit EU-Beitritt 1991, seit 2007 auch namentlich | Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten |
Historische Behörden
Land | Ministerium | kurz | Portefeuilles und Anmerkungen | Minister |
---|---|---|---|---|
Litauen | Lietuvos Respublikos Europos reikalų ministerija | LR EM | Europäische Angelegenheiten | Europos reikalų ministras vom 18. Dezember 1996 bis 1998 |
Vereinigtes Königreich | Secretary of State for Exiting the European Union | Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union | vom 13. Juli 2016 bis 31. Januar 2020 |
Italien
In Italien ist für die Europapolitik in der Regel ein Minister ohne Geschäftsbereich oder ein Staatssekretär zuständig, dessen Dienststelle (Dipartimento delle politiche europee)[5] beim Amt des Ministerpräsidenten angesiedelt ist. Zeitweise wurde die Europapolitik vom Außenministerium übernommen.
Einzelnachweise
- ↑ Ministria e Integrimit ( des vom 26. Juni 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. mie.gov.al
- ↑ Ministry of Foreign and European Affairs, mfa.hr
- ↑ Ministère des Affaires étrangères et européennes ( des vom 9. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , mae.lu
- ↑ Ministry of Foreign Affairs and European Integration, mip.gov.me/en
- ↑ Dipartimento delle politiche europee
Auf dieser Seite verwendete Medien
Landesflagge Baden-Württembergs nach Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: „Die Landesfarben sind Schwarz-Gold“;
(#F9C700) ist aber nicht das heraldische Gold (#FCDD09)
Die Rautenflagge des Freistaates Bayern seit 1971. Das Seitenverhältnis ist nicht vorgegeben, Abbildung 3:5.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war (seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“).
Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.